Frage zur Gründung einer UG. Geschäftsführer ohne Lohn?

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb470125-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Gründung einer UG. Geschäftsführer ohne Lohn?

Hallo, ich habe eine Frage:

Ich möchte eine UG gründen. Die UG wird warscheinlich nur sehr niedrige gewinne erwirtschaften. Das Stammkapital beträgt 1000€.

Meine Mutter wird alleinige Gesellschafterin werden. Meine Mutter bezieht Hartz4. Dabei sollen alle Gewinne im Unternehmen bleiben und sie selbst als Gesellschafterin soll keinerlei gewinnbeteiligung erhalten.
Anmerkung: Falls das ein Problem sein sollte, kann evtl. auch mein Vater alleiniger Gesellschafter werden. Dieser hat einen festen Beruf und bezieht keinerlei Sozialleistungen.


Ich möchte die Geschäftsführung übernehmen.
Die Besonderheit besteht darin, dass ich als Geschäftsführer keinerlei Lohn bekommen möchte und keinerlei Anspruch auf Gewinnbeteiligung haben möchte.(Eine Art ehrenamliche Arbeit) Das ganze Geld soll in der UG bleiben.
Nebenbei arbeite ich via 450€ job und bekomme sozialhilfe über die ich auch versichert bin.

Nochmals: Alle Gewinne sollen in der Unternehmung bleiben!

Meine Fragen:

1. Ist das möglich ?
2. Was verändert die Situation an den Steuer, Abgabepflichten und der Krankenversicherung meiner Mutter ?
3. Was verändert die Situation an den Steuer, Abgabepflichten und der Krankenversicherung meines Vaters?
3. Was verändert die Situation an meinen Steuer, Abgabepflichten, Krankenversicherung ?(bin ich Sozialversicherungssteuerpflichtig, Krankenversicherungspflichtig?)
2,3b) Kommt es in dem Szenario an irgendeiner Stelle zu einem Anecken an die verdeckte Gewinnausschüttungs-Regel?



Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von fb470125-68 am 23.08.2017 16:33

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7 Antworten
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fb470125-68 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von fb470125-68
#2

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Nutzung der Anwalt-Dazubuchen- Funktion.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass hier eine ausführliche vor allem steuerrechtliche Prüfung der entsprechenden Informationen erforderlich wäre, was nicht der hier angebotenen Dienstleistung entspricht.

Wir können Ihnen hierfür gerne ein Pauschalangebot von € 450 unterbreiten.

Wir empfehlen Ihnen sonst, die Frage bei frag-einen- anwalt.de unter Generelle Themen
einzustellen.

Selbstverständlich erhalten Sie den getätigten Einsatz zurückerstattet. 

Mit freundlichen Grüßen

Gutzeit
Rechtsanwältin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb470125-68):

Ich möchte eine UG gründen. Die UG wird warscheinlich nur sehr niedrige gewinne erwirtschaften. Das Stammkapital beträgt 1000€.

Meine Mutter wird alleinige Gesellschafterin werden. Meine Mutter bezieht Hartz4.

Woher hat sie die 1000 €? Geschenkt bekommen? Das wäre dann ggf. entsprechend anzurechnen.
Zitat:

Dabei sollen alle Gewinne im Unternehmen bleiben und sie selbst als Gesellschafterin soll keinerlei gewinnbeteiligung erhalten.

Das hält man maximal durch, bis die 25.000 € Stammkapital für die GmbH voll sind. (Die UG haftungsbeschränkt muss mindestens ein Viertel ihrer Überschüsse zur Aufstockung des Stammkapitals verwenden, bis sie die 25.000 € voll hat und dann zur GmbH umgewandelt wird.)
Zitat:

Ich möchte die Geschäftsführung übernehmen.
Die Besonderheit besteht darin, dass ich als Geschäftsführer keinerlei Lohn bekommen möchte und keinerlei Anspruch auf Gewinnbeteiligung haben möchte.

Muss der GmbH-Geschäftsführer auch nicht. (Die UG haftungsbeschränkt ist eine Unterform der GmbH)
Zitat:
Alle Gewinne sollen in der Unternehmung bleiben!

Mal sehr vereinfacht werden die irgendwann den Gesellschaftern zugerechnet... Außerdem hat der GmbH-Gesellschafter einen gesetzlichen Anspruch auf Gewinnausschüttung, und den könnte man ggf. der Mutter dann als Einkommen anrechnen. Würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn ein Leistungsträger auf so eine Idee kommt.

Davon abgesehen scheinen mir hier die Folgen einer GmbH-Gründung arg unterschätzt zu werden. Die zieht nämlich eine Reihe von Kosten und auch eine Menge Aufwand nach sich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

hier soll doch allen Anschein nach der Sozialträger betrogen werden. Und zwar in dem man zwar selbstständig tätig ist, das Einkommen aber weit in die Zukunft schieben will und so noch lange Sozialhilfe beziehen kann.

Erstens läuft das so nicht, und zweitens sollte es hier keinerlei Hilfe dazu geben.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von fb470125-68):
Ich möchte eine UG gründen.

Zitat (von fb470125-68):
Meine Mutter wird alleinige Gesellschafterin werden.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von fb470125-68):
Meine Mutter bezieht Hartz4. Dabei sollen alle Gewinne im Unternehmen bleiben und sie selbst als Gesellschafterin soll keinerlei gewinnbeteiligung erhalten.

Irrelevant.
Die Mutter könnte sie nutzen. Das sie das nicht will, ist ihr Problem. Das wird und muss die Allgemeinheit nicht finanzieren.
Die Gewinne werden dennoch vom Amt angerechnet, die Leistung entsprechend gekürzt oder ganz eingestellt. Eventuelles Strafverfahen wegen Betrug bei Sozialleistugen inklusive.

Entgegenhalten könnte man das die UG per Gesetz ein Teil der Überschüsse zur Aufstockung des Stammkapitals verwenden muss. Dieser gesetzlich abzuführende Teil dürfte nicht angerechnet werden.



Die Krankekasse wird natürlich auch einen Teil haben wollen.

Und die steuerliche Situation, da sollte man einen Steuerberater fragen, denn hier kennt keiner die steuerliche Situation der Beteiligten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb470125-68):
Ich möchte eine UG gründen.

Zitat (von fb470125-68):
Meine Mutter wird alleinige Gesellschafterin werden.

Finde den Widerspruch ...

Das ist nicht zwingend ein Widerspruch. Eine GmbH wird zwar formal von den Gesellschaftern gegründet, aber viele GmbHs werden von Dritten für Leute gegründet, die als Gesellschafter fungieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Das ist der Grund warum sooo viel überschuldet sind ! Mauscheln ohne Sinn und Verstand.
Deine Mutti wird bereits Ärger an den Hals bekommen, wenn Sie erklärt wie Sie in Besitz der 1000 Euro kam.
Du wirst Ärger bekommen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehst
Du wirdt Ärger bekommen da du Hauptberuflich selbständig bist und dich entsprechen Krankenversichert bist

Statt einer """" Firma zu gründen, solltes du in dem Bereich einen Job suchen den du ja so gut kannst das du dich damit selbständig machen willst. Da du das ja scheinbar nicht mal hinbekommst.........

Aber Respekt das dich aus HazIV rausarbeiten willst - wenn auch durch Sozial und Steuerb.....ug

0x Hilfreiche Antwort

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