Fragen zum Einheitswert

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fossil1201
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Einheitswert

Guten Tag,

ich habe vor kurzem eine Grundstück gekauft, das mit einer Werkstatt sowie Nebengebäuden (Schuppen / Holzlege) bebaut ist. Die Gebäude sind > 20 Jahre alt. Auf dem Einheitswertbescheid, den ich nun erhalten habe steht jedoch "unbebautes Grundstück". Nun meine Fragen:
1. Muss ich etwas unternehmen und z. B. dem Finanzamt melden, dass das Grundstück bebaut ist?
2. Wie kommt es eigentlich, dass von einem unbebauten Grundstück ausgegangen wurde? Hat der Voreigentümer ggf. hier nicht gemeldet oder hat das Finanzamt hier über Jahre etwas versäumt?
3. Wie ist eigentlich der Regelprozess (wer muss aktiv werden / wer wird aktiv?), wenn ein Grundstück neu bebaut wird und somit eigentlich ein neuer Einheitswert ermittelt werden muss?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten.

Viele Grüße

S. Schulz

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von fossil1201):
Wie kommt es eigentlich, dass von einem unbebauten Grundstück ausgegangen wurde?

Nun, z.B. durch Schwarzbau.



Was steht denn in der Baugenehmigung für die Gebäude?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fossil1201
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Baugenehmigung kenne ich nicht, die Gebäude wurden vom 4. Voreigentümer gebaut. Im Kataster sind sie jedenfalls verzeichnet....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von fossil1201):
Im Kataster sind sie jedenfalls verzeichnet....

Das hat nichts zu sagen, die Gebäude können dennoch baurechtlich illegal sein.
Über das Vorhandensein einer Baugenehmigung kann man sich nur durch Aushändigung der Genehmigung vom Verkäufer oder beim Bauamt vergewissern.

Die Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes ist eine Steuererklärung.
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet eventuelle Unrichtigkeiten zu bemerken sowie Veränderungen von sich aus mitzuteilen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen