Fragen zur Privatinsolvenz

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Xsolution
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Privatinsolvenz

Guten Tag,

ich hätte ein paar Fragen zum oben genannten Thema. Und zwar habe ich schon die örtliche Schuldenberatungsstelle aufgesucht um mich zu informieren, traf aber leider auf einen unfreundlichen Mitarbeiter der mir nur eine Liste gab auf die die Gläubiger sollten, meine fragen eine davon sehr wichtig für mein Leben konnte er nicht beantworten, bzw tat dies aber da ich diese Antwort nicht wahr haben wollte, suchte ich im Internet und stieß auf eine Antwort die mir Hoffnung gab, nur leider weiß ich nicht ob diese noch zu trifft. Zuerst würde ich Ihnen ein paar Punkte zu meiner Situation geben.

Ich bin von Beruf noch Soldat und habe ca leider 55.000 Schulden angehäuft (mit einem Privatkredit,Autokredit und ca 18 Gläubigern). Nächstes Jahr verlasse ich die Bundeswehr und mir wird eine einmalzahlung in nicht unerheblicher Höhe gewährt. Laut dem Mitarbeiter der Beratung wird diese gepfändet!Nach meiner Suche traf ich einen Artikel aus einer Vorschrift der Bundeswehr in der Stand: Die einmalzahlung ist nicht verpfändbar, abtretbar über übertragbar. Heißt das diese ist von der Pfändung ausgeschlossen und ich werde diese erhalten wenn ich mich im Verfahren befinde?

Desweiteren wie lange wurde es dauern bis das Verfahren anläuft? Mein auto aufgrund der Finanzierung würde ja weg kommen? Ich bin darauf angewiesen weil ich nächstes Jahr 200km pro Tag pendeln muss. Mir wird dort so genanntes Trennungsgeld gewährt, (so etwas wie Fahrtgeld) wird dieses auch gepfändet?

Das einzige was der gute Mann mir als info gab ist, dass bei meinem Einkommen von 1900,- mir 1126,Euro und paar Cent im Monat bleiben dafür aber nichts mehr monatlich zu zahlen sei, ausser Versicherung, Miete etc trifft das zu?

Gibt es eventuell eine Stelle die Telefonisch auskunft zu diesem Thema geben kann? An wen muss ich mich wende um das Verfahren einzuleiten? Die Stelle im Ort fällt ja leider aus.

Ich hoffe jemand von Ihnen kann mir helfen, Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Zeit.

Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
der mir nur eine Liste gab auf die die Gläubiger sollten,


Das ist auch erforderlich, um ein Gläubigerverzeichnis erstellen zu können. Wenn Sie denken, da macht jemand die ganze Arbeit kostenlos für Sie, dann sind Sie auf dem falschen Dampfer...

Zitat:
Nächstes Jahr verlasse ich die Bundeswehr und mir wird eine einmalzahlung in nicht unerheblicher Höhe gewährt. Laut dem Mitarbeiter der Beratung wird diese gepfändet!


Das ist richtig, sofern Sie sich dort schon im Insolvenzverfahren befinden oder zumindest ein Gläubiger bereits vollstreckt.

Zitat:
Die einmalzahlung ist nicht verpfändbar, abtretbar über übertragbar. Heißt das diese ist von der Pfändung ausgeschlossen und ich werde diese erhalten wenn ich mich im Verfahren befinde?


Nein, das hat mit der Pfändung, von der Sie sprechen nichts zu tun.
Grundsätzlich sind Abfindungszahlungen vollumfänglich pfändbar. Dem Schuldner ist nur so viel von der Abfindungssumme zu belassen, wie er für einen angemessenen Zeitraum für seinen Lebensunterhalt benötigt, um wieder ein Einkommen zu beziehen, einfach gesagt, einen neuen Job hat. Wechselt der Schuldner ohne Unterbrechung in einen neuen Job, so ist dem Schuldner nichts zu belassen und die Abfindungszahlung ist gänzlich pfändbar.
Für eine abschließende Aussage müsste man jedoch wissen, um was für eine Art der Zahlung es sich genau handelt, da § 860a der ZPO einige Ausnahmen nennt.

Zitat:
Desweiteren wie lange wurde es dauern bis das Verfahren anläuft?


Das kommt ganz darauf an, wie lange die Vorbereitungen dauern (Erstellung Gläubigerverzeichnis, außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch etc.) dauert. Je nach Auslastung der örtlichen Schuldnerberatungsstellen kann durchaus 1 Jahr oder mehr vergehen, bis, sofern der außergerichtliche Regelungsversuch scheitert, der tatsächliche Insolvenzantrag überhaupt gestellt werden kann. Es kommt halt auch maßgeblich darauf an, wie sehr der Schuldner selbst "anschiebt". Nachgelaufen wird da Niemandem.


Zitat:
Mein auto aufgrund der Finanzierung würde ja weg kommen?


Höchstwahrscheinlich. Sofern das Fahrzeug als Kreditsicherheit dient, ist es auf jeden Fall weg. Wenn das Fahrzeug nicht als Sicherheit dient bestünde vielleicht die Chance dieses behalten zu können, wenn es sich um ein Fahrzeug von angemessenem Wert handelt. Ansonsten wäre auch eine Austauschpfändung hinsichtlich dem PKW denkbar.

Zitat:
Ich bin darauf angewiesen weil ich nächstes Jahr 200km pro Tag pendeln muss. Mir wird dort so genanntes Trennungsgeld gewährt, (so etwas wie Fahrtgeld) wird dieses auch gepfändet?


Nein, sofern es nicht über das übliche Maß hinausgeht. Jedoch stellt sich bei 200 km täglichem Fahrtweg schon die Frage, warum Sie nicht ggf. einen Umzug näher zum Arbeitsort in Betracht ziehen. Der Verschleiß am Fahrzeug dürfte doch enorm sein und für Reparaturen oder gar ein neues Fahrzeug sind während dem Insolvenzverfahren in der Regel keine Mittel vorhanden und keine Kreditwürdigkeit gegeben.

Zitat:
Das einzige was der gute Mann mir als info gab ist, dass bei meinem Einkommen von 1900,- mir 1126,Euro und paar Cent im Monat bleiben dafür aber nichts mehr monatlich zu zahlen sei, ausser Versicherung, Miete etc trifft das zu?


Kann man ohne Ihre genaue Situation zu kennen, nicht genau sagen. Zum Beispiel können Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder andere besondere Umstände die Pfändungsfreigrenzen im Einzelfall nach oben ziehen. Es gibt Richtwerte, wie die Tabelle mit den Pfändungsfreigrenzen, jedoch ist dem Schuldner jedenfalls so viel von seinem Einkommen zu belassen, dass er ein bescheidenes, aber dennoch würdevolles und angemessenes Leben bestreiten kann. Diese Aussage ist sehr pauschal und fragwürdig. Grundsätzlich müssen Sie jede finanzielle Verpflichtung, die Sie während dem Insolvenzverfahren eingehen auch bedienen.

Mir fällt jedoch noch ein wichtiger Punkt auf:
In welchem Bereich werden Sie denn nach Ausscheiden aus der Bundeswehr tätig?
Ich hoffe in keinem Bereich, der eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung erfordert. Sonst ist das Insolvenzverfahren wahrscheinlich das Todesurteil für den neuen Job, da Insolvenzverfahren dahingehend in aller Regel zu ablehnenden Entscheidungen führen.


Zitat:
Gibt es eventuell eine Stelle die Telefonisch auskunft zu diesem Thema geben kann? An wen muss ich mich wende um das Verfahren einzuleiten? Die Stelle im Ort fällt ja leider aus.


Ja, da beißt sich die Schlange mal wieder in den Schwanz. ;)
Wenn Sie kostenlose Beratung wollen, dann die örtliche Schuldnerberatungsstelle. Diese kann Sie auch im Verfahren begleiten und wird Sie bei den verschiedenen Verfahrensschritten unterstützen.
Wenn Sie den höchsten Komfort wollen und bezahlen möchten/können, dann ein Rechtsanwalt. Auch dieser kann Sie durch das Verfahren begleiten und Sie werden auch selbst weniger Arbeit haben. Was sich gut anhört, kostet in der Regel auch, wie hier. ;)

Grüße
PP

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