Hallo zusammen,
ist es richtig, dass man in einem Insolvenzantrags
verfahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens IMMER verhindern kann wenn man bis zur Eröffnung die strittige Forderung bei der Gerichtskasse begleicht oder gibt es davon Ausnahmen?
Auf welcher Internetseite finde ich dazu leicht verständliche Erklärungen?
Gruß
Jürgen
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Frage zum Insolvenzantragsverfahren
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Guten Morgen,
so pauschal lässt sich das nicht sagen. Weswegen wurde das Antragsverfahren denn eingeleitet? Antrag des Gläubigers oder Antrag des Schuldners?
Eine Eröffnung unterbleibt in der Regel dann, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt. Wird der Gläubiger bezahlt, so nimmt der also in aller Regel den Antrag zurück. Das tut er auch, weil er weiß, dass wenigstens aus seiner Sicht ein Eröffnungsgrund nicht mehr vorliegt und ihm die Kosten des Antragsverfahrens auferlegt werden können, wenn der Gutachter einen Eröffnungsgrund nicht feststellen kann.
Die Verbindlichkeiten sind aber nicht durch Zahlung an die Gerichtskasse, sondern vielmehr an den antragstellenden Gläubiger zu begleichen. Sind keine weiteren Gläubiger vorhanden und ist auch für die nahe Zukunft keine Zahlungsunfähigkeit zu erwarten (weil bspw. in drei Wochen eine Zahlung über 10.000 Euro fällig wird, die man nicht durch liquide Mittel begleichen kann), dann ist auch kein Eröffnungsgrund der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit mehr gegeben.
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO
: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
Hallo InsoFlo,
vielen Dank auch für diese Antwort.
der Antrag wurde, meiner Ansicht nach rechtsmissbräuchlich, von Gläubiger, meiner ehemaligen Bank, gestellt.
Mein Fall ist aber insgesamt hochkompliziert des es sich bei mir darum handelt das ich meiner Ansicht nach nicht insolvent bin und meine Bank das Insolvenzverfahren nur missbrauchen will um dadurch die laufenden Prozesse mit ihr platt zu machen.
es geht ihr auch nicht um die vergleichsweise geringe Geldforderung aus ihren geltend gemachten Anwaltskosten sondern darum, ihre grundschuldrechtlichen, nicht vollstreckbar eingetragenen horrenden Grundschuldforderungen ohne Abschluss des dazu laufenden Rechstreites durchzusetzen.
Ich bin nicht Pleite im klassischen Sinn
sondern nur zahlungsunfähig weil mir die Bank durch ihre Vollstreckungsmaßnahmen hinterforzig aber formalrechtlich offenbar möglich mein ansonsten nutzbares Vermögen blockiert.
Im Grunde des Rechtsstreites mit der Bank geht es darum das ich von ihr zuviel kassierte Zinsen zurück haben wollte und sie dies mit allen Mitteln verhindern will!
Gruß
Jürgen
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