Frage zum Thema Urkundenfälschung

18. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuppReloaded
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Thema Urkundenfälschung

Hallo alle zusammen,

ich habe da eine Frage im Bereich Urkundenfälschung, folgendes fiktives Szenario:

A hat über einen mündlichen Vertrag mit Bauplaner B einen Umbau geplant, B ist auch als Bauleiter eingespannt. Bauunternehmer C führt die Rohbauarbeiten, fixiert durch ein Festpreisangebot, durch und will über fragwürdige Nachträge immer mehr Geld von A.

A schaltet zum Ende des Umbaus einen Rechtsanwalt ein, bei der aussergerichtlichen Bearbeitung tauchen aus heiterem Himmel schriftlich fixierte und von B unterschriebene Nachtragsangebote beim Anwalt von A auf.

A und sein Rechtsbeistand haben diese Dokumente vorher noch nie gesehen und sie passen anhand der Datierung nicht in die Chronologie des Umbaus.

hier also meine Frage:

Könnte man diese Dokumente als Fälschung bezeichnen?

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von JuppReloaded):
Könnte man diese Dokumente als Fälschung bezeichnen?

Klar.
Man könnte sie auch als "Hüpfelmüpf" bezeichnen.


Wenn die Bezeichnung nicht stimmt, hat man auch selbst mal schnell ein Strafverfahren am Hals (üble Nachrede, falsche
Verdächtigung, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuppReloaded
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war jetzt nicht besonders hilfreich :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Müsste man sich genauer ansehen; der Anwalt wird darüber sicher aufklären können.

Als Anhaltspunkte: es könnte sich um die Fälschung einer Gesamturkunde handeln. Wenn man keine Gesamturkunde annimmt, wird es sich lediglich (soweit ich den Fall richtig verstanden habe) um schriftliche Lügen handeln. Diesbezüglich läge keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung vor. Zu denken ist dann aber an Strafbarkeit wegen Betrugs/Versuchs.

1x Hilfreiche Antwort

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