Hallo,
ich habe eben unter "SUCHEN" nach "Wohnung, Kündigung & Rechte" gesucht und konnte leider keine Antworten auf meine Fragen finden. Ich wäre ihnen allen deshalb sehr verbunden wenn sie mir bei meinem Problem mit Rat weiterhelfen würden, vielen Dank vorab.
Die Situation, ich wohne seit 8 Jahren zur Mieten, es gab nie Probleme, ich habe meine Miete
stets pünktlich bezahlt ... doch nun möchte mein Vermieter die Wohnung verkaufen. Im Mietvertrag steht unter "Kündigung" nur "bei Kündigung gilt das Gesetz". Ich selber bin Arbeitslos und Rehabilitations Fall, das heißt meine berufliche Zukunft ist aufgrund einer Rücken OP nicht absehbar bzw. ich warte momentan auf einen Schulungsplatz.
Soviel vorweg, nun zu meinen Fragen:
1.) Wohnungsbesichtigung, ich will keine Besichtigungen wenn ich selber nicht in der Wohnung zugegen bin, ist das rechtlich gesichert?
2.) Termine Besichtigung, ich habe Samstags und Sonntags keine Zeit, ist es rechtlich wenn ich dem Vermieter verweigere an diesen beiden Tagen Termine zu vereinbaren?
3.) Kündigungsfrist, entspricht bei 8 Jahren Mietzeit die Kündigungsfrist auch nur 3 Monaten oder steigt dabei die Dauer und inwiefern kann ich mein Handicap als Arbeitsloser nutzen? Den ich weiß jetzt schon das sich niemand um mich als Mieter reissen wird wenn ich als Arbeitsgeber das Arbeitsamt nenne.
4.) Besichtigungen, wie läuft sowas, ich habe keine Lust den ganzen Tag Leute durch seine Wohnung spazieren zu sehen. Es mag ja sein das es seine Wohnung ist aber ich wohne nunmal mit meinen Möbeln in dieser Wohnung und möchte ein bisschen Privatsphäre. Wieviel Termine die Woche, wie läuft das ab???
5.) Muss ich in eine vom Arbeitsamt zugewiesene Wohung umziehen, kann sowas passieren?
Soviel erstmal vorweg, ich habe noch mehr fragen aber dies ist erstmal das Wichtigste, danke nochmal für schnelle Hilfe.
Fragen bzgl. Kündigung & Rechte
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
zu 1: ja
zu 2: im prinzip gilt das gleiche wie zu 1, doch bist du auch verpflichtet, dem vm bei berechtigten interessen zutritt zu ermöglichen, evtl. kannst du dich ja auch von einer vertrauten person vertreten lassen.
zu 3: nein
zu 4: siehe 2
zu 5: nicht bekannt
im übrigen gilt auch bei verkauf einer wohnung der meitvertrag erst einmal weiter, 1 jahr, wenn ich mich recht erinnere. d.h. der verkauf bricht die mieterrechte nicht.
-- Editiert von blaubär49 am 13.11.2006 10:02:49
Ich möchte folgende Dinge ergänzen:
zu 3.: Die Kündigungsfrist für Kündigungen durch den Vermieter beträgt bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren 9 Monate. Der Verkauf der Wohnung ist kein Grund für eine Kündigung. Jedoch besteht die Gefahr, dass der Käufer wegen Eigenbedarf kündigt.
zu 4.: 1-2 Termine pro Woche. Da aber wohl kaum die Interessenten dem Vermieter die Bude einrennen werden, besteht aus meiner Sicht kaum eine Gefahr, dass es hier zu sehr häufigen Besichtigungen kommt.
zu 5.: Üblicherweise kannst Du Dir dann selbst eine neue Wohnung suchen. Eine Wohnungszuweisung erfolgt nur dann, wenn Du ansonsten auf der Straße stehen würdest. Bis dahin müssen aber vorher noch viele weitere Dinge passieren.
@blaubär
Es ist zwar richtig, dass Kauf nicht Miete bricht. Der neue Eigentümer kann aber prinzipiell sofort kündigen, sobald er im Grundbuch eingetragen ist.
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Vielen Danke erstmal vorab für eueren schnelle Rat, Klasse! Nun entstehen für mich neue Fragen:
Was die Kündigundsfrist betrifft verstehe ich nicht ob ich nun 3 Monate oder 9 Monate Zeit habe? Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet entspricht die Kündigungsfrist bei 8 Jahren trotzdem 3 Monaten und ansonsten habe ich rechtlichen Anspruch auf 9 Monate?! Habe ich das soweit richtig verstanden?
Die nächste Frage bezieht sich auf einen ev. Vermieter Wechsel. Wenn jemand die Wohnung kauft und mich als Mieter behält, inwieweit darf der neue Vermieter die Miete anheben? Die andere Frage ist bis wieviel Euro bezahlt das Arbeitsamt die Miete?
Vielen Danke nochmal für eure Hilfe!
Bei einer Kündigung durch den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Wenn Du selbst kündigen würdest, könntest Du mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
Sowohl der neue wie auch der alte Eigentümer sind berechtigt, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben, höchtens jedoch um 20% innerhalb von 3 Jahren.
Die Höchstgrenze für die vom Arbeitsamt übernommene Miete ist davon abhängig, in welcher Stadt Du wohnst. Danach musst Du dich daher beim Arbeitsamt erkundigen.
Egal ob mich nun der neue oder der alte Vermieter kündigt, ich habe rechtlichen Anspruch auf 9 Monate Kündigungsfrist? Ist das soweit richtig? Können sie mir Gesetzbuch und Paragraphen bitte nennen damit ich mir dies Ausdrucken kann??! Danke für die Hilfe vorab.
Das ist soweit richtig und ergibt sich aus § 573c Abs. 1 BGB
.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
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