Hallo ich bin neu hier,
Bräuchte mal euren Rat bzw Einschätzung.
Folgender Vorfall.
Ich habe vor ca 9 Wochen bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft.
Jetzt bin ich vor ein paar Tagen mit höchstwahrscheinlich Motorschaden liegen geblieben. Hab den PKW abschleppen lassen und zum Händler verbringen lassen.
Ich habe ihm daraufhin einen Brief übersandt, wo ich ihn auffordere bis Mitte Januar, das Auto in einem Mangelfreien Zustand zu versetzen und die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
Auch schrieb Ich, dass ich mich in keinster Weise an den Reparaturkosten beteilige.
Laut meiner Auffassung bzw der Sachmängelhaftung ist er ja dazu verpflichtet.
Wenn er mir jetzt das Auto repariert, mir eine Rechnung sendet die ich Zahlen soll, das kann ich aber dann nicht, wäre das dann Betrug
durch mich??
Zahlen kann ich definitiv nichts
Frage zum Betrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, warum sollte das Betrug sein?
Wenn er das Auto jetzt zb repariert und mir beispielsweise die Reperatur in Rechnung stellt ?
Ich diese aber nicht bezahlen kann, denn das kann ich definitiv nicht.
Ich schrieb ja in den Brief rein, dass ich mich in keiner Weise an der Reparatur beteiligen werden.
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Zitat:
Laut meiner Auffassung bzw der Sachmängelhaftung ist er ja dazu verpflichtet.
Welche Rechtsgrundlage hat diese Auffassung?
Naja ich hab das Auto vor 9 Wochen beim Händler gekauft. Es ist also davon auszugehen, dass das Auto schon bei Verkauf einen Mangel hatte.
Und der Händler ist ja in der Beweislast, in den ersten 6 Monaten.
Ölstand war okay. Auto hatte frisch Kundendienst, Filter wurden neu gemacht und Zahnriemen auch im Okt 2017.
Hallo Ratlos,
leider wissen wir folgende Dinge nicht:
1. Baujahr des KFZ
2. Kilometerstand
3. Kaufpreis
Zitat:Naja ich hab das Auto vor 9 Wochen beim Händler gekauft. Es ist also davon auszugehen, dass das Auto schon bei Verkauf einen Mangel hatte.
Das weiss keiner - und es ist Dein gutes Recht es erstmal anzunehmen.
BJ 2008
KM Stand ca 135K
Kaufpreis 4500
Mir ist es primär aber darum gegangen.
Wenn das Autohaus jetzt das Auto repariert und mir das Beispielsweise in Rechnung stellt.
Ich kann das nämlich definitiv nicht bezahlen, weil ich das Geld nicht habe.
Ich habe das Autohaus schriftlich aufgefordert, dass sie das innerhalb 14 Tagen im Rahmen der Sachmängelhaftung reparieren sollen oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern haben.
Und das ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde
Es läge kein Betrug vor, da Sie nicht über Ihre Zahlungswilligkeit/-fähgikeit getäuscht haben. Sie haben vielmehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie nicht zahlen wollen, sondern eine kostenlose Reperatur im Rahmen der Sachmangelhaftung wünschen.
Danke Streetworker so wollte ich das hören )
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