Frage zum Nutzungsausfall beim Totalschaden

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)
Frage zum Nutzungsausfall beim Totalschaden

Hallo und guten Tag.

Hätte mal ne Frage zu folgendem Vorfall:

Mein PKW (98er Golf Variant) ist durch einen Streifschaden vom Unfallgegner ein finanzieller Totalschaden. Fahrzeug laut Gutachten "nicht fahrtauglich"

Schadenssumme: 3500,- Euro
Wiederbeschaffungswert 2800,- Euro
Restwert 300,- Euro

Die Versicherung des Gegners hat mir nur 2550,- Euro überweiesen.

Wie komme ich nun an den Nutzungsausfall ?

Laut Versicherer einen neuen Wagen anmelden, Kopie der Zulassung an die versicherung und ich bekomme 10 - 14 Tage Nutzungsausfall in meiner Fahrzeugklasse (43,- Euro pro Tag) plus Kosten Anmeldung.

Stimmt das ? Zumal ich einen kleinen Twingo kaufen und anmelden will.

Welche fahrzeugklasse wird angesetzt ?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es wird die Fahrzeugklasse des beschädigten Pkw angesetzt.

Wenn die Neuanmeldung mind 14 Tage später liegt bekommen Sie für 14 Tage den Nutzungsausfall.

Vergessen Sie nicht außer den Ummeldekosten (inkl. neue Schilder) auch eine Kostenpauschale in Höhe von 25,-- geltend zu machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Ok, danke für die Info.

Wagen wird diese Woche angemeldet.

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1x Hilfreiche Antwort

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