Frage zu Urheberrecht/Lizenzrecht von einem Bild - Abmahnung!

3. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
dani550
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 62x hilfreich)
Frage zu Urheberrecht/Lizenzrecht von einem Bild - Abmahnung!

Hallo zusammen, leider muss ich mich nach 2 Jahren erneut an die Community wenden. Ich versuche mich kurz zu fassen:

Ich habe Mitte des Jahres das Foto/Grafik von einer Seite, welche lizenzfreie Bilder anbietet in einer (gewerblichen) Anzeige auf eBay Kleinanzeigen, sowie auch kurz auf meiner Webseite verwendet. Seite: http://www.piqza.de/

Nun erhalte ich ein Schreiben/Abmahnung vom Rechteinhaber und er möchte 950€ Schadenersatz oder er geht vor's Gericht (mehr Kosten) für die Verwendung des Fotos, da ich die Quelle nicht genannt habe.

Wie kann ich in der Situation am besten vorgehen?

Dazu gibt es noch zu erwähnen, dass die sehr lange, ausführliche und belehrende Antwort (Zitate von den AGBs piqza etc.) innerhalb von 3 Minuten da war - es scheint mir also vorgeneriert zu sein und hier will jemand möglichst nur Geld machen.

Sollte ich tatsächlich einen Link vergessen haben, bin ich gerne bereit eine kleine Summe zu zahlen..aber 950€? Ähnliche Bilder gibt es bei Fotolia für 1-2€

Kann mir jemand Rat geben? 950€ werde ich definitv nicht zahlen..lohnt es sich vor's Gericht zu ziehen?

-- Editier von dani550 am 03.11.2016 09:31

-- Editier von dani550 am 03.11.2016 09:32

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

1. Was hat das Bild gekostet?
2. Was genau wird da gefordert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Wahrscheinlich haben Sie gegen diesen Punkt der Nutzungsbedingungen verstoßen:

"1.7. Die kostenlose Nutzung der Bilder besteht nur unter der Bedingung, dass eine korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Diese Urheberkennzeichnung muss sich unmittelbar am Bild befinden und sichtbar und gut leserlich sein – in Ausnahmefällen kann die Urheberkennzeichnung auch am Ende des Artikels erfolgen. "

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#5
 Von 
penuone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@TomRohwer: Das ist doch Blödsinn. Fotolia/Clipdealer und alle anderen größeren Fotoseiten werben mit "lizenzfreien" Bildern und haben dann seitenweise Bedingungen die man bestätigen und akzeptieren muss um die Fotos verwenden zu dürfen. Ob der Begriff "lizenzfrei" richtig ist wäre eine Grundsatzdiskussion. Fakt ist, dass sich dieser Begriff für diese Art der Nutzung bei uns durchgesetzt hat.



-- Editiert von penuone am 04.11.2016 16:10

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#6
 Von 
dani550
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 62x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.. was ich allerdings jetzt tun soll, weiß ich immer noch nicht.
Ich habe noch einige Tage in denen ich außergerichtlich 950€ zahlen soll, oder der Lizenzinhaber geht vor Gericht..

Zitat (von Harry van Sell):
1. Was hat das Bild gekostet?
2. Was genau wird da gefordert?


1. Nichts, es war auf einer Seite für kostenlose Bilder - ich habe nur die "Quellenangabe" vergessen..
2. ca. 950€ Schadenersatz aussergerichtlich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dani550
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von dimo1991):
Wahrscheinlich haben Sie gegen diesen Punkt der Nutzungsbedingungen verstoßen:

"1.7. Die kostenlose Nutzung der Bilder besteht nur unter der Bedingung, dass eine korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Diese Urheberkennzeichnung muss sich unmittelbar am Bild befinden und sichtbar und gut leserlich sein – in Ausnahmefällen kann die Urheberkennzeichnung auch am Ende des Artikels erfolgen. "



Ja genau, das wird mir vorgeworfen - ich habe ganz ehrlich gesagt nicht die AGB seitenweise studiert, sondern das Bild einfach verwendet, nachdem die Seite den Eindruck machte, dass die Bilder wirklich kostenlos und für alles verwendet werden dürfen..

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#8
 Von 
penuone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
ich habe nur die "Quellenangabe" vergessen..


Ich bin neulich mit der Bahn gefahren - habe nur vergessen ein Ticket zu kaufen :bang:

Was erwartest du jetzt? Eine detaillierte Anleitung wie du vorgehen sollst? Und wenn es dann nicht klappt ist derjenige dann Schuld? Ganz im Ernst, du hast wohl Mist gebaut. Punkt.

Mein Rat:

1.) Risikovariante: einfach abwarten was passiert.
oder
2.) Versuchen die Summe zu verhandeln.
oder
2.) Einen Anwalt nehmen und dich beraten lassen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von dani550):
ich habe ganz ehrlich gesagt nicht die AGB seitenweise studiert, sondern das Bild einfach verwendet, nachdem die Seite den Eindruck machte, dass die Bilder wirklich kostenlos und für alles verwendet werden dürfen..

Naja, "kostenlos" bedeutet ja nicht "bedingungslos".



Zitat (von dani550):
2. ca. 950€ Schadenersatz aussergerichtlich

Bin immer wieder verwundert über die so unterschiedliche Interpretation des eigentlich eindeutig definierten Wortes "genau" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
penuone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@TomRohwer: Dann ist das aber ein Diemma welches die gesamte deutsche Microstock-Agenturwelt betrifft. Habe gerade noch einmal alle großen Bildagenturen überflogen und jeder einzelne Anbieter wirbt mit lizenzfreien Bildern und knüpft dann seine eigenen Bedingungen dran.

Das selbe ist ja mit Publicdomain-Bildern. Hier herrscht ja auch die Meinung dass diese Bilder generell kostenlos für alles verwendet werden können.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von dani550):
Ja genau, das wird mir vorgeworfen - ich habe ganz ehrlich gesagt nicht die AGB seitenweise studiert, sondern das Bild einfach verwendet, nachdem die Seite den Eindruck machte, dass die Bilder wirklich kostenlos und für alles verwendet werden dürfen..
Genau das wird aber von gewerblichen Parteien erwartet! Eine gewerblich handelnde Person genießt nicht wie eine Privatperson einen Welpenschutz vor Gericht. Der Rechteinnehaber wird hier sicherlich mindestens einen größeren Teil des Anspruches gerichtlich durchsetzen können. Ob es sich also lohnt dagegen vorzugehen musst du selbst entscheiden. Verbuch es als Lehrgeld und merk dir für die Zukunft, dass an eine gewerblich Tätige Person viel höhere Ansprüche gestellt werden als an Privatpersonen.

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