Hallo Zusammen,
Ich hätte eine Frage zu, in manchen Fällen, sehr allgemein verfassten Aufgaben einer Erfindung sowie den Zeitpunkt ab wann ich gegen solch ein Patent verstossen würde.
Das unten aufgeführte Bsp beschreibt recht allgemein, vier Ziele, welches das hergestellte Produkt (in diesem Fall ein speziell hergestellter, lichtdurchlässiger Träger welcher mit einer Zierschicht und anschliessend mit einer schützenden harten Schicht überzogen wird) erfüllen soll.
1) Dekorelement relativ unempfindlich gegen äussere Einwirkung
2) Erzeugung von speziellem Raumlicht
3) Äussere Erscheinung als Monoblock
4) Beleuchtungskörper welcher sich durch homogene / edle Oberfläche auszeichnet
Ab wann würde ich nun gegen dieses eingetragene Patent verstossen? Das Produkt, welches ich herstellen würde, hätte nur teilweise den gleichen Aufbau (letzter Schritt der Oberflächenbearbeitung würde fehlen) zielt jedoch nicht darauf ab 1), 3) und 4) zu erfüllen. Es handelt sich jedoch um einen Beleuchtungskörper und unglücklicherweise würde er eben den Punkt 2) erfüllen.
Für eine Einschätzung, ob ich mich hierbei bereits in einer Verletzung befinde, wäre ich euch sehr dankbar.
Beste Grüsse
Manu
"Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Dekorelement bereitzustellen, welches gegen Schlag und Stoß relativ unempfindlich ist und sich für den Einsatz im Wohn- und Beleuchtungsbereich eignet. Insbesondere ist es ein Ziel, ein semi-transparentes Dekorelement bereitzustellen, welches in Möbeln wie auch in Beleuchtungskörpern in Kombination mit einer Leuchtquelle zur Erzeugung von speziellen Raum- und Lichteffekten verwendet werden kann. Ein weiteres Ziel ist es, einen Beleuchtungskörper bereitzustellen, welcher von außen als Monoblock erscheint. Noch ein Ziel ist es, einen Beleuchtungskörper bereitzustellen, welcher sich durch eine homogene und ästhetisch edel wirkende Oberfläche auszeichnet."
Frage zu formulierten Aufgaben von Erfindungen
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Patente schützen konkrete technische Lösungen. Es Du hier als 1 - 4 aufführst ist so aus meiner Sicht gar nicht schutzfähig. 1 und 2 schon grundlegend nicht, da nicht konkret genug, 3 und 4 haben eher keine erfinderische Höhe.
Dein grundlegendes Problem ist schon mal, dass Du keine Ahnung hast, worauf es beim Lesen eines Patentes ankommt. Du zitierst hier die allgemeine Beschreibung, die ist quasi irrelevant. Interessant ist, was in den Ansprüchen steht.
Das von Dir angesprochene Patent hat zwei selbständige Ansprüche, nämlich Nr. 1 und 2 (12 und 13 sind quasi nochmal dasselbe, nur auf das Herstellverfahren und nicht auf das Element bezogen).
Nr. 1 schützt einen Aufbau aus einer transparenten Schicht + semi-transparente Schicht + Kunststoffschicht(en)
Nr. 2 schützt einen Aufbau aus Basisschicht + Leuchtschicht + semi-transparente Schicht + Kunststoffschicht(en)
Der zentrale Punkt der Erfindung ist, dass auf der semi-transparenten Schicht mindestens eine weitere Kunststoffschicht aufgebracht wird. Wenn Du das nicht machst, dann bist Du aus dem Schutzbereich draußen.
Übrigens möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Patent (noch) nicht erteilt ist. Sowohl die PCT als auch die EP-Anmeldung sind noch A1-Schriften (also Anmeldungen) und sonst findet sich nichts in der Familienrecherche. Zudem scheint es noch eine Schweizer Anmeldung gegeben zu haben (ist als Priorität aufgeführt), die kann ich aber nirgends finden - wurde vermutlich vor Veröffentlichung zurückgezogen (mir scheint, man hat hier die Jahresfrist für die internationale Nachanmeldung - in CH am 26.11.2004, international am 28.11.2005 - verpasst und wollte dann keinen neuheitsschädlichen Stand der Technik schaffen). Ob es da über 10 Jahre nach der Anmeldung noch zur Erteilung kommt, ist auch fraglich... es kann schon mal länger dauern, je nachdem was an Entgegenhaltungen kommt, aber das ist schon arg lange. Zudem würde ich dann eine A2 oder sogar A3 Schrift (also Überarbeitungen der Anmeldung) erwarten, wenn die Anmeldung noch aktiv betrieben würde.
Zitat:Der zentrale Punkt der Erfindung ist, dass auf der semi-transparenten Schicht mindestens eine weitere Kunststoffschicht aufgebracht wird.
Wobei ich da große Zweifel habe, daß das *nicht* offensichtlich ist für jemanden, der skilled in the art ist. Dann wäre es auch nicht patentierbar.
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Für die Ansicht spricht ja durchaus, dass das Patent bislang nichtnerteilt wurde.
ZitatDein grundlegendes Problem ist schon mal, dass Du keine Ahnung hast, worauf es beim Lesen eines Patentes ankommt.. :
Hallo,
Da kann ich absolut nicht widersprechen ;-). Nachdem ich mich bisher mehr mit der Technik und der Fertigung beschäftigt habe, komme ich langsam zum Thema Patente und Designschutz - recht interessant aber nicht ganz trivial wenn man neu in die Materie einsteigt.
Daher vielen Dank für eure Antworten, welche mir da schon gut weiterhelfen.
D.h. Ich befinde mich derzeit eher nicht in der Situation, dass mir mal eine Unterlassung hinsichtlich des angeführten Patentes, ins Haus flattert.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Manu
ZitatD.h. Ich befinde mich derzeit eher nicht in der Situation, dass mir mal eine Unterlassung hinsichtlich des angeführten Patentes, ins Haus flattert. :
Nein, aktuell nicht - wobei es aber immer noch erteilt werden könnte (halte ich aber eher für unwahrscheinlich). Angesichts der Kosten einer gewerblichen Abmahnung würde ich aber mal einen Patentanwalt mit einer Recherche beauftragen würde. Die kostet aus meiner Erfahrung, je nach Umfang, ca. 1.000 - 2.000 €, dann vielleicht noch mal 1.000 € für die Beratung.
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