Fragen zu Körperverletzungsdelikt

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
exodus_90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fragen zu Körperverletzungsdelikt

guten Tag,



da ich massive Folgeschädenhabe von einer Tat die 3 Jahre zurückliegt. habe ich folgende Fragen
1) Macht eine Anklage auf Schadenseratz sind wenn von vornherein festeht das der Angeklagte nix hat.
2) Welche Schitte kann/sollte ich machen um den unverschuldeten Schaden zu regulieren?
etc.




Tatverlauf:
Person A: Geschädigter
Person B: Täter
Person C: Flüchtiger Bekannte (der Person B auch nicht kannte)
2 Bekannte/Zeugen

Person A wollte am 13.6.2008 mit 2 Freunden gegen 20.00 Uhr die Domtreppe überqueren um in Köln etwas zu unternehmen.
Bei dem Gang über die Treppe stellte sich Person B in den Weg und blockierte diesen.
Person A suchte das Gespräch und hat gemerkt das es zwecklos ist mit einem Betrunkenen zu diskutieren.
Person A ging mit den zwei Bekannten nach mehreren malen nicht vorbeilassen und zurückschubsen die Treppe runter und anschließend rechts über die Straße da kam Person C hinterhergelaufen und sagte" nimm es nicht so ernst der Typ ist betrunken" daraufhin merkt Person A das sich irgend was von hinten nähert
als Person A merkt das es Person B ist der zum Schlag ausgeholt .Person B holte aus und schlug Person A auf die Zähne.
Anschließend hielt Person C Person B von einem erneuten Schlag ab woraufhin Person B verschwand. Person A ging daraufhin zur Bundespolizei im HBF die daraufhin Person B festnahm.

In der Uniklinik Lindentahl wurde dann eine Zahnwurzelfraktur sowie eine Gehirnerschütterung festgestellt und Notdürftig eine Brücke (Draht hinter den Zähnen) eingesetz,
die den Zahn stabilisieren sollte bis ich mich erholt habe und zum Zahnarzt gehen konnte damit eine professionelle Brücke eingesetzt wird.

Daraufhin konnte ich meine Klammer nicht weiter tragen was mich erstmal nicht weiter gestört hatte, da ich durch die Scheidung meiner Eltern und Abschlussstress genug um die Ohren hatte. Aber die Schäden waren dennoch gravierend unter anderem starke Probleme beim essen und trinken da meine Schneidezähne bei jeder leichten Berührung schmerzten, meine Ausprache hat sich deutlich verschlechtert dadurch das sich viele Zähne durch den Schlag und nicht mehr Tragen der Klammer verschoben haben. Psychische Belastung dadurch das ich nicht normal essen konnte und dadurch zum gespött in meiner Stufe wurde/bin.

Einen Tag vor dem Prozess bekam ich dann einen Anruf das der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist . Was mir zu dem Zeitpunkt relativ egal war da ich genug Stress durch meinen Abschluss hatte und mir noch nicht bewusst war was für Folgeschäden konkret vorlagen.

Resultat.

Kein schmerzensgeld o.ä dadurch das es nie zum Prozess kam da der Angeklagte laut Aussage des Bearbeiters nach England ausgewandert ist.
Folgeschäden dadurch das ich immer noch Probleme beim Sprechen (Nuscheln,Unverständlichkeit etc.) und beim Essen habe.
Gelegentlich Zahnschmerzen.
Große Zahnlücken die mich persönlich stark stören dadurch das ich als Kind vorstehende Zähne gehabt habe und immmer gehänselt worden bin und das jetzt wieder der Fall ist und ich mich jetzt zurück versetzt fühle ( während meiner Grundwehrdienstzeit hatte ich dann so gut wie jeden Nagetiernamen als Kosenamen bekommen etc.)
Starke Konzentrationsprobleme bei den einfachsten Sachen.
Schlafstörungen.
Angst vor unbekannten Menschen zu reden aufgrund der Zahnlücken daher totale Nervosität wenn ich vor unbekannt Menschen reden muss/soll.
Temporär starke Migräne welches vielleicht an der Zahnstellung liegen kann.

Daraufhin war ich im Oktober 2011 bei meinem alten Kieferorthopäden der sagte das ich eine Klammer benötige da sich meine Zahnstellung permanent verschlechtert und die Kosten immer höher werden wenn ich warte er aber die Komplexen Zahnbewegungen nicht nachvollziehen kann ob es jetzt von dem Unfall verursacht worden ist oder nicht und ist deshalb der Ansicht ist das es die Kasse nicht bezahlt.


Zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort
ich bin mit meinem Latein am Ende.

währe sehr sehr dankbar für Tipps Ideen und genrell wenn sich jemand die Mühe macht den Text zu lesen.


mfg Eßer

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da der Anspruch wohl seit gut 72 Stunden verjährt ist, bringt eine Klage aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr was....

Kurz gesagt, Pech gehabt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
exodus_90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

das habe ich erwartet.

dann heißt es für mich weiter hoffen, dass die Krankenkasse die 4-5k€ trägt.


dennoch vielen Dank für ihren Post.

mfg. Eßer.

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Um trotzdem die allgemeine Frage zu beantworten:

quote:
Macht eine Anklage auf Schadenseratz sind wenn von vornherein festeht das der Angeklagte nix hat.


Muß man im Einzelfall betrachten. Sicherlich bleibt man dann erst mal auf den Prozeßkosten sitzen, dafür hat man dann einen Titel, aus dem man de facto unbegrenzt lange vollstrecken lassen kann (jeder Vollsteckungsversuch läßt die 30-jährige Verjährung neu beginnen).
Wenn man also davon ausgeht, daß die Gegenseite irgendwann wieder zu Geld kommen wird (und nicht der Berber von der Straßenecke ist), kann sich das durchaus auf lange Sicht lohnen. Zinsen gibbet ja auch. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
exodus_90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Fakt ist das ich damals 17 war und der Täter so um die 22 und Obdachlos (war einer vom dem Gesindel was immer an der Domtreppe sitzt und Bier trinkt) und er ist Engländer und ich denke mal ohne Wohnsitz.

ich habe keine Ahnung ob er irgendwann zu Geld kommen wird oder ob er generell was hat etc.


in welcher Höhe werden die Prozesskosten denn ca. fallen kann man da pauschal was sagen?.
da ich Student bin und nicht so das Buged habe für große Investionen.


und durch die Depressionen Konzentrationschwäche etc. ist das Studium atm schon Auslastung genug wäre ein Prozess zeitintensiv ?


mgf. Eßer

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
ich habe keine Ahnung ob er irgendwann zu Geld kommen wird


Klingt bei der Beschreibung sehr unwahrscheinlich. Da wirft man nur schlechtem Geld gutes hinterher...

quote:
in welcher Höhe werden die Prozesskosten denn ca. fallen kann man da pauschal was sagen?


Auf wieviel willst du denn klagen?

Bei 4000 EUR sind es 1067,68 EUR (Gericht plus eigener Anwalt), bei 5000 EUR sind es 1282,28 EUR.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
exodus_90
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

mh klingt jetzt nicht sonderlich prickelnd eigentlich möchte ich einfach nur das meine Zähne wieder gerade sind
mir geht es nicht um vergeltung o.ä daher denke ich das ich wenn auf 5k verklagen müsste
und den Rest der Klammer selbst zahlen müsste + die Prozesskosten untragbar für mich als Student.

was positives hätte ich irgendwie auch nicht erwartet, wäre auch ein Wunder. dann auf ein neues sich ungerecht behandelt fühlten und gefangen im eigenen Körper sein.

viele dank an die Poster.
naja denke mal Thema ist Closed





mfg Eßer







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