Fragen zur Grunderwerbsteuer

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
FragenüberFragen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Grunderwerbsteuer

Hallo,

folgende Situation. Mein Freund hat zusammen mit seiner Schwester ein Haus geerbt, auf dem auch noch eine gewisse Restschuld liegt.

Mein Freund und ich werden dort einziehen und seine Schwester auszahlen und die Restschuld begleichen. Dazu nehmen wir einen gemeinsamen Kredit auf.

Nun ist es ja so, dass mein Freund die Erbschaftssteuer zahlen muss und ich Grunderwerbsteuer. Aber auf welcher Grundlage? Leider konnte mir das Finanzamt nicht helfen, ich wurde dort nur blöd angeredet.

Zahle ich die Steuer auf 50% des Immobilienwertes? Oder auf 50% auf den Immobilienwert minus der Restschuld?
Oder 50% auf den Auszahlungsbetrag an die Schwester?

Was würde - nur rein theoretisch gesehen - eine Hochzeit bringen?? Der Typ bei der Bank hat behauptet, damit würde ich die Steuer umgehen?

Das ist für mich alles komplett neu und deswegen blicke ich da noch gar nicht durch.

Vielen Dank schon mal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Oder 50% auf den Auszahlungsbetrag an die Schwester?


Darauf.
Durch die Heirat können Sie tatsächlich die Steuern umgehen. Ihr Man schließt den Kaufvertrag mit seiner Schwester ab. Danach schließt er mit Ihnen den Kaufvertrag für 50% des Hauses ab. Nach § 3 Nr.4 GrErwStg ist der Vorgang steuerfrei.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn das Ganze im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages geregelt wird, fällt nach meiner Kenntnis keine Grunderwerbsteuer an.

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#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Wenn das Ganze im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages geregelt wird, fällt nach meiner Kenntnis keine Grunderwerbsteuer an.
.

Eben, das betrifft aber nur den Freund des TS und seine Schwester. § 3 Nr.3 GrErwStg. Beim Kauf des Anteils am Haus von seiner Schwester zahlt er keine Grunderwerbsteuer. Wenn er dann 50% von diesem Anteil an seine Frau verkauft( wenn sie verheiratet sind), zahlt seine Frau dann auch keine Grunderwerbsteuer.§ 3 Nr.4 GrErwStg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wenn er dann 50% von diesem Anteil an seine Frau verkauft( wenn sie verheiratet sind), zahlt seine Frau dann auch keine Grunderwerbsteuer.§ 3 Nr.4 GrErwStg.


Es fällt auch dann keine GrESt an, wenn das gleich in einem Schritt gemacht wird, sofern die beiden verheiratet sind (§ 3 Nr. 3 Satz 3 GrEStG)

Zitat:
Was würde - nur rein theoretisch gesehen - eine Hochzeit bringen?? Der Typ bei der Bank hat behauptet, damit würde ich die Steuer umgehen?


Was auch immer unter umgehen versteht, es wäre jedenfalls völlig legal. Die Steuerfreiheit für so einen Fall ist sogar ausdrücklich im Gesetz vorgesehen.

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#5
 Von 
FragenüberFragen86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Damit ist mir schon mal geholfen!

Eine Heirat aus diesen Gründen kommt sowieso nicht in Frage. Es war nur mal eine Frage, weil es mich interessiert hat.

Mit "umgehen" hat er in dem Fall gemeint, dass ich keine Grunderwerbsteuer zahlen müsste, wenn wir heiraten würden.

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