Ich habe mal eine Frage:
Ich habe vor einige Zubehörartikel für Spielekonsolen (u.a. Controller etc.) gewerblich zu verkaufen.
Nun möchte ich noch keine Garantie geben, jedoch bin ich ja dazu verpflichtet eine Gewährleistung zu geben.
Wenn nun jemand beispielsweise einen Konsolen-Controller bei mir kauft und dieser bei ihm funktioniert und in weniger als 6 Monaten kaputt geht, dann war dieser ja zum Zeitpunkt des Kaufes noch funktionsfähig und ich muss ihm diesen nicht ersetzen/reparieren.
Reicht eine E-Mail des Käufers, in der er mir das Funktionieren des Gerätes mitteilt, als Beweis aus, um diesen nicht ersetzen/reparieren zu müssen?
Wie kann ich mich ansonsten schützen, da er ja nach 4 Monaten sagen kann, dass er das Gerät erst jetzt ausgepackt hat und es kaputt war?!
Ein Ersetzen des Gerätes käme mir ja teuer zu stehen. Natürlich teste ich jedes Gerät vor Verkauf auf seine Funktionalität, dies wird jedoch kaum als Beweis ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan
-----------------
""
Frage zur Gewährleistung
4. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2010 | 16:00
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zur Gewährleistung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Wie kann ich mich ansonsten schützen, da er ja nach 4 Monaten sagen kann, dass er das Gerät erst jetzt ausgepackt hat und es kaputt war?!
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen das kein Gewährleistungsfall vorliegt, erst nach 6 Monaten kann der Händler verlangen das der Kunden diesen Beweis führt.
Wie man sich schützen kann? Man sucht sich ordentliche Lieferanten die einsprechende Garantie/Gewährleistungsregeln haben.
Denn ein Selbstimport aus Übersee hat noch ganz andere Fallen, die Gewährleistung ist da dein Geringstes Problem.
quote:
Ein Ersetzen des Gerätes käme mir ja teuer zu stehen.
Das nennt man unternehmerischen Risiko ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten