Hallo,
Habe ja schon einmal hie rein geschrieben, dass ich mehrere Personen angeklagt habe, aufgrzund von Internetbetrug. Nun habe ich bereits von 2 Staatsanwaltschaften Post bekommen. Dem einen Kerl sind sie hinterher, jedoch zu dem anderen Typen hätte ich eine Frage.
habe heute Post von der zweiten Anwaltschaft bekommen. Da steht im Brief:
Ermittlungsverfahren gegen Herr XY wegen Betruges
Von der Verfolgung wird gemäß §154 Abs. 1 StPO
abgesehen.
Gründe:
Der Beschuldigte hat in einem anderen Verfahren wegen deiner anderen Tat eine Strafe/Maßregel der Besserung und Sicherung/Ahndung zu erwarten.
Die Strafe/Maßregel der Besserung und Sicherung/Ahndung, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.
MfG
So wie ich das verstehe, fällt meine Anzeige zurück, da die andere Straftat, die er begangen hat, erheblich mächtiger war. Dennoch kann ich es nicht nachvollziehen, da ich einiges an Geld an den Herrn bezahlt habe, wie gesagt, nicht nur an den.
Summiere ich schon alle meine Verluste, könnt ich glatt wunderbar mit meinem Freund vereisen, All Inklusive, 5 Sterne, Hawaii oder so :-)
Bei dem anderen Typen, von der anderen Staatsanwaltschaft, von der ich auch bereits vor 2 Wochen einen Brief erhalten habe, wurde mir gesagt, dass sie hinterher sind. das die Anzeige bearbeitet wird und Herr XY bald vorgeladen wird.
Wieso hier nicht? Will mein Geld wieder!
Frage zum Verfahren (Paragraph 154 StPO)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
> Wieso hier nicht? Will mein Geld wieder!
Dein Geld bringt dir ein Strafverfahren sowieso nicht, dafür wirst du den Täter schon zivilrechtlich in Anspruch nehmen müssen.
Betrugsfälle, durch die ein Vermögensschaden verursacht wird und damit einen zivilrechtlichen Anspruch begründen, könnten durchaus auch wegen dieses Anspruchs in einem Strafverfahren, d.h. in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff StPO geltendgemacht werden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Strafverfahren wird der Täter ohnehin höchstens dafür bestraft, dass er einen Betrug begangen hat.
Das bringt dir dein geld nicht wieder.
Was hättest du denn davon, wenn er verurteilt würde, eine Geldstrafe (an den Staat) zu zahlen oder in den Knast zu gehen? Dann wärst du genauso weit wie jetzt.
Also vergiß das Strafrecht und hole Dir dein Geld zivilrechtlich wieder. Denn nur da hast du die Möglichkeit, selber jemanden "anzuklagen". Entgegen deinem Posting hast du das nämlich im Strafverfahren sicher nicht selbst gemacht, denn anklagen darf nur die Staatsanwaltschaft. Du hast höchstens durch deine Strafanzeige ausgedrückt "Bitte liebe Staatsanwaltschasft klage mal den Typ an."
Da sie das aber nicht tut, kannst du gar nichts machen, außer eben selbstverständlich ihn auf Schadensersatz verklagen. Aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun.
-- Editiert am 03.04.2009 17:20
Es stimmt schon, daß in dem vorl Fall der Geschädigte den Zivilrechtsweg wählen muß, weil die StA von der Verfolgung der Tat abgesehen hat.
Grundsätzlich aber ist die Geltendmachung eines Anspruch in einem Strafverfahren möglich und aus Zweckmäßigkeitsgründen zu empfehlen.
Dazu ein Auszug des Zitats eines Leitsatzes des BGH:
"Mit dem Adhäsionsverfahren soll eine wiederholte Inanspruchnahme der Gerichte vermieden, der Gefahr divergierender Entscheidungen entgegengewirkt und dem Antragsberechtigten ermöglicht werden, schon im Strafverfahren seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen".
ja, das meinte mein Lebensgefährte eben auch schon, dass wir das zivilrechtlich einklagen müssen.
Wie geht das denn am Besten von Statten? So ein Anwalt kostet ja auch nicht gerade wenig.
Oder kann man dies auch ohne Anwalt machen?
Muss ich das nun zivilrechtlich bei allen 5 Kerlen machen oder nur bei dem, wo der Staatsanwalt den fall auf Eis gelegt hat?
Kenne mich damit gar nicht aus, hatte noch nie solche Probleme in meinen ganzen 22 Jahren :-(
-- Editiert am 03.04.2009 18:19
Es wäre zu empfehlen,den Rat eines Anwalts einzuholen. Es müßte m.E. übeprüft werden, ob die 5 Täter Ihnen gegenüber aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund zur Leistung verpflichtet sind und deshalb auch gemeinschaftlich verklagt werden können.
Bei einem Streitwert über 5000 € bestünde vor dem Landgericht Anwaltszwang.
Bei den 5 Männern geht es immer ums selbe. Alle 5 haben mich meines Geldes betrogen. Die Waren hab ich nie erhalten.
Ich hoffe, dass ein Anwalt nicht so teuer ist, da wir Studenten sind, und wie man weiss, haben Studenten nicht so viel. Kann man sich eben nicht nebenbei leisten, daher dachten wir, dass man das selbst machen kann.
Wenn kein Anwaltszwang wie beschrieben besteht und Sie auf einen Anwalt verzichten wollen, können Sie bei der Rechtsantragstelle des naheliegendsten Amtsgerichts die Klage aufnehmen lassen
müsste ich also hier hingehen?
http://www.arbg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_Darmstadt_Internet?cid=50fee0c2adf8745a668d89cc13003374
Kann man den Klagevordruck auch ohne anschrift des Beklagten ausfüllen,da ich leider nur den Namen habe.
Würde ich auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft die genaue Anschrift bekommen ?
Schon hier:
http://www.123recht.net/Betrug!-__f149163.html
haben wir versucht, Ihnen zu erklären, warum Sie Ihr Geld nicht vom Staatsanwalt wieder bekommen. Irgendwie hatten Sie aber kein Interesse an den Antworten.
quote:
Habe ja schon einmal hie rein geschrieben, dass ich mehrere Personen angeklagt habe, aufgrzund von Internetbetrug.
Sind Sie jetzt selber Staatsanwältin?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
P.S. Was wollen Sie beim Arbeitsgericht?
Mannmannmann, Studenten sind auch nicht das, was sie mal waren.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Beleidigend muss man also echt nicht werden klar??
hab nur gefragt ob es die Antragsstelle wäre, dachte mir schon, dass es dies nicht sein kann.
Also demnächst Erst denken, dann Schreiben monsieur!!
quote:
Also demnächst Erst denken, dann Schreiben monsieur!!
Der kam gut...
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ne , is wahr, son Offtopic oder Blödsinn hier, braucht doch keiner.
Aber mal zum Thema zurück, um von dem kindlichen zurüczukommen:
Finde nicht das, was ich suche...Rechtsantragsstelle hier in meiner Stadt...
-- Editiert am 03.04.2009 22:29
......Finde nicht das, was ich suche...Rechtsantragsstelle hier in meiner Stadt...
Wenn es Darmstadt ist, müßte doch beim dortigen Amtsgericht eine Rechtsantragstelle sein!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten