Hallo,
wir haben in Donauwörth an einem Grundstück in Hanglage ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Grundstück fällt zum Nachbar ab. Gemäß Bauplan dürfen wir eine Stüzmauer in Form von L-Steinen setzen zur Grenze des Nachbarn. Auch die Höhe von 0.80 m über der Nulllinie ist hier geregelt.
Frage:
- an einer Stelle ist (auf unserem Grundstück) aber oberhalb der Nulllinie sind 8 cm Beton vom vom Fundament zu sehen. Die L Steine gehen auf eine Höhe von ca. 65-70cm über der Nullhöhe. Ist das schlimm, dass der Nachbar den Beton sehen kann bzw. gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorschriften? Wir möchten ungerne die L-Steine wieder rausreissen sind aber verunsichert was hier Rechtslage ist.
- wir wollen an der Stützmauer eine Hecke pflanzen. Die Heckenpflanze kann bis zu 2,5 m hoch werden, wobei uns hier vermutlich 2,0 m reichen werden. Gibt es bei der Höhe der Hecke ,also auf der Seite wo die Sützmauer steht, irgendwelche Vorschriften wie hoch die Hecke werden kann (da der Nachbar ja dann Stützmauer + Hecke sehen würde)
Hoffe jemand von Euch kennt sich hier etwas aus
Frank
Frage zur Grenzbebauung
27. Juli 2017
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Frage vom 27. Juli 2017 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Grenzbebauung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2017 | 08:19
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Warum zwei mal die selbe Frage, mit zwei verschiedenen Überschriften?
Hier wurde das schon auch eingestellt:
http://www.123recht.net/Bevor-es-den-Nachbar-aergert-einige-Rueckfragen-__f523666.html
Und jetzt?
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