Hallo und guten Tag.
Hätte mal ne Frage zu folgendem Vorfall:
Mein PKW (98er Golf Variant) ist durch einen Streifschaden vom Unfallgegner ein finanzieller Totalschaden. Fahrzeug laut Gutachten "nicht fahrtauglich"
Schadenssumme: 3500,- Euro
Wiederbeschaffungswert 2800,- Euro
Restwert 300,- Euro
Die Versicherung des Gegners hat mir nur 2550,- Euro überweiesen.
Wie komme ich nun an den Nutzungsausfall ?
Laut Versicherer einen neuen Wagen anmelden, Kopie der Zulassung an die versicherung und ich bekomme 10 - 14 Tage Nutzungsausfall in meiner Fahrzeugklasse (43,- Euro pro Tag) plus Kosten Anmeldung.
Stimmt das ? Zumal ich einen kleinen Twingo kaufen und anmelden will.
Welche fahrzeugklasse wird angesetzt ?
Danke
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Frage zum Nutzungsausfall beim Totalschaden
12. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 12. April 2011 | 08:50
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 50x hilfreich)
Frage zum Nutzungsausfall beim Totalschaden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 12. April 2011 | 16:46
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Es wird die Fahrzeugklasse des beschädigten Pkw angesetzt.
Wenn die Neuanmeldung mind 14 Tage später liegt bekommen Sie für 14 Tage den Nutzungsausfall.
Vergessen Sie nicht außer den Ummeldekosten (inkl. neue Schilder) auch eine Kostenpauschale in Höhe von 25,-- geltend zu machen.
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#2
Antwort vom 13. April 2011 | 08:46
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 50x hilfreich)
Ok, danke für die Info.
Wagen wird diese Woche angemeldet.
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