Fragen zu Erbmasse ermitteln, Erbschaftssteuer etc.

25. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Fragen zu Erbmasse ermitteln, Erbschaftssteuer etc.

Hallo,


zuerst vorweg:
mein Mann und ich haben eine "normale" Ehe, also ohne Ehevertrag oder ähnliches; außerdem 2 minderjährige Kinder.

Wir waren vor einigen Jahren (2009/2010) beim Notar und haben dort machen lassen:
Patientenverfügung (gegenseitig), Generalvollmacht (gegenseitig), Testament.

Im Testament ist geschrieben, dass - wenn einer von uns beiden stirbt - der andere zunächst "alles" erbt und erst wenn der überlebende Partner dann mal verstirbt erben die Kinder.

Wir haben ein Haus, welches jetzt inzwischen und glücklicherweise - eigentlich - schuldenfrei ist -> hierzu gleich mehr.
Es ist damals beim Kauf jedoch eine Hypothek eingetragen worden weil wir das Haus ja größtenteils über die Bank
finanzieren mussten.
Dieses Haus bewohnen wir selbst.
Für die Altersvorsorge haben wir 2 kleine 1-ZI-ET-Wohnungen gekauft. Für diese Wohnungen haben wir Schulden aufgenommen. Diese Schulden wurden über die Hypothek des Hauses eingetragen/laufen gelassen, so dass die Wohnungen "nicht belastet" sind. Dies hat ja den Vorteil, dass man bei einem evtl. Verkauf mal nichts löschen lassen muss.

Nun zu meinen Fragen:

- wenn nun einer von uns beiden stirbt, wie errechnet sich dann das Erbe des Verstorbenen - gerade im Hinblick auf die Immobilien (Haus und Wohnungen)?
- es gibt eine Risikolebensversicherung - wie wird diese mit einbezogen?
- wer muss dem Finanzamt melden was Schulden/Guthaben ist?
- wie wird in unserem Fall die Steuer berechnet?
- wie sieht es mit dem Konto aus (gehört uns gemeinsam, wir sind beide Inhaber) - kann der überlebende Partner weiterhin ans Konto
- kann der überlebende Partner sämtliche Geschäfte (Darlehen, Mietverträge, tägliche Dinge des Lebens wo man eigentlich uns beide benötigt) alleine weitermachen
- bekommt der überlebende Partner das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung für die minderjährigen Kinder
- sollte man sich bei einem Erbfall einen Anwalt nehmen oder bekommt man das "alleine" hin


Danke für Antworten

Janine04



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
wenn nun einer von uns beiden stirbt, wie errechnet sich dann das Erbe des Verstorbenen - gerade im Hinblick auf die Immobilien (Haus und Wohnungen)?


Der Nachlass ist der Verkehrswert des Anteils an den Immobilien, der auf den Namen des Verstorbenen läuft. Wenn beide Ehegatten zu 50/50 eingetragen sind, dann geht also der halbe Verkehrswert ein und die Hälfte der tatsächlichen Restschulden werden davon abgezogen. Gleiches gilt für Kontoguthaben und anderen Nachlassgegenstände zu. Wichtig dabei ist, dass es bei bankkonten auf den Kontoinhaber ankommt, nicht darauf, wer die Vollmacht hat.

Zitat:
es gibt eine Risikolebensversicherung - wie wird diese mit einbezogen?


Gar nicht, wenn der überlebende Ehegatte Bezugsberechtigter ist.

Zitat:
wer muss dem Finanzamt melden was Schulden/Guthaben ist?


Der Erbe muss den Fall erst einmal anzeigen und wird dann ggf. vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert. Wenn der Nachlasswert offensichtlich unter den Freibeträgen liegt, dann würde ich mir auch die Anzeige beim FA sparen.

Zitat:
wie wird in unserem Fall die Steuer berechnet?


Freibetrag des Ehegatten: 500.000€
zzgl. Versorgungsfreibetrag: 256.000€
Wenn das selbst bewohnte Haus mindestens 10 Jahre vom überlebenden Ehegatte weiter bewohnt wird, ist es zusätzlich steuerfrei.

Insgesamt würde es mich daher überraschen, wenn bei dem Vermögen, das sich aus der Fragestellung ergibt, Erbschaftsteuer für den Ehegatten anfällt. Der überlebende Ehegatte kann also leicht 1 Mio. € steuerfrei erben.

Zitat:
wie sieht es mit dem Konto aus (gehört uns gemeinsam, wir sind beide Inhaber) - kann der überlebende Partner weiterhin ans Konto


Ja

Zitat:
kann der überlebende Partner sämtliche Geschäfte (Darlehen, Mietverträge, tägliche Dinge des Lebens wo man eigentlich uns beide benötigt) alleine weitermachen


Nicht kann, sondern muss. Verträge, die nicht weitergeführt werden sollen, müssen vom Erben gekündigt werden.
Ausnahmen gelten nur für höchstpersönliche Verträge, insbesondere bei Versicherungen, z.B. eine Unfallversicherung.

Zitat:
bekommt der überlebende Partner das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung für die minderjährigen Kinder


Ja

Zitat:
sollte man sich bei einem Erbfall einen Anwalt nehmen oder bekommt man das "alleine" hin


Das bekommt man alleine hin.

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