Fragen bzgl. Anzeige

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ps3zocker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen bzgl. Anzeige

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen bzgl. einer Anzeige gegen eine Person. Der Grund der Anzeige ist schnell beschrieben: Eine Freundin von mir (15) wird von ihrem Ex (16) mit Bildern bedroht, teils nur in Unterwäsche, teils aber auch ganz nackt und fordert für die Nicht-Veröffentlichung dieser Bilder eine erneute Beziehung und "mehr". Sie würde das sofort machen aber ich habe ihr dazu geraten mit mir (ich bin 16) zusammen zur Polizei zugehen und eine Anzeige zu erstatten. Nun beunruhigen sie da einige Sachen:

1. Müssen für die Anzeige/Aussage die Eltern dabei sein?
2. Falls nicht, werden die Eltern darüber informiert? (Familienverhältnisse aktuell nicht sehr einfach..)
3. Wie schnell wird die Ermittlung bei sowas aufgenommen?
4. Was kommt rechtlich auf ihren Ex zu?

Ich hoffe jemand von euch kann uns dabei helfen, ich würde mich auf eine Antwort freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es liegt eine Nötigung vor. Das ist in der Tat eine Straftat.

zu 1: Nein

zu 2: Nein, aber es wird ggf. Briefverkehr aufkommen, sodass durchaus mit Post von der Justiz im heimischen Briefkasten zu rechnen ist.

zu 3: Sofort. Allerdings kann das dauern. Der Beschuldigte wird entweder zu einer Vernehmung vorgeladen, oder er muss sich schriftlich äußern. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, was passiert. Das kann Wochen oder Monate dauern.

zu 4: Ein Strafverfahren und ein Urteil. Wenn der Beschuldigte auch noch minderjährig ist, muss er ggf. mit ein paar Sozialstunden rechnen.


Es gibt auch noch eine ganze Reihe sehr effektiver zivilrechtlicher Möglichkeiten. Dazu bräuchte man aber einen Anwalt und den kann man nicht ohne die Eltern engagieren bzw. bezahlen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So sehe ich das auch. Das Verfahren gegen ihn könnte auch eingestellt werden, wobei es darauf ankommt, was er in einer Hauptverhandlung für einen Eindruck macht und ob er schon strafrechtlich vorbelastet ist.
Ihr müsst euch darüber im Klaren sein, dass es zu einer Hauptverhandlung kommen kann, in der die Freundin dazu aussagen muss.
Andererseits ist das nicht sooo ein Drama, das schaffen andere auch. Und es ist eine Möglichkeit, demjenigen klar zu machen, dass er deutlich über die Stränge schlägt.
[b]Wenn[b] eine Anzeige erstattet wird, kann sie aber nicht mehr zurückgenommen werden.

-- Editiert wastl am 11.01.2013 20:03

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