Fragen zur Eigenbedarfskündigung

7. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Guten Tag,

mein Vermieter hat uns vor 3 Wochen wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Zu dem ganzen hätte ich einige Fragen die mich interessieren und freue mich auf einige Antworten dazu.
Vorneweg: Wir haben kein Problem damit auszuziehen, der Zeitpunkt war von ihm gut gewählt denn wir hatten 3 Tage zuvor einen Makler beauftragt für uns auf Suche zu gehen weil wir einen Hauskauf planen. Mir geht es lediglich darum das ich mich dafür interressiere ob das alles so richtig ist.

Der Vermieter lebt mit Frau und Kind im Anbau. 3 Zimmer, wovon eines so klein ist das nur ein Bett rein passt auf 70qm. Kind Nr. 2 kommt im Juni, daher der Eigenbedarf.
Wir leben unten mit 3 Zimmern und oben unser Nachbar mit 4 Zimmern. Jeweils 75qm.

Nun fragen wir uns ob er wirklich für das ganze Haus Eigenbedarf ankündigen darf. 220qm und dazu 10 Zimmer erscheinen mir doch recht viel.

Ist das so tatsächlich richtig? Ich bin immer davon ausgegangen das man nur auf das was wirklich nötig ist Eigenbedarf anmelden darf. In seinem Fall würde es rein Theoretisch reichen wenn er die obere Wohnung nehmen würde. Dort sind ja 4 Zimmer.

Für uns ist uns das total egal wie gesagt, wir sind eh grade auf Haussuche. Aber unser Nachbar von oben wäre dringenst auf diese Wohnung angewiesen. Daher interressiert mich das einfach. Vielleicht ist es ja wirklich so das der Vermieter nicht alles nehmen darf. Er könnte die beiden Wohnungen im Haupthaus ja zb. bewohnen und den Nachbarn in den Anbau lassen oder er macht einen Durchbruch vom Anbau zur oberen Wohnung und lässt dem Nachbarn die untere.

Also, wie genau ist das? Kann er tatsächlich alles beanspruchen oder wirklich nur einen Teil?


Danke schonmal an alle die sich die Zeit nehmen mir zu Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, wenn ich das recht verstehe, dann wohnen nur sie mit dem VM unter einem Dach. Lesen Sie mal §573a BGB

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#2
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es sind 3 Wohnungen. Der Vermieter im Anbau, der Nachbar unterm Dach und wir im Erdgeschoss.

Wenn ich das richtig verstehe steht dort das er nur dann keinen guten Grund braucht um uns zu Kündigen wenn es sich um nicht mehr als 2 Wohnungen handelt.
Hier sind es aber 3 Wohnungen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Eine Kündigung nach §573a BGB müsste auch explizit im Kündigungsschreiben erwähnt werden, weil sich dadurch die Kündiungsfrist verlängert. Nichtsdestotrotz könnte der Verweis auf §573a BGB nochmal interessant werden. Eine der Wohnungen wird der Vermieter wegen Eigenbedarf sicherlich kündigen können. Wenn der Anbau als getrenntes Gebäude zählt bzw. die Wohnung aus dem Anbau mit einer der Wohnungen aus dem Haupthaus zusammengelegt wird, dann wäre §573a BGB möglicherweise einschlägig. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das jedoch nicht der Fall.

Zur eigentlichen Frage kann ich nicht soviel sagen. Soweit ich das verstanden habe, werden an die Angemessenheit bei Eigenbedarfskündigungen aber nicht sehr große Anforderungen gestellt, siehe z.B. http://www.mieterverein-koeln.de/angemessene_wohnungsgroesse_eigenbedarfskuendigung bzw. das dort angegebene BGH-Urteil.

Ein Ansatzpunkt für den Nachbar von oben wäre vielleicht der Anbau. Möglicherweise wollen die Vermieter sich vergrößern und benötigen dazu beide Wohnungen im Haupthaus. Wenn der Anbau dadurch frei wird, so ist der Vermieter eventuell sogar verpflichtet sein, diesen Ersatzwohnraum dem Mieter anzubieten. Zumindest dann, wenn der Anbau zum Auszug des Nachbars frei wird. Vielleicht kann der Nachbar auf dieser Basis mit dem Vermieter verhandeln und so zwar nicht seine Wohnung aber eben den Anbau bekommen.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter lebt mit Frau und Kind im Anbau. 3 Zimmer, wovon eines so klein ist das nur ein Bett rein passt auf 70qm. Kind Nr. 2 kommt im Juni, daher der Eigenbedarf.
Wir leben unten mit 3 Zimmern und oben unser Nachbar mit 4 Zimmern. Jeweils 75qm.

Nun fragen wir uns ob er wirklich für das ganze Haus Eigenbedarf ankündigen darf. 220qm und dazu 10 Zimmer erscheinen mir doch recht viel.


Die Schlussfolgerung (fett) versteh ich nicht.
Wieso jetzt "für das ganze Haus" ?
Wurde der Mieter der oberen 4 Zimmerwohnung auch gekündigt ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ja, hatte ich vergessen mit anzugeben. Wir wurden beide gekündigt.

Zeit haben wir bis ende Januar zzgl. Räumungspflicht.
Das Problem ist ja einfach diese Wohngegend. Wir leben in einer sogenannten "Reichen Gegend".
Weder er oben noch wir hätten es uns leisten können wenn das hier keine Ruine gewesen wäre.
Wir zahlen wenig Miete, dafür sollten alle Reparaturen auf unsere Kosten gehen.
Zwischenzeitlich hat sich der Nachbar scheiden lassen und ist jetzt weitesgehend an die Gegend gebunden.
Er kann nicht sehr weit weg wegen des gemeinsamen Kindes das 50/50 bei jedem wohnt.
Wir ziehen weiter nach ausserhalb, 25km ist das minimum um was bezahlbares zu finden.
Er hat kaum Chancen, zumal er grade mitten im Insolvenzverfahren steckt.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Tasha0909):

Er hat kaum Chancen, zumal er grade mitten im Insolvenzverfahren steckt.

Kann der Vermieter für die persönlichen Späße was der Mieter so treibt eine Verantwortung?
Der einzige Ansatzpunkt wäre der Anbau, welcher der Vermieter noch danach frei hat.
Zitat (von Tasha0909):

Vorneweg: Wir haben kein Problem damit auszuziehen, der Zeitpunkt war von ihm gut gewählt denn wir hatten 3 Tage zuvor einen Makler beauftragt für uns auf Suche zu gehen weil wir einen Hauskauf planen. Mir geht es lediglich darum das ich mich dafür interressiere ob das alles so richtig ist.

Ach so was auch?
Nö, gerade den Makler erst eingeschalten, und in drei Monaten ist schon das Wunschhaus gefunden, und alle Formalitäten im trockenen?
Bestimmt nicht, selbst ohne das man eine Finanzierung benötigt, vergeht selbst mit ausreichend Eigenmitteln min 6 Monate.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da muss ich zustimmen.
Alleine die Zeit vom unterschreiben des Kaufvertrages beim Notar bis alles eingetragen ist im Grundbuch, kann schon 4-8 Wochen dauern. Da kommt das Finanzamt, schickt Dir den Steuerbescheid für die Grunderwerbssteuer, den musst Du bezahlen und nach Geldeingang meldet das Finanzamt dem Grundbuchamt, dass es weiter gehen kann....

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#8
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag schon stimmen das sowas nicht von jetzt auf gleich klappt. Aber wir haben bereits ein Haus gefunden. Samstag unterschreiben wir den Kaufvertrag.
Dann gehen die Handwerker rein. Die sind laut Plan bis Weihnachten fertig. Wir rechnen aber mit mehr Zeit, was widerrum auch kein problem darstellt da wir ja bis April Zeit haben auszuziehen.
Kündigung ist zum 31.01.2016. Wir haben aber schriftlich das wir bis ende März definitiv bleiben dürfen und darüber hinaus nur mit rechtzeitiger Ankündigung.

Und nein, natürlich kann der Vermieter nichts dafür was der Mieter anstellt. Aber es ist eben schade das ihm nicht die Hand gereicht wird. Grade in so einer verzwickten Lage hilft man doch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Tasha0909):
Und nein, natürlich kann der Vermieter nichts dafür was der Mieter anstellt. Aber es ist eben schade das ihm nicht die Hand gereicht wird. Grade in so einer verzwickten Lage hilft man doch.


Der Mieter möchte vielleicht auch nicht auf einer Baustelle leben. Eine Mietminderung ist da doch vorprogrammiert. Und wenn es dann zum Ärger kommt, tritt eine sofortige Amnäsie für die Hilfe in der verzwickten Lage ein. Vielleicht haben Sie in Ihrem neuen Eigenheim noch ein Eckchen für den ehemaligen Mitbewohner frei?

Und wenn der Vermieter auf 200 oder 2000 qm leben möchte, ist ihm das selbst überlassen. Und der Anbau wird sicher erst nach Abschluss der Bauarbeiten frei oder soll der Vermieter auf die Baustelle ziehen?

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#10
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, was sich nun noch ergeben hat durch ein gespräch mit dem Vermieter.

Er plant gar nicht das ganze Haus für sich umzubauen. Er möchte nur die beiden Wohnungen im Haupthaus miteinander verbinden.
Der Anbau soll nach erfolgtem Umbau wieder vermietet werden.


Kann man da was erreichen das der Nachbar oben dort im Anbau einziehen darf?

Natürlich ist mir klar das der Umbau erst fertig gestellt sein muss bis man "tauschen" könnte. Aber ist es nicht vielleicht so das der Vermieter "verplichtet" ist einem von uns die Wohnung anzubieten wenn er uns wegen dem Eigenbedarf kündigt?
Vielleicht hat unser Nachbar ja die möglichkeit solange bei einem Freund unterzukommen bis alle umbauten fertig sind.
Dann wäre das doch ein kompromiss oder?

Wäre unser neuer Wohnort nicht so weit weg würden wir ja anbieten ihn dort unterkommen zu lassen (ist ein Mehrfamilienhaus und eine kleine 2 Zimmer Wohnung ist noch frei) bis der Anbau frei wird. Aber das würde für ihn nicht passen von der entfernung her. Ich möchte aber so gern helfen. Ich weiss ja was er durchmacht, was passiert ist und warum alles so ist wie es ist. Da muss man einfach helfen und ich habe keinerlei Verständnis das der Vermieter es nicht tut obwohl er könnte und die Männer unter sich so dicke miteinander waren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich ist die Größe sein ding. Da sag ich ja nichts gegen. Mir wären 200 auch lieber als 150 wenn ich die Wahl hätte.
Und es möchte auch keiner auf einer Baustelle leben, sagt ja auch keiner. Aber wenn es frei wird könnte der Nachbar doch dort rein. Stattdessen soll jemand neues dort rein.

Ja wir haben ihm angeboten in die kleine 2 Zimmer Wohnung die bei uns erstmal frei bleibt einzuziehen bis er was in der Umgebung seines Sohnes hat. Aber das lehnte er dankend ab. Sein Sohn lebt ja 14/15Tage im Monat bei ihm und das wäre eine zu große Entfernung wegen des Kindergarten und der Arbeit. Das würde Zeitlich nicht passen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Tasha0909):
Kann man da was erreichen das der Nachbar oben dort im Anbau einziehen darf?

Habe ich doch oben schon geschrieben. Vergleichbare Wohnungen des Vermieters, die zum Zeitpunkt des Auszugs des per Eingenbedarf gekündigten Mieters frei werden, muss der Vermieter anbieten. Problem dürfte hier sein, dass der Anbau eben nicht bei Auszug des Mieters frei wird sondern erst deutlich danach nach Fertigstellung des Umbaus. Und dann gibt es schlicht keine Verpflichtung mehr. Eure Vermieter klingen aber recht kulant (zumindest wenn ich den Ausführungen zum Auszug trauen darf). Vielleicht kann der obige Mieter also ein Übereinkommen mit dem Vermieter schließen. Das ist dann aber natürlich Verhandlungssache.

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#13
 Von 
Tasha0909
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja stimmt, hatte ich auch gelesen. Nur ist ja ein Unterschied dazu ob der Vermieter das machen könnte oder machen muss.

Aber gut, dann haben wir das soweit ja geklärt. Er müsste die Wohnung anbieten, in diesem Fall allerdings nicht weil sie zu dem Zeitpunkt noch bewohnt wird und weder dem Vermieter noch dem Mieter zugemutet werden kann in einer Baustelle zu wohnen. Stimmt so, ja?

Kulant definitv und eigentlich sehr sehr nett. Wie gesagt, die Männer sind hier miteinander befreundet, das ist eigentlich kein "Vermieter-Mieter" Verhältnis. Aber leider entstand ein Streit zwischen dem Nachbarn und dem Vermieter durch die Kündigung und nun herrscht da Funkstille. Daher möchte ich ja vermitteln und informiere mich darum, bin niemand der mit Halbwissen dazwischen geht und letztendlich dann dumm da steht.


An alle
Danke für eure Hilfe. Ich werde aufgrund der Situation wie sie jetzt ist einfach versuchen zwischen den beiden zu vermitteln, in der Hoffnung das sie sich einigen können das der Anbau an den Nachbarn geht.
Vielleicht gibt es ja irgendeinen Freund der ihn für die Zeit der Umbauten aufnehmen kann. Wenn der Vermieter erst unten umbaut und der Nachbar erst dann rausgeht wenn seine Wohnung umgebaut wird wäre der Zeitraum ja auch nicht so lang.
Naja, sehen wir mal. Danke nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Tasha0909):
Das mag schon stimmen das sowas nicht von jetzt auf gleich klappt. Aber wir haben bereits ein Haus gefunden. Samstag unterschreiben wir den Kaufvertrag.
Dann gehen die Handwerker rein.

Nun der Kaufvertrag wird erst beim Notar unterschrieben, die Unterschrift beim Makler ist nur die Zustimmung, der Notartermin muss min 14 Tage später sein (gesetzlich geregelt).
Und wie schon oben geschrieben, es dauert nach dem Notartermin schon mal 6- 8 Wochen min, da meist auch die Städte / Gemeinden nach dem Notartermin auf ihr Vorkaufsrecht verzichten müssen.
So lange können keine Handwerker ins Haus, denn erst mit dem Eintrag ins Grundbuch ist man Besitzer.
Somit können die Handwerker gar nicht bis Weihnachten fertig sein, die Geschichte mit dem Hauskauf ist auf keinen Fall aus den Punkten her schlüssig.

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