Hallo,
ein Angestellter hat eine wöchentliche Arbeitszeit
von vertraglich 35 Stunden zu entrichten. Die tägliche Arbeitszeit darf im Zeitrahmen von 6-19 Uhr erfolgen.
So kommen manche Angestellte schon um 6 Uhr, andere erst um 8 Uhr oder auch gegen 9 Uhr zur Arbeit.
Laut Vertrag sollen täglich 7 Stunden eingehalten werden.
Wenn nun ein Angestellter also um 6:15 Uhr seine Arbeit beginnt, daneben 45 Minuten Pausenzeiten erfolgen, kann er schon um 14 Uhr Feierabend machen.
Die Führungskraft ist dem aber nicht sehr angetan und kommentiert dies teilweise, da sie findet, dieser frühe Feierabend sei nicht kundenfreundlich.
Soll nun der Angestellte täglich 8-9 Stunden arbeiten, um erst ab 15/16 Uhr nach Hause zu gehen oder darf er entspannt bei seinen 7 Stunden bleiben?
Darf die Führungskraft überhaupt verlangen, dass man z. B. länger bleibt, nur weil dies vielleicht kundenfreundlicher sein könnte und weil die Führungskraft selbst immer erst zw. 8-9 Uhr zur Arbeit kommt und gerne das Team am liebsten auch in dieser Zeitstruktur (8-17 Uhr) sehen würde?
Wie ist hier die Sachlage?
Vielen Dank.
Fragen zur täglichen Arbeitszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst einmal gilt der AV.
Eine zweite Ebene ist dann das Miteinander oder eben auch die Orientierung an betrieblichen Notwendigkeiten - mitten im dicksten Getümmel zu sagen 'tschüss, ich mach Feierabend', wird nicht gut ankommen.
ABER: Bei einer betriebsüblichen AZ von 6 - 19 Uhr wird aber niemand die volle Zeit abdecken können, so dass 'Kundenfreundlichkeit' sich schon mächtig relativiert. Schon gar nicht reicht es hin, dass/wenn Vorgesetzte ihre Leute dann im Blick haben wollen, wenn sie selbst anwesend sind, und sie immer der Verdacht plagt, dass die zu anderen Zeiten eine ruhige Kugel schieben.
Ich kann mir vorstellen, dass hier das Problem sein könnte, dass um 06:00 Uhr nichts zu tun ist und zwischen 14-17 Uhr in der Hauptandrangphase keiner mehr da ist..ZitatDie Führungskraft ist dem aber nicht sehr angetan und kommentiert dies teilweise, da sie findet, dieser frühe Feierabend sei nicht kundenfreundlich. :
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Wo ist die AZ denn geregelt? Im AV? In einer BV? Der AG und dessen Vertreter haben natürlich ein Direktionsrecht. Wenn nicht geregelt wurde, dass die eigene AZ frei bestimt werden kann, dann kann der AG durchaus einige Regeln dazu einführen. Ohne AV und BV (TV?) zu kennen ist das hier aber alles nur eine Raterei.
ZitatDie tägliche Arbeitszeit darf im Zeitrahmen von 6-19 Uhr erfolgen. :
Wenn das den Führungskräften nicht passt, sollten sie darauf hinwirken, dass der Zeitraum entsprechend angepasst wird.
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