Hallo,
Wer kann mir helfen.
Habe mir im Mai diesen Jahren ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.
vorrige Woche war ich zum Reifen
wechseln in der Werkstatt und dort wurden schwerwiegende Mängel festgestellt, welche ganz schnell zu einem Unfall führen hätten können.
Folgende Mängel wurden festgestellt.
1. Spurstangenkopf total ausgeschlagen und kurz vorm rausspringen
2. Beide Federn vorn gebrochen
3. Katalysator vollkommen kaputt
das Fahrzeug ist im März 2007 wieder mit Tüv dran.
Den Spurstangenkopf habe ich natürlich gleich wechseln lassen da es Lebensgefährlich war so rum zu fahren.
man hat mir inder Werkstatt außer dem Mitgeteilt das dies Mängel wären die in so kurzer Zeit nicht auftreten können.
Das Fahr ist EZ 1996 und hat jetzt 120 000 KM runter. Es wurde mir als komplett ordnung
mit der normalen Gewährleist und verkauft. Zudem wurde vor dem Kauf noch Bremssteine hinten, der Zahnriemen und vorn das Traggelenk gewechsel.
Nun ist meine Frage wie soll ich mich verhalten? Habe ich denn überhaupt eine Changse diese Mängel beim Händler bseitigen zu lassen.
Es wäre nett wenn mir Jemand helfen könnte. Ich Bedanke mich schon mal im Voraus dafür.
Mit Freundlich Grüßen
Rene
Frage zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen.
8. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2006 | 15:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen.
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 18:21
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Tja, da hat jemand Pech gehabt.
Es sind alles Verschleissteile, die eh nicht unter Gewährleistung fallen.
Außerdem sind über 6 Monate nach dem Verkauf vorbei (Beweislastumkehr)
Man sollte bei einem 10 Jahren alten PKW auch nicht ein Neufahrzeug verlangen
#2
Antwort vom 8. Dezember 2006 | 20:42
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Wie Larry schon beschrieben hat, müsstest Du nachweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Evtl. Gutachter ?
Wobei das mit der Spurstange schon erledigt ist, Du hättest dem VK erst die Möglichkeit geben müssen, nachzubessern.
Gruß
Michael
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