Hallo zusammen,
ich habe ma eine frage zu einem Ratenzahlungsvertrag zwischen mir und dem RA eines Gläubigers.
Kurz etwas zur Vorgeschichte, vieleicht kann mir auch hier jemand ein paar nützliche Tipps geben.
Ich war während meiner Studienzeit privat Krankenversichert. Bin dann schwer erkrankt, lag daraufhin im Krankenhaus. Das ist jetzt gut und gerne 4-5 Jahre her.
Letztes Jahr bekam ich dann eine Rechnung über die Behandlung präsentiert in Höhe von ca 1100€. Ich bin gerichtlich gegen die Zahlung vorgegangen wg.Verjährung. Bin dann allerdings zu der Zahlung verurteilt worden.
Da ich allerdings Geringverdiener bin habe ich mit dem Anwalt dann einen Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen. Insgesamt waren es dann etwas über 1200€ jewals in Raten a 150€.
Letztes Jahr bin ich dann plötzlich arbeitslos geworden und konnte die Zahlungen nicht fortführen, da ich 4 Monate kein Geld, auch nicht vom Amt bekam. Ich habe daraufhin dem Anwalt schriftlich mitgeteilt, ich wäre arbeitslos geworden und ich müsse die Zahlungen leider vorerst pausieren und ich würde die Zahlungen, sobald es mir wieder möglich ist wieder aufnehmen. Da handelte es sich noch um 4 Raten und ein Schlussrate von ca 40€.
Als ich dann endlich nach langer Zeit Geld vom Amt bekommen habe, habe ich die Zahlungen sofort wieder aufgenommen.
Ungefähr vier Tage später bekamm ich Post vom GV mit der Aufforderung zur Eidesstattlicher Versicherung. Diese konnte ich dann auch abwenden.
Jetzt meine Frage: rein rechnerisch habe ich jetzt schon zuviel bezahlt. Ich habe letzten Monat die 5 Rate in voller Höhe bezahlt, und nach Rückfrage hieß es nur die Restschuld betrüge statt ca 650€ knapp 900€.
Ich gehe mal davon aus, dass sie mir Zinsen berechnet und mir den GV in Rechnung gestellt haben. Was davon muss ich hinnehmen und was nicht? Wäre nett wenn mir jemand antwortet.
Und vieleicht weiß jemand auch, ob ich Chancen habe die Rechnung von knapp 1100€ noch von der damaligen Versicherung zurückerstattet zu bekommen...
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Frage zu einem Ratenzahlungsvertrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, Du hast theoretisch nicht zu viel bezahlt.
Der Anwalt ist berechtigt, Verzugszinsen und andere Mahngebühren die rechtlich nicht zu beanstanden sind + die Kosten für das einschalten eines GV geltend zu machen.
Mittels Google wirst Du sicherlich herausfinden welche Inkassokosten etc. rechtens sind und welche nicht.
Eine erste Prognose wird vermutlcih ergeben, dass die wiedererstattbarne Kosten so gerung sein werden, dass sich eine Klage ggf. nicht lohnen wird.
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Hallo Cascadeur,
du solltest dich schleunigst bei deiner PKV erkundigen. Es steht in den Vertragsbedingungen, bis wann Rechnungen abgegeben sein müssen. Danach wird nur noch auf Kulanz erstattet. In der Regel steht auch ein Zeitraum dabei, innerhalb dessen die Versicherung die Erstattungen bearbeitet haben muß (meistens wenige Wochen). 1 Jahr sollte nicht zu spät sein zum Einreichen.
-- Editiert am 07.07.2010 16:05
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