Frage zum WEG - Ankündigung von notwendigen Reparaturen

13. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lestat03
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
Frage zum WEG - Ankündigung von notwendigen Reparaturen

Hallo!

Kann der Bewohner X erst auf der Eigentümer-Versammlung eine Rechnung vorlegen über ein Fenster, das ersetzt wurde (Rahmen angeblich alterungsbedingt morsch geworden), wenn es sich hierbei um Kosten handelt, die von der Gemeinschaft zu tragen sind?
Der Verwalter sagt, das wäre okay so. Ist es nicht so, dass zuvor die Notwendigkeit zu verkünden ist, Kostenvoranschläge einzuholen und der Gemeinschaft vorzulegen sind? Gibt es darüber ein Gesetz? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Eigentümer gemeinschaftseigentums-abhängige Teile seiner Wohnung auf Gutdünken austauschen lassen und dann die Rechnung der Geminschaft präsentieren kann.

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lestat

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Hier in diesem Fall ist das Fenster ja nicht über Nacht morsch geworden.

Aber auch ansonsten. Es müssen doch Angebote eingeholt werden und nicht der "erstbeste".

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#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Er kann natürlich die Rechnung vorlegen, aber-!!!
Ist ein Fenster "über Nacht" morsch geworden, was ich auch nicht glaube, so hat der Eigentümer den Verwalter zu informieren, der sich für eine mögliche Reparatur oder Erneuerung mindestens noch der Zustimmung des Beirates versichern sollte. Wie das zu gelaufen hat, sollte für die Zukunft über einen einzubringenden Beschluss eindeutig geregelt werden. Ob Ihr dem eigenwilligen Miteigentümer seine Kosten erstattet, sollte auch bis zu diesem Beschluss ausgesetzt werden. Ich sehe bei Euch das Problem beim Verwalter, der mindestens leichtfertig mit Euerem Geld umgeht. Hier leuchten bei mir alle Warnlampen!

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