Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.
Derzeit wohne ich zur Untermiete bei meinem besten Freund. Da er ab dem 01.05.18 auszieht, werde ich dort wohnen bleiben, da ich bereits mit dem Vermieter einen Folgemietvertrag über die Dauer von 3 Jahren ausgemacht bzw. unterschrieben habe.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
In meiner Jugend habe ich leider Mist gebaut, wodurch sich ein ewiger Rattenschwanz mitgezogen hatte. Ich hoffe, ich werde hier nicht verurteilt, aber ich habe zurzeit eine Bewährungsstrafe wegen Warenbetrug. Auf der vorletzten Seite des Mietvertrages steht drinnen, dass ich ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Schufa-Auskunft nachreichen soll bis zum 31.3.18.
Da beides negativ ist, wird der Vermieter natürlich nicht erfreut sein.
Ich habe aber schon einen Zeitmietvertrag unterschrieben und muss die Kaution bis Mietbeginn (also bis 31.5.18) bezahlt haben.
Dies ist alles kein Problem, da ich über genug Einkommen verfüge.
Jetzt meine Frage:
Kann der Vermieter den Vertrag als nichtig oder unwirksam bezeichnen, weil mein Führungszeugnis und Schufa negativ ausfallen wird? Im Vertrag steht nichts davon, dass der Vertrag ungültig oder nichtig ist, sollte das Führungszeugnis und die Schufa Auskunft negativ sein.
Ich wollte nämlich in den nächsten Tagen den Vermieter schriftlich informieren, dass beide Auskünfte angefordert sind und auch nicht positiv ausfallen werden. Die damalige Situation versuche ich ihm grob zu schildern und werde ihm mitteilen, dass er sich nie Sorgen um die Miete machen müsse. Desweiteren hat er auch eine kleine "Sicherheit", da er 3 Nettokaltmieten als Kaution von mir haben wird.
Die beiden Auskünfte werde ich natürlich ihm per E-Mail und per Post zukommen lassen, damit ich auch meiner Pflicht aus dem Vertrag nachkomme.
Hinzu muss ich erwähnen, dass ich nun schon in der Wohnung mit meinem besten Kumpel seit einem halben Jahr reibungslos zusammen wohne. Er kann natürlich bestätigen, dass ich meine Mieten immer und pünktlich gezahlt habe.
Wie seht ihr die Situation?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Kevin
Frage zum Mietvertrag (Führungszeugnis / SCHUFA)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatKann der Vermieter den Vertrag als nichtig oder unwirksam bezeichnen, weil mein Führungszeugnis und Schufa negativ ausfallen wird? :
Das kann er jederzeit.
Ob er dann damit auch durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.
Da müsste man mal schauen, ob was zu dem Thema im Mietvertrag steht und was der Wortlaut der betreffenden Klausel wäre.
Im Mietvertrag steht nichts dazu.
Der Punkt ist auf der vorletzten Seite unter dem Vermerk Sonstiges:
Es sieht ungefähr so aus:
Sonstiges:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Schufa Auskunft
Bitte beides bis zum 31.03.18 vorlegen.
-- Editiert von Chevo1906 am 08.01.2018 10:49
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Also Schufa lass ich mir ja auch geben, aber Führungszeugnis? Geht gar nicht .... allerdings bekommen SIe wohl dann auch nicht die Wohnung.
Es ist immer besser bezgl. der monetären Lage mit dem VM ein klares Wort zu sprechen. Dann gibt es auch hinterher kein böses Erwachen. Klären Sie das mit der Schufa direkt mit dem evtl. VM und dass ein Führungszeugnis nicht vorgelegt wird.
ZitatAlso Schufa lass ich mir ja auch geben, aber Führungszeugnis? Geht gar nicht .... allerdings bekommen SIe wohl dann auch nicht die Wohnung. :
Es ist immer besser bezgl. der monetären Lage mit dem VM ein klares Wort zu sprechen. Dann gibt es auch hinterher kein böses Erwachen. Klären Sie das mit der Schufa direkt mit dem evtl. VM und dass ein Führungszeugnis nicht vorgelegt wird.
Wie sieht das ganze denn auf dem "rechtlichen" Weg aus?
Sogesehen habe ich einen gültigen nicht widerrufbaren Vertrag unterschrieben.
Wenn ich die Kaution gezahlt habe und die beiden Auskünfte vorlege, habe ich von meiner Seite aus alles erbracht.
Eine rechtliche Einschätzung findet man hier: https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Fragerecht_des_Vermieters_-_Stand_November_2013.pdf
Die nützt einem aber nichts. man will sich doch mit dem VM einigen. Da ist offen und ehrlich sein, besser geeignet.
ZitatWie sieht das ganze denn auf dem "rechtlichen" Weg aus? :
Es kommt drauf an, was Sie dem VM so gesagt haben. Im Normalfall füllt man eine Selbstauskunft aus, wenn diese dann nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt, dann sind Sie - wenn der VM dies will - die Wohnung genauso schnell wieder los, wie Sie sie erhalten haben.
Allerdings ein Führungszeugnis, das geht mE gar nicht. Auf der anderen Seite wird der VM, wenn SIe ihn auf die rechtliche Situation hinweisen, Ihnen die Wohnung wohl auch nicht geben wollen. Wobei ich nicht genau weiß, wass in solch einem allg. Führungszeugnis alles drinsteht, ob da auch Jugendsünden stehen glaube ich nicht, ich meine, dass alles was Minderjährige betrifft unter Verschluss ist und nur den Strafverfolgungsbehörden bekannt gegeben wird, aber ich kann mich auch täuschen.
Rein rechtlich besteht kein "Rücktrittsrecht" (Recht zur Anfechtung des Vertrages), da der Vermieter den Mietvertrag bereits eingegangen ist ohne sich eben vorher zu vergewissern, ob er den Vertrag mit der Person denn überhaupt eingehen möchte. Da kommt es jetzt m.E. nur darauf an, ob der Mieter hier vorvertragliche Auflärungspflichten verletzt und ungefragt aufklärungspflichtige Tatsachen verschwiegen hat.
Hier wird z.B. erklärt, dass Vorstrafen keine aufklärungspflichtige Tatsachen sind.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fristlose-Kuendigung-fuer-Mieter--f2200.html
oder auch dort unter "Informationspflichten des Mieters"
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/pflichten-aus-dem-mietvertrag.html
Ich halte es aber trotzdem für sinnvoll, wie beabsichtigt, offen und ehrlich damit umzugehen - und die geforderten Unterlagen gleich mit den entsprechenden Erklärungen vorzulegen. Selbst wenn der Vermieter sicher nicht erfreut über Schufa-Einträge sein wird, viel wichtiger ist ja "dass er sich nie Sorgen um die Miete machen müsse."
ZitatRein rechtlich besteht kein "Rücktrittsrecht" (Recht zur Anfechtung des Vertrages), da der Vermieter den Mietvertrag bereits eingegangen ist ohne sich eben vorher zu vergewissern, ob er den Vertrag mit der Person denn überhaupt eingehen möchte. Da kommt es jetzt m.E. nur darauf an, ob der Mieter hier vorvertragliche Auflärungspflichten verletzt und ungefragt aufklärungspflichtige Tatsachen verschwiegen hat. :
Nein, wenn der Mieter lügt bei der Selbstauskunft (zB bezgl. der Bonität) und es kommt nach Abschluss des Vertrages die Wahrheit heraus, dann kann der VM kündigen. Da gibt es auch schon Urteile zu.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/falsche-selbstauskunft-rechtfertigt-kuendigung_258_328246.html
Hast Du eine vom Vermieter unterschriebene Kopie des Vertrages ?
Hallo zusammen,
ich habe mich gestern dazu entschlossen, den VM zu kontaktieren.
Er war nicht begeistert, dass ich es verschwiegen habe, fand dann aber den offenen und ehrlichen Umgang im Nachhinein gut. Hat mich nochmal darauf hingewiesen, dass er in Zukunft, falls irgendwas sein sollte, sofort ehrlich und offen auf ihn zugehe. Er scheint ein sehr netter Typ Mensch zu sein und hat mir auch nochmal schriftlich per E-Mail zugesichert, dass ich mir darum keinerlei Sorgen machen muss und das Mietverhältnis ganz normal weiterläuft bzw. zum 1.5. läuft.
Es ist also nochmal gut ausgegangen!
Ich bedanke mich bei allen Personen hier im Beitrag, die mir geholfen haben!
Vielen Dank! :-)
LG
Kevin
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