Frage zur Vorladung bzw. Frist, dringend

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zur Vorladung bzw. Frist, dringend

Hallo,

habe heute eine Bekannte besucht und ihr beigestanden (als stummer Zuschauer, Helfer, Händchenhalter sozusagen), weil sich ein Gerichtsvollzieher bei ihr angemeldet hatte (Zettel im Briefkasten).

Folgendes: Der GV lehnte Ratenzahlung ab und wollte direkt eidesstattliche Versicherung.
Sie bat um einen Termin, weil sie erst Ende nächster Woche den Beratungstermin bei der Schuldnerberatung hat und sich genau informieren will. Bat darum, einen Termin danach zu bekommen.

GV lehnte das ab und sagte ihr, entweder sie kommt freiwillig Dienstag oder er schreibt eine Vorladung schon für Montag. Sie hätte sich selbst zuzuschreiben, dass die Kosten dadurch noch höher würden. Und hielt ihr den Zettel zur Unterschrift hin. Sie bat nochmals darum, einen späteren Termin zu erhalten und er verwies sie auf einen möglichen Haftbefehl, wenn sie zum Termin in der Vorladung nicht erscheinen würde.

Er wurde nicht provoziert, sehr freundlich behandelt, daher sehe ich keinen Grund für diese grobe Reaktion. Er ist aber der Auffassung, er hätte ihr alles Wichtige mitgeteilt und sie bräuchte keine weitere Beratung, sie müsse sowieso die EV abgeben. Er war insgesamt kurz angebunden und sehr unfreundlich.

Ich hätte ihr gern was geraten, habe gegoogelt, aber letztlich sollte sie besser die Schuldnerberatung aufsuchen. Nur: Der GV macht es absichtlich so kurzfristig, dass sie den Termin nicht einhalten kann. Dabei hat sie sich den Termin direkt besorgt, als sie den Zettel im Briefkasten hatte.

Habe jetzt geschaut und las:

§ 900 Abs. 2 ZPO
Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung:

Der Schuldner und der Gläubiger können der sofortigen Abnahme widersprechen. In diesem Fall setzt der Gerichtsvollzieher einen Termin und den Ort zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fest. Der Termin soll nicht vor Ablauf von zwei Wochen und nicht über vier Wochen hinaus angesetzt werden.

Kann man sich darauf berufen? Wie?
Falls nein, kann man einer Vorladung widersprechen?

Danke.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

'Der Termin soll nicht vor Ablauf von zwei Wochen und nicht über vier Wochen hinaus angesetzt werden. '

Das Problem liegt hier im Wort 'soll'. 'Soll' bedeutet nicht 'muss', also kann der GV den Termin recht frei festlegen.

Er lässt sich dabei von der realistischen Betrachtungsweise leiten, das auch ein Gespräch bei der Schuldnerberatung ihr kein Geld bringen wird, somit auch keine Gründe zur Verlängerung vorliegen. Gespräche beseitigen keine Zahlungsunfähigkeit.

Er kann zwar auf die Abgabe der EV verzichten, hierzu muss jedoch glaubhaft gemacht werden das in kurzer Zeit die Schuld vollständig beglichen werden kann.


Natürlich kann sie die Abgabe einer EV auch abewenden in dem sie bis zum Termin bzw. am Termin selbst die Summe begleicht.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 06.01.2010 16:26

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bevor der GV vorbeikommt, um eine EV abzunehmen, sind ja einige Dinge vorausgeganten (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändungsandrohung etc.). Warum kümmert sich Ihre Bekannte erst jetzt darum?

Wer bis zum letzten Drücker wartet, braucht nachher auch nicht auf andere zu schimpfen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ging ihr darum, dass sie erst kurz vor Weihnachten von der Forderung erfahren hat. Sie hatte mal im Juli so ein für sie dubioses Schreiben von Inkassounternehmen erhalten und hat dann nachgefragt, woher die Forderung kommt. Anschließend aber keine Antwort erhalten und - leider,leider,leider - nicht nochmal angerufen oder so oder irgendwie nachgehakt.

Sie hat weder Mahn- noch Vollstreckungsbescheid erhalten (Hören GV ja angeblich ständig, aber sie ist glaubwürdig und wir haben sogar nochmal ihre Ordner und auch alle Unterlagen durchgesucht, falls sie es wirklich irgendwie übersehen hätte oder es irgendwie irgendwo drangeklebt hätte. GV konnte ihr aber das jeweilige Datum nennen. Und, ich sage mal, so einen braunen Brief (kenne ich selbst) mit fettem Mahnbescheid-Schreiben übersieht man ja nicht. Und sowas klaut ja auch keiner aus dem Briefkasten. Als sie im Krankenhaus war, hat ihr Freund ihre Post rausgeholt, aber der weiß auch von nix. Aber mal abgesehen davon wollte sie ja einfach nur Höhe und Zustandekommen der Forderung erfahren und die Sache irgendwie bereinigen.) und der GV hat keine Unterlagen dagelassen.

Er hatte Schreiben von dem Inkassobüro in der Hand, das konnte sogar ich sehen. Aber er konnte oder wollte ihr den genauen Betrag der Forderung nicht sagen. Sie weiß jetzt nur einen groben Betrag und halt welches Unternehmen mal ursprünglich was von ihr wollte. Mit denen hatte sie im Frühjahr/Sommer aber immer nur Mailkontakt und es ging um eine nicht eingelöste Lastschrift von 120 Euro (ca.), wie wir nach Durchsicht ihrer alten Kontoauszüge gesehen haben. Ich meine, jetzt ist es das 4 bis 5fache geworden, also kann sie doch wohl fragen, wie es dazu kommt, welche Kosten das sind und ob wir überhaupt von der gleichen Sache reden.

Sie wollte anfragen wegen einer Ratenzahlung, aber er hat das strikt abgelehnt.

Natürlich kann sie den Betrag nicht im Ganzen zahlen, das weiß ich sowieso.
Aber sie wollte sich über die rechtlichen Auswirkungen informieren (ist ja nun kein Allgemeinwissen und es geht ja darum, dass sie sagt, sie wäre komplett vermögenslos und zahlungsunfähig) und - falls möglich - brieflich Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen. Da hatte sie sich Hilfe bei der Schuldnerberatung erhofft.
Dazu hatte ich ihr vorher auch geraten, aber sie hat halt vorher keinen Termin bekommen. Mit nicht mal einem Monat Wartezeit ist das ja wirklich zügig gegangen bei der Schuldnerberatung und dann kann der GV das nicht mal ein paar Tage aufschieben? Macht das für den GV einen Unterschied, wie schnell er die EV bekommt? Kann das vom GV ausgehen (pure Bosheit) oder steckt dahinter vielleicht der Gläubiger?

Und wenn er ihr nur von heute auf Montag Zeit lässt, dann wird sie bis dahin wohl kaum Absprachen mit dem Gläubiger treffen können. Geschweige denn schonmal eine Rate zahlen können oder so.

Gut, aber im Prinzip noch eine Frage: Sie kann Akteneinsicht und Abschrift nach § 760 S. 2 ZPO bekommen, richtig? Sonst hat sie ja überhaupt nichts Schriftliches außer dem Schreiben damals. Kriegt sie eine Kopie oder muss sie das per Hand abschreiben? Und bekommt sie eine Kopie oder so von der eidesstattlichen Versicherung? Und steht er dann trotzdem immer wieder auf der Matte und will was pfänden oder kann sie dann noch mit dem Gläubiger reden wegen Ratenzahlung oder wie?

Ach, doch noch was, denn ich will sie gleich anrufen und möchte ihr schonmal ne klare Antwort geben können:
Kann ich diesem Kerl in den Arsch treten oder ihm wenigstens sagen, was für ein schlechter Mensch er ist, weil er sie so schlecht (und ich meine er hat sie wirklich wie den letzten Dreck behandelt, als wäre es sein Geld und als wäre sie wirklich Berufsbetrüger oder so, ich war wirklich für sie mit wütend) behandelt hat oder hätte das für sie Konsequenzen?

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#4
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach so, habe den letzten Kommentar zu spät gesehen. Wie auch immer das geschehen ist, solche Vorwürfe helfen nicht weiter und sind auch nicht die Antwort auf meine Frage.

Es geht hier rein um die rechtliche Seite. Ich möchte eine Auskunft oder einen Rat, kein Urteil.

Es gibt reichlich Menschen, die bewusst Schulden machen, dazu gehört sie nicht. Sie leidet seit 2001 unter einer psychischen Erkrankung, u. a. hatte sie diverse schwere depressive Episoden. Durch dieses Thema haben wir uns kennen gelernt. Sie war von April 2008 bis Juli 2009 entweder im Krankenhaus oder musste aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in stationäre Therapie mit kurzen Zeiten, in denen sie versucht hat wieder zu arbeiten. Sie lebte von knapp 420 Euro Krankengeld im Monat und Sie ist kein skrupelloser Mietnomade, Betrüger oder was sonst so durch die Medien geht, sondern es geht offensichtlich um eine Rechnung und das, was dann daraus geworden ist.

Aber das hat der GV nicht gefragt, wie es denn dazu kommen konnte. Das hat ihn nicht interessiert. Er hat auch nicht wissen wollen, dass sie wieder unter so schweren Ängsten leidet, dass sie kaum aus dem Haus gehen kann (es wäre ihr auch sehr unangenehm gewesen, wenn sie das hätte aussprechen müssen). Aber er hat sich dafür interessiert, wie er möglichst viele Vorwürfe in einem Satz unterbringen konnte.

Das Unternehmen, das noch Geld von ihr zu bekommen hat, das verdient es, das Geld zu bekommen. Aber sie hat es ganz sicher nicht verdient so behandelt zu werden.

Ich versuche ich ihr zu helfen, indem ich mich für sie schlau mache. Und ich verzichte dann auf solche Kommentare dazu.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Kann ich diesem Kerl in den Arsch treten

Das wäre dann Körperverletzung und dürfte sehr teuer werden, davon kann ich nur abratraten.
Auch juristisch kann man nichts machen, er handelt im Rahmen der Gesetze.



quote:
oder ihm wenigstens sagen, was für ein schlechter Mensch er ist, weil er sie so schlecht (und ich meine er hat sie wirklich wie den letzten Dreck behandelt, als wäre es sein Geld und als wäre sie wirklich Berufsbetrüger oder so, ich war wirklich für sie mit wütend) behandelt hat

Auch davon würde ich abraten, es schauckelt sich dann gerne hoch und es fall Wörter/Bemerkungen die strafrechtlich relevant sein können.



quote:
oder hätte das für sie Konsequenzen?

Ja, unter Umständen. Er könnte dann die knallharte Linie fahren und jeweil mit den gesetzlichen Mindestfristen arbeiten



quote:
Aber mal abgesehen davon wollte sie ja einfach nur Höhe und Zustandekommen der Forderung erfahren und die Sache irgendwie bereinigen.) und der GV hat keine Unterlagen dagelassen.

Die Summe die in Titel steht plus aufgelaufene Zinsenund Vollstreckungskosten ist zu bezahlen. Punkt. Das woher und die zusammensetzung sind in diesem Stadium irrelevant.
Das er keine Unterlagen dagelassen hat ist verständlich, denn dann hat er ja keine mehr.



quote:
Aber das hat der GV nicht gefragt, wie es denn dazu kommen konnte. Das hat ihn nicht interessiert. Er hat auch nicht wissen wollen, dass sie wieder unter so schweren Ängsten leidet, dass sie kaum aus dem Haus gehen kann (es wäre ihr auch sehr unangenehm gewesen, wenn sie das hätte aussprechen müssen).

Das Problem ist das so ein GV emotionslos sein muss. Er darf die Schuldner und ihre Geschichte nicht an sich heran lassen, genauso wenig wie Geschichten der Schuldner. Es muss sachlich und objektiv bleiben.

Er ist kein Sozialarbeiter der fürs zuhören bezahlt wird.
Er hat einen Titel den er zu vollstrecken hat. Er hat nicht nur einen sondern Hunderte.



Hier dürfte es sich um einen GV handeln der schon viele Ausreden und gebrochenen Versprechungen gehört hat und nun schlicht und einfach das Recht durchsetzt.
Unangenehm für unschuldig Betroffene, aber juristisch einwandfrei...



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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich schließe mich Harry an. Die Vorgeschichte der Schuldnerin kann hier keine Rolle spielen. Würde jeder GV darauf eingehen müssen, würden die Verfahren jahrelang dauern oder aber horrende Gebühren nach sich ziehen. Und das will ja wohl auch keiner.

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#7
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn sie jetzt hätte alles zahlen können, dann hätte er ihr ja auch die genaue Summe sagen müssen, oder verstehe ich da was an der Logik nicht?

Außerdem muss er ihr doch Akteneinsicht gewähren und kann nicht einfach sagen: Ja, sie müssen mir jetzt einfach glauben und fertig. Jetzt mal ganz locker gesprochen.

Natürlich erwarte ich nicht, dass er mit ihr weint oder so, aber er hat sich wirklich mies benommen.

Ich glaube auch nicht, dass sie auch nur annähernd sowas wie Interesse oder Verständnis erwartet hat. Sie hat ja auch nichts von ihren Problemen gesagt und hatte auch keine Gelegenheit dazu, er hat sie keinen einzigen Satz ausreden lassen. Nicht mal die Fragen konnte sie zuende sprechen.
Von einer Vorzugsbehandlung hat niemand gesprochen, aber wie ein Mensch kann man schon behandelt werden.

Gut, natürlich werde ich ihn als Begleitung nicht in den Hintern treten, obwohl ich Lust dazu hätte. Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und ich habe nie jemanden so angesprochen (dabei musste ich mir schon Einiges anhören von Leuten, die was wollten).
Aber wenn ich ihm ganz offen sagen würde, so, wenn sie schon das Zimmer verlassen hat, was für ein mieser Kerl er ist und dass er seine Menschlichkeit wohl schon lange verloren hat, ist das dann irgendwie Beamtenbeleidigung?
Ok, das soll nicht das Thema sein.

Aber ohne jetzt eine neue Frage aufzumachen:
Sagen wir mal sie hat aktuell Gesamteinnahmen von ca. 5XX Euro pro Monat, schwankend in der genauen Höhe.
Kommt dann eher eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung oder beides?
Soll ich ihr raten jetzt schon ihrer Bank und ihrem AG (falls der das dann noch mitmacht) Bescheid zu sagen, dass da was kommen könnte? Also ganz offen sprechen?
Oder abwarten?



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
dann hätte er ihr ja auch die genaue Summe sagen müssen, oder verstehe ich da was an der Logik nicht?

Er muss ja noch die Zinsen und Verfahrenskosten ausrechnen, dashalb bekommt man beim ersten Besuch meist nur die ungefähre Summe zu hören. Häufig schreibt man die aber auch schon auf den Zettel mit dem man den Besuch ankündigt.



quote:
Außerdem muss er ihr doch Akteneinsicht gewähren und kann nicht einfach sagen: Ja, sie müssen mir jetzt einfach glauben und fertig. Jetzt mal ganz locker gesprochen.

Das ist korrekt, aber den Zeitpunkt bestimmt er.
Zumindest hätte er ihr aber den Titel zeigen müssen.
Auch ein Schuldner hat Rechte, einfach mal auf Zuruf zahlen gibt es da nicht.
Ich habe den Eindruck er hat registiert 'hier ist nichts zu holen' und 'zahlungsunfähig' und wollte das ganze möglichst schnell hinter sich bringen. Jedenfalls weist sein Verhalten und sein Desinteresse darauf hin.



quote:
Kommt dann eher eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung oder beides?

Das hängt vom Gläubiger ab und wie sie diese Sache sehen. Wenn die von 500 EUR Verdienst hören werden die es eventuell auch gar nicht erst versuchen wegen der Erfolglosigkeit und den Kosten. Die Pfändungsfreigrenze liegt bei knapp 990 EUR.



quote:
hatte auch keine Gelegenheit dazu, er hat sie keinen einzigen Satz ausreden lassen. Nicht mal die Fragen konnte sie zuende sprechen.
Von einer Vorzugsbehandlung hat niemand gesprochen, aber wie ein Mensch kann man schon behandelt werden.

Nun Fragen sollte man schon bis zu Ende sprechen dürfen, das nennt sich Höflichkeit und wird in Verbindung mit einer guten Kinderstube geliefert.



quote:
Aber wenn ich ihm ganz offen sagen würde, so, wenn sie schon das Zimmer verlassen hat, was für ein mieser Kerl er ist und dass er seine Menschlichkeit wohl schon lange verloren hat, ist das dann irgendwie Beamtenbeleidigung?

Ich denke das dies kein Problem sein dürfte. Aber nicht provozieren lassen das es sich nicht hochschaukelt.
Ich denke aber der Schilderung hier nach das er das weis und wahrscheinlich ganz bewusst so auftritt, als 'fieser Knochen'.



Juristisch verhält er sich zwar korrekt, menschlich ist er etwas neben der Spur ...




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#9
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke,
ich weiß nicht, ob ich es machen werde, also die Begleitung. Denn bisher ist keine Aufforderung oder Vorladung oder so gekommen und wenn das Schreiben morgen kommt und dann für Montag oder doch erst zu Dienstag ist, kann ich nicht so schnell Urlaub nehmen.

Gut, ich danke erstmal für die Auskünfte und werde - hoffentlich nicht, aber vielleicht doch - nochmal drauf zurückkommen. Die Frage selbst ist aber erstmal erledigt.

Lieber Gruß

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