Fragen zu erhaltener Mangelware, Nacherfüllung, Kostenerstattung u. Rücktritt vom Kauf

11. Juli 2016 Thema abonnieren
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guest-12312.07.2016 14:11:17
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Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)
Fragen zu erhaltener Mangelware, Nacherfüllung, Kostenerstattung u. Rücktritt vom Kauf

Liebe Mitglieder dieses Forums,
Es geht um einen Reinfall bei einem Internetkauf, Privatverkäufer. In der Artikelbeschreibung war keine Rede von einem Mangel oder Defekt. Sie hat den Eindruck gemacht, als wäre die Hose im sehr guten voll funktionsfähigen Zustand.
Es geht um eine wasserdichte Regenhose, bei der tatsächlich an einem Hosenbein die Druckknöpfe zum Verstellen der Hose defekt sind. In der Beschreibung hingegen stand: "Unten am Hosenbein kann man die Hose mit Druckknöpfen öffnen und schließen." Das ist zwar nur in der Einzahl, es steht da nicht : Unten an den Hosenbeinen", doch geht man als Käufer davon aus, dass die Druckknöpfe alle funktionieren, sonst wären doch von einem korrekten Verkäufer die defekten Druckknöpfe am anderen Hosenbein als defekt erwähnt worden. Auch anhand eines Foto in der Artikelbeschreibung von den Druckknöpfen konnte man als Käufer nicht erkennen, dass sie defekt sind und nicht mehr zu schließen gehen (bzw. das liegt an einem der Druckknöpfe, weil der defekt ist und die beiden Gegenstücke deshalb nicht mehr reinpassen). Nach Reklamation reagierte der VK erst einmal recht patzig , unfreundlich , überheblich und kaltschnäuzig und ließ den Käufer im Regen stehen, zeigte kein Entgegenkommen. Zudem war die Hose verschmutzt, darauf reagierte der VK so, das er meinte, was da schon dabei sei, der Käufer würde sie ja sowieso waschen (was soll das denn? Dann könnte ja jeder seine schmutzigen Kleider versenden). Nachdem der Käufer sich über den Tonfall und die Reaktion des VK beschwerte und rechtliche Schritte ankündigt , räumte der VK Nacherfüllung ein in dem Sinn, dass der Käufer die Hose zum Schuster bringen soll - der VK würde diese 2 Euro, was das kosten würde , erstatten.
Jetzt folgendes: Der Käufer wohnt nicht in der Stadt, wo der Schuster ist, und muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln hin- und zurück fahren. dh es entstehen ihm drei Anfahrts - und Rückfahrtwege: zum Schuster, Hose zeigen und erstmal fragen was es kostet , ob es passende Knöpfe gibt, und ob es repariert werden kann. Dann Rücksprache mit dem VK. Wenn VK das Ok gibt, dann wieder zum Schuster ´, Hose abgeben, Rückfahrt. Anschließend wenn die Hose repariert ist, nochmal in die Stadt und zurück. Frage: Wer zahlt diese Kosten bei Nacherfüllung? Außerdem bedeutet die Aktion für den Käufer reichlich Stress und Zeitaufwand, den er nicht übrig hat. Und muss der Käufer die Nacherfüllung überhaupt selber machen? Der Käufer hat alternativ auch Rückgabe der Hose angeboten, aber das will der VK nicht (der ist vermutlich froh dass er die kaputte Hose los hat, für die er noch einen sehr guten Ersteigerungspreis erzielt hat wegen einer AB, die eine intakte Hose vorgibt). Der Käufer hat die Problematik mit den Fahrtkosten dem VK mitgeteilt und darauf bestanden, dass ihm dann auch seine Fahrtkosten ersetzt werden, zweitens hat er dem VK den Vorschlag gemacht, der VK soll die Nacherfüllung selbst machen, oder alternativ die Hose zurück nehmen und Geld erstatten (Stornierung Kauf) , aber der VK hat seither nicht mehr geantwortet.
Zweitens: nach Rücksprache mit einem Schuster hat dieser keine passenden Druckknöpfe da, sondern hellere. Passt natürlich wie die Faust aufs Auge zu den Knöpfen am anderen Hosenbein, denn die Knöpfe sieht man auch außen auf dem schwarzen Stoff. Würde der Käufer die Hose defekt und verschmutzt wie er sie erhalten hat mit Erwähnung der Mängel zum Verkauf anbieten, oder eine reparierte Hose mit auffallend verschiedenen Knöpfen, dann würde er niemals mehr den Ersteigerungspreis erhalten, für den er sie gekauft hat.

Anmerkung dazu noch folgende: Dem Käufer sind an der Hose funktionierende Druckknöpfe sehr wichtig, denn zB. gerade beim Radfahren kann man dann die Hose unten enger stellen, und sie kommt nicht in die Fahrradkette.

danke schon mal im Voraus für Tipps!

-- Editier von Alfredolino am 11.07.2016 15:57

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13 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Alfredolino):
Liebe Mitglieder dieses Forums,
Es geht um einen Reinfall bei einem Internetkauf, Privatverkäufer. In der Artikelbeschreibung war keine Rede von einem Mangel oder Defekt. Sie hat den Eindruck gemacht, als wäre die Hose im sehr guten voll funktionsfähigen Zustand.
Es geht um eine wasserdichte Regenhose, bei der tatsächlich an einem Hosenbein die Druckknöpfe zum Verstellen der Hose defekt sind. In der Beschreibung hingegen stand: "Unten am Hosenbein kann man die Hose mit Druckknöpfen öffnen und schließen." Das ist zwar nur in der Einzahl, es steht da nicht : Unten an den Hosenbeinen", doch geht man als Käufer davon aus, dass die Druckknöpfe alle funktionieren, sonst wären doch von einem korrekten Verkäufer die defekten Druckknöpfe am anderen Hosenbein als defekt erwähnt worden. Auch anhand eines Foto in der Artikelbeschreibung von den Druckknöpfen konnte man als Käufer nicht erkennen, dass sie defekt sind und nicht mehr zu schließen gehen (bzw. das liegt an einem der Druckknöpfe, weil der defekt ist und die beiden Gegenstücke deshalb nicht mehr reinpassen). Nach Reklamation reagierte der VK erst einmal recht patzig , unfreundlich , überheblich und kaltschnäuzig und ließ den Käufer im Regen stehen, zeigte kein Entgegenkommen. Zudem war die Hose verschmutzt, darauf reagierte der VK so, das er meinte, was da schon dabei sei, der Käufer würde sie ja sowieso waschen (was soll das denn? Dann könnte ja jeder seine schmutzigen Kleider versenden). Nachdem der Käufer sich über den Tonfall und die Reaktion des VK beschwerte und rechtliche Schritte ankündigt , räumte der VK Nacherfüllung ein in dem Sinn, dass der Käufer die Hose zum Schuster bringen soll - der VK würde diese 2 Euro, was das kosten würde , erstatten.
Jetzt folgendes: Der Käufer wohnt nicht in der Stadt, wo der Schuster ist, und muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln hin- und zurück fahren. dh es entstehen ihm drei Anfahrts - und Rückfahrtwege: zum Schuster, Hose zeigen und erstmal fragen was es kostet , ob es passende Knöpfe gibt, und ob es repariert werden kann. Dann Rücksprache mit dem VK. Wenn VK das Ok gibt, dann wieder zum Schuster ´, Hose abgeben, Rückfahrt. Anschließend wenn die Hose repariert ist, nochmal in die Stadt und zurück. Frage: Wer zahlt diese Kosten bei Nacherfüllung? Außerdem bedeutet die Aktion für den Käufer reichlich Stress und Zeitaufwand, den er nicht übrig hat. Und muss der Käufer die Nacherfüllung überhaupt selber machen? Der Käufer hat alternativ auch Rückgabe der Hose angeboten, aber das will der VK nicht (der ist vermutlich froh dass er die kaputte Hose los hat, für die er noch einen sehr guten Ersteigerungspreis erzielt hat wegen einer AB, die eine intakte Hose vorgibt). Der Käufer hat die Problematik mit den Fahrtkosten dem VK mitgeteilt und darauf bestanden, dass ihm dann auch seine Fahrtkosten ersetzt werden, zweitens hat er dem VK den Vorschlag gemacht, der VK soll die Nacherfüllung selbst machen, oder alternativ die Hose zurück nehmen und Geld erstatten (Stornierung Kauf) , aber der VK hat seither nicht mehr geantwortet.
Zweitens: nach Rücksprache mit einem Schuster hat dieser keine passenden Druckknöpfe da, sondern hellere. Passt natürlich wie die Faust aufs Auge zu den Knöpfen am anderen Hosenbein, denn die Knöpfe sieht man auch außen auf dem schwarzen Stoff. Würde der Käufer die Hose defekt und verschmutzt wie er sie erhalten hat mit Erwähnung der Mängel zum Verkauf anbieten, oder eine reparierte Hose mit auffallend verschiedenen Knöpfen, dann würde er niemals mehr den Ersteigerungspreis erhalten, für den er sie gekauft hat.

Anmerkung dazu noch folgende: Dem Käufer sind an der Hose funktionierende Druckknöpfe sehr wichtig, denn zB. gerade beim Radfahren kann man dann die Hose unten enger stellen, und sie kommt nicht in die Fahrradkette.

danke schon mal im Voraus für Tipps!

-- Editier von Alfredolino am 11.07.2016 15:57





Ähhh, was jetzt doch gleich wieder die Frage???









Ach ja: Frage: Wer zahlt diese Kosten bei Nacherfüllung?




§ 439 Nacherfüllung:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.





gruß charly

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Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für die BGB §§.
Frage: in diesem Fall hat der Verkäufer die Nacherfüllung dem Käufer überlassen, der Käufer soll die Hose reparieren lassen. Der Käufer hat daraufhin dem Verkäufer mitgeteilt, dass er sich erkundige, was die Reparatur koste, aber dass außer den Kosten für die Ersatzknöpfe auch die Fahrtkosten dazu kommen, falls der Käufer die Hose zur Reparatur bringt und wieder abholen würde, und dass er erst vorab wissen (klären) müsse, ob der VK diese Kosten übernehmen würde. Der Käufer hat dem VK außerdem mitgeteilt, dass er die Nacherfüllung nicht selbst machen möchte, sondern er bevorzugt, dass der VK selbst die Nacherfüllung vornimmt. Der Käufer hat dem VK für eine Rückantwort bezüglich diesen Absprachen/Vorab-Klärungen bezüglich Nacherfüllung 3 Tage Zeit gegeben. Der Käufer muss doch erst im Voraus wissen, woran er ist, wenn der VK Nacherfüllung vorgeschlagen hat.
Was soll der Käufer als nächstes tun, wenn der VK überhaupt nicht darauf reagiert? Kann er dann den Rücktritt vom Kauf beantragen? Wann wird ein Einschreiben mit Fristsetzung in diesem Fall fällig? Bisher läuft sämtliche Kommunikation nur über die online-Nachrichten der Ersteigerungsplattform im eröffneten Problemfall.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Sie müssen erst mal wissen, was sie erreichen wollen.
Dann kann man sich Gedanken machen, wie man dies am besten durchsetzt.



Zitat (von Alfredolino):
Frage: in diesem Fall hat der Verkäufer die Nacherfüllung dem Käufer überlassen, der Käufer soll die Hose reparieren lassen.


Dazu wären sie doch gar nicht verpflichtet!? Sowas sieht das Gesetz gar nicht vor.
Wenn sie es dennoch machen würden, könnten sie vom Verkäufer einen entsprechenden Vorschuß verlangen.
etc.etc.



Zitat (von Alfredolino):
Der Käufer hat dem VK außerdem mitgeteilt, dass er die Nacherfüllung nicht selbst machen möchte, sondern er bevorzugt, dass der VK selbst die Nacherfüllung vornimmt.



Was er möchte und was nicht, spielt doch keine Rolle.



Was aber unabdingbare Voraussetzung ist, ist dass der Fehler den sie beschreiben, ein Mangel im Sinne des
Gewährleistungsrecht ist.
Sollte die Hose z.B. 5 Jahre alt sein, könnte man sich fragen ob ein Druckknopf der nicht mehr richtig zu verschließen
ist nicht vielleicht doch normaler Verschleiß ist.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 11.07.2016 22:50

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Fällt mir gerade noch ein!

Ist diese gebrauchte Hose so eine Occasion dass sich der ganze Aufwand und Ärger lohnt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Käufer fühlt sich vom Verkäufer betrogen, weil er eine Hose erhalten hat, die nicht wie beschrieben ist, sondern Mängel hat.
Wären die Mängel in der Beschreibung gestanden, hätte der Käufer nicht auf die Hose geboten.
Was der Käufer von Anfang an wollte, war Rücksendung und Geld zurück, aber der Verkäufer wollte das nicht und hat Nacherfüllung /Reparatur vorgeschlagen, die der Käufer erledigen soll. Der Käufer lässt sich nur unter der Bedingung auf die Nacherfüllung ein, wenn das der Verkäufer übernimmt mit sämtlichen Kosten. Eigentlich will der Käufer das aber gar nicht, sondern die defekte Hose zurück geben. Er will im Grunde auch keine reparierte Hose, sondern sein Geld zurück.
Hinzu kommt folgendes, was ich vergessen habe zu erwähnen:
Die Hose kam mit einem anderen Absender an als die des Verkäufers (anderer Name, zwar gleiche Straße und gleicher Ort, aber Hausnummer stark abweichend. Dh der Verkäufer hat die Hose für jemand anderen verkauft. Wer haftet hier eigentlich?

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#6
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich bin der Ansicht, dass Mängel in der Beschreibung erwähnt werden müssen. Und ganz nebenbei, dass es auch nicht geht, dass man einfach verschmutzte Artikel verschickt. Jeder seriöse Verkäufer erwähnt solche Dinge in seiner Beschreibung. Die Hose ist abgesehen von dem Defekt und der Verschmutzung im sehr guten Zustand, und die Druckknöpfe am anderen Hosenbein funktionieren einwandfrei, nichts ausgeleiert dort.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Ich bin der Ansicht, dass Mängel in der Beschreibung erwähnt werden müssen.

Das gilt aber nur für bekannte Mängel.



Sofern die Gewährleistung ausgeschlossen wäre, müsste der Käufer nachweisen, das die Mängel dem Verkäufer bekannt waren und vorsätzlich verschwiegen wurden.

Hier könnte je nach Wortlaut z.B. erfolgreich argumentiert werden das "Hosenbein" nur die Einzahl ist.



Sofern die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wäre, müsste der Käufer nachweisen, das die Mängel überhaupt unter dieGewährleistung fallen würden.



Zitat:
Und ganz nebenbei, dass es auch nicht geht, dass man einfach verschmutzte Artikel verschickt.

Ich vermute, der Artikel wurde als "gebraucht" angeboten und nicht als "neu" oder "gereinigt"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)


Ich kenne das nur so, dass wenn der Käufer Ware erhält, die einen Defekt hat, und der VK gibt an, das sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er dennoch dafür haften muss. Auch wenn in der Beschreibung steht: "Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen". Und dass Mängel nicht verschwiegen werden dürfen. Und dass auch bei gebrauchten Sachen , wenn sie verschmutzt sind, Flecken und sonstiges dergleichen in der Beschreibung stehen müssen. Warum sonst beschweren sich Käufer, wenn Sachen bei ihnen verschmutzt und mit Flecken oder defekt ankommen, die nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt waren? Meiner Ansicht nach gehört das alles in die Artikelbeschreibung. Es ist ja ein Fernkauf, kein Kauf, wo der Käufer die Ware direkt vor Augen sehen und prüfen kann.
Und dass der VK das Hosenbein nur in der Einzahl erwähnt, da könnte man glatt davon ausgehen, dass er das absichtlich gemacht hat, diesen Trick angewandt, und den Defekt am anderen Hosenbein in der Artikelbeschreibung verschwiegen hat, aber davon wusste.
Wie soll aber ein Käufer darauf kommen, wenn er das liest? Es gibt zb. auch viele VK, die schreiben bei Schuhen in Einzahl in den Text: "Sohle in Ordnung" und meinen natürlich beide Sohlen.
Also bleibt in dem Fall dem Käufer nichts anderes übrig als auf der defekten Hose sitzen zu bleiben und rot zu bewerten.
Macht dem VK nichts aus, der hat schon etliche negative Bewertungen erhalten und hat sie meist kaltschnäuzig und überlegen kommentiert, denn es geht ja kein Käufer den Rechtsweg, so kann der VK weiterhin für Schrottware, die er anders darstellt, gute Preise erzielen und das Geld einsacken - den Käufer kann man ja mit unwahren Beschreibungen und Tricks übern Tisch ziehen, wie man gerade lustig ist., man kommt ja damit durch, derweil der Käufer hat überhaupt keine Rechte. Genau darum fühlt sich der VK ja so überlegen, und Unrechtbewusstsein hat dieser schon gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

@ Harry van Sell, wenn ich Sie fragen darf:
Wie haben Sie folgendes gemeint:

Hier könnte je nach Wortlaut z.B. erfolgreich argumentiert werden das "Hosenbein" nur die Einzahl ist.


Wer kann damit erfolgreich argumentieren: der Käufer oder der Verkäufer?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Alfredolino):
Wer kann damit erfolgreich argumentieren: der Käufer oder der Verkäufer?

Na der Verkäufer natürlich!
Der Verkäufer folgendes an:
Zitat (von Alfredolino):
"Unten am Hosenbein kann man die Hose mit Druckknöpfen öffnen und schließen."

Singular und nicht plural.
Zudem müssen Sie als Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Mangel wusste...
Wer sagt denn, dass Sie den Knopf nicht so fest gedrückt haben, dass er dabei beschädigt wurde?
Was hat die Hose gekostet?
19,90 ?!
Dann möchten Sie Fahrtkosten, die Reparatur und Material ersetzt haben? Die Kosten werden sich bestimmt auf 15 bis 18 Euro belaufen...
Ergo: Unverhältnismäßig!

Zitat (von Alfredolino):
Die Hose kam mit einem anderen Absender an als die des Verkäufers (anderer Name, zwar gleiche Straße und gleicher Ort, aber Hausnummer stark abweichend. Dh der Verkäufer hat die Hose für jemand anderen verkauft. Wer haftet hier eigentlich?

Nein, es hat nur jemand anderes das Paket abgeschickt.

Zitat (von Alfredolino):
gerade beim Radfahren kann man dann die Hose unten enger stellen, und sie kommt nicht in die Fahrradkette.

Dafür kann man sich auch ein reflektierendes Klettband kaufen. Bietet sogar noch mehr Sicherheit in der dunklen Jahreszeit.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Wer kann damit erfolgreich argumentieren: der Käufer oder der Verkäufer?

Kommt auf den Wortlaut an. In der Regel aber der Verkäufer.



Zitat:
Also bleibt in dem Fall dem Käufer nichts anderes übrig als auf der defekten Hose sitzen zu bleiben und rot zu bewerten.

Hatte man mit dem Verkäufer nicht bereits eine (Teil)-Übenahme der Kosten ausgehandelt?
Besser als gar nichts ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Alfredolino):
Und ganz nebenbei, dass es auch nicht geht, dass man einfach verschmutzte Artikel verschickt. Jeder seriöse Verkäufer erwähnt solche Dinge in seiner Beschreibung.


Sie sollten sich nicht mit Nebenschaukriegsplätzen beschäfftigen.


Zitat (von Harry van Sell):
Hier könnte je nach Wortlaut z.B. erfolgreich argumentiert werden das "Hosenbein" nur die Einzahl ist.

Zitat (von Alfredolino):
Es gibt zb. auch viele VK, die schreiben bei Schuhen in Einzahl in den Text: "Sohle in Ordnung" und meinen natürlich beide Sohlen.



Glauben sie wirklich, dass ein Richter einer solchen Argumentation folgen würde?


Zitat (von Alfredolino):
Jeder seriöse Verkäufer erwähnt solche Dinge in seiner Beschreibung.

Zitat (von Alfredolino):
Macht dem VK nichts aus, der hat schon etliche negative Bewertungen erhalten und hat sie meist kaltschnäuzig und überlegen kommentiert,



Hätten sie die Bewertungen vor dem Kauf gelesen, hätten sie sich ihr eigenes Bild
über die Seriösität des Verkäufers machen können.



Zitat (von Alfredolino):
Also bleibt in dem Fall dem Käufer nichts anderes übrig als auf der defekten Hose sitzen zu bleiben und rot zu bewerten.



Dem Käufer eine nachweisbare Frist zur Nacherfüllung setzen und bei Ablehnung vom Kaufvertrag zurücktreten.




Wie wurde die Hose bezahlt?
Per Überweisung oder Paypal?




gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 12.07.2016 11:56

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12312.07.2016 14:11:17
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 29x hilfreich)

Die meisten Antworten die hier gekommen sind, decken überwiegend den Verkäufer, der eine von der Beschreibung abweichende täuschende AB gemacht hat und froh ist die defekte Hose loszuhaben und nicht im Traum daran denkt, sie zurück zu nehmen und den Käufer mit 2 Euro Reparaturkosten ohne die weiteren Unkosten abspeisen will. . Der betrogene Käufer soll sich abhelfen mit Klettbändern an den Hosenbeinen und sich abfinden mit einer Reparatur mit unpassenden Ersatzknöpfen und auf seinen Fahrtkosten die er dadurch bedingt hat, auch noch sitzenbleiben. Wie nett - so haben Betrüger und Abzocker ja ein leichtes Spiel. Der Käufer ist ja selber schuld dass er darauf hereingefallen ist. Der Käufer ist in diesem Fall auf einen ausgetricksten geldgierigen VK hereingefallen, der wohl genau wusste, wie er die AB gestaltet , damit ihm hinterher keiner was beweisen kann und keiner ihn belangen kann.
PayPal Zahlung war nicht angegeben, folglich dessen war nur ÜW möglich und der Käufer erst recht der Beschissene. Bleibt nur die rote Bewertung abzugeben. Der Fall ist hiermit geschlossen. Weitere Kommentare erübrigen sich.

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