Fragen rund um Grundstückskauf

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
bigrR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen rund um Grundstückskauf

Hallo,

Ein unbebautes Grundstück soll von Unternehmen A an privat verkauft werden. Das Grundstück befindet sich in einem Wohngebiet, dass vor vielen Jahren bereits erschlossen wurde. Es sind auch fast alle anderen Grundstücke bereits seit mehr als 10 Jahren bebaut. Auf dem Grundstück sind laut Makler bereits einige Meter Zuleitungen für Wasser, Strom, Gas, etc. verlegt - dazu wurden auch Pläne vorgelegt wo diese Leitungen liegen. Überprüft wurde deren Vorhandensein nicht.

Unternehmen A befindet sich in Liquidation. Der frühere Geschäftsführer ist nun auch Liquidator.

Das Grundstück wurde von einem Makler des Unternehmens B inseriert. Der Makler ist ebenfalls Inhaber und Geschäftsführer dieses Unternehmens B. Weiterhin handelt es sich um die selbe Person wie beim Geschäftsführer von Unternehmen A.

Durch das besagte Inserat wurden die Käufer überhaupt erst auf dieses Grundstück aufmerksam. Beim ersten Besichtigungstermin machte der Makler darauf Aufmerksam, dass bei Kauf eine Maklerprovision zu zahlen ist. Diese Mitteilung war mündlich und wurde nur zur Kenntnis genommen. Weiterhin soll eine pauschale Summe für den bereits installierten Schmutzwasserübergabeschacht auf dem Grundstück gezahlt werden.
Beides (Provision und Zahlung für den Übergabeschacht) ist im Kaufvertrag nicht erwähnt - es fehlen auch sonstige Regelungen zum Stand der Erschließungskosten.
Der Makler hat dem Käufer weitere Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, die die Zahlung der o.g. Summen (Provision und Zahlung für den Übergabeschacht) vorsehen.


Im Kaufvertag ist noch die Eintragung einer Grundschuld erwähnt, die laut Makler beim Verkauf natürlich gelöscht wird. Weiterhin sind Leitungsrechte enthalten, die mit dem Makler abgesprochen wurden und uneingeschränkt übernommen werden.
Dazu finden sich im Kaufvertrag folgende Formulierungen:
1.
"Zur Sicherung der Erschließung des Wohngebietes, in dem sich der vorbezeichnete Grundbesitz befindet, sind Grunddienstbarkeiten zur Eintragung gekommen. Die Vertragsbeteiligten vereinbaren hierzu, dass diese Dienstbarkeiten vom Erwerber zur weitere dinglichen Fortduldung übernommen werden."

2.:
"Der Veräußerer hat das Vertragsobjekt frei von Belastungen in Abt. II und III. auf den Erwerber zu übertragen soweit der Erwerber deren Übernahme in dieser Urkunde nicht erklärt oder an ihrer Bestellug mitgewirkt hat"




Dazu folgende Fragen:
- Sollte das Vorhandensein der Leitungen vertraglich festgehalten sein?
- Wäre der Makler ohne der erwähnten Zusätzlichen Vereinbarung überhaupt berechtigt eine Provision einzufordern?
- Müssen Bauleistungen wie die Installation dieses Übergabeschachts nicht auch im Notarvertrag enthalten sein?
- Sollte der Kaufvertrag Regelungen zu den Erschließungskosten enthalten?
- Gehe ich zu recht davon aus, dass die Formulierung zu den Grundbucheinträgen dazu führt, dass der Käufer das Grundstück ohne eingetragener Grundschuld übernimmt?

Ich bedanke mich herzlich für eure Mühe
Mit freundlichen Grüßen
bigR

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man auf jeden Fall bei der Gemeindeverwaltung vorbeigehen und sich nach folgenden Dingen erkundigen:

1. gibt es einen Bebauungsplan für dieses Grundstück? Falls ja: was ist dort geregelt
2. ist das Grundstück bereits vollständig erschlossen, und sind die Erschließungskosten bereits vollständig abgerechnet? Hinweis: Erschließungskosten sind die Kosten für den Strassenbau, Kanal, Wasser usw. und dürfen nicht mit den Anschlusskosten des Grundstücks an den Kanal usw. verwechselt werden.
Am besten lässt man im Kaufvertrag die Regelung aufnehmen, dass das Grundstück erschließungskostenfrei verkauft wird.
3. gibt es im Baulastenverzeichnis Baulasten, die mit diesem Grundstück verbunden sind?

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