Frage zum Trennungsjahr

30. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
mt_1981
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Trennungsjahr

Hallo,
eine Frage zum Trennungsjahr. Ein Beispiel:
Ein Paar heiratet 12/2011. Im 04/2012 kommt die Tochter auf die Welt. Im 12/2013 hat ich das Paar getrennt, und beide leben jetzt getrennt.
Im 03/2015 entschießt man sich, auch wegen der Tochter, es nochmal zu versuchen und zieht zusammen. nach drei Monaten merken beide es geht nicht und 07/2015 zieht der Mann wieder aus.

In Bezug auf die Scheidung will die Frau dies nicht und beruft sich auf das Trennungjahr.

Beginnt nun das Trennungsjahr wieder von neuem? Denn von 12/2013 - 03/2015 waren sie bereits 1Jahr und 3 Monate getrenntlebend.


-- Editier von mt_1981 am 30.08.2015 09:27

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Das kann man so pauschal nicht sagen. Grundsätzlich ist zwar ein Versöhnungsversuch möglich, ohne dass die Frist unterbrochen wird. Allerdings gibt es da eine Grenze von etwa drei Monaten. Aber auch zuvor ist es eine Einzelfallentscheidung. Es wird ganz sicherlich anders gesehen, wenn die eigene Wohnung beibehalten wird, als wenn die eigene Wohnung aufgegeben wird.

Nur, die paar Monate länger auf die Scheidung warten, die machen doch den Brei nicht fett. Allerdings ist dann jetzt zwingend der Versorgungsausgleich vorzunehmen. Wobei man hier nicht weiss, wer profitiert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

der 3 monatige Versöhnungsversuch dürfte hier nicht "schädlich" sein.


http://www.unterhalt.net/scheidung/trennungsjahr.html


lg
edy

-- Editiert von edy am 30.08.2015 09:52

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Nach meiner Erfahrung wird da sehr genau auf den Einzelfall geguckt. Es gibt da keinen Blankofahrschein.

Außerdem ist es doch ziemlich einerlei. Wenn man sich nicht einig ist, legt der Richter den Scheidungsantrag eh erst mal auf Wiedervorlage. Und so oder so kommt dann die Zeit raus, die die Frau anpeilt.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 30.08.2015 10:06

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
In Bezug auf die Scheidung will die Frau dies nicht und beruft sich auf das Trennungjahr.

Was will die Frau nicht?

Wenn sich beide einig sind, ist die Scheidung kein Problem, es prüft niemand, wie lange man getrennt lebt.

Wenn einer der Ehegatten sich weigert, der Scheidung zuzustimmen, kann ggf. erst nach 3-jähriger Trennungszeit geschieden werden.

1x Hilfreiche Antwort

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