Frage zu Nebenkostenabrechnung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
gagasbaerle
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)
Frage zu Nebenkostenabrechnung

Hallo,
gestern habe ich folgende NK-Abrechnung für 2008 bekommen.
Diese ist total unübersichtlich für mich und ich weiß nicht ob diese auch so formgerecht ist.
Als Anlagen sind die Abrechnung für Wasser, Abwasser und Strom ( Flurlicht), Die Rechnung vom Schornsteinfeger, die Rechnung der Stadt für dem Bio und Hausmüll und eine Rechnung der Versicherung für den monatl. Beitrag ab 01.01.09 enthalten.
In der NK-Abrechnung ist auch fast alles nach qm abgerechnet. Muss ich diese Abrechnung so akzeptieren oder sollte ich sie meinem Anwalt vorlegen?
Folgendes steht handgeschrieben in der Abrechnung drin.

Die 169 m² ist die größe unserer Wohnung.

Grundsteuer : 1070,12€:1073m² x 169m² = 168,55 €
Abwasser Kanal : 263,20€ : 1073m² x 169m² = 41,45€
Straßenreinigung: 240,30€ : 1073m² x 169m² = 37,85m²
Kaminkehrer : 62,44€ : 8 Wohneinheiten = 7,80€
Flurlicht : 102,42€ : 17 Personen x 5 Personen = 30,12 €
Müll+Biomüll: 813,12€ : 6 Wohneinheiten = 135,52€
Hausmeister : 12 x 10€ = 120€
Gebäudeversicherung: 1373,40€ : 1073m² x 169m²
Wasser: 167m³ x 1,661 € + 7 % = 296 €
Abwasser: 167 m² x 2,300 = 384,10 €

Gesamtbetrag NK = 1438,50€
Vorrausgezahlt = 1320,00€

Guthaben aus 2007 = 22,98 €

Noch zu zahlen : 95,52€

Was mir hier auch komisch vorkommt ist das einmal für 8 und einmal für 6 Parteien abgerechnet worden ist. Ich muss dazu sagen das wir im Haus unten eine Große Kneipe haben die fast das ganze Jahr zu war und eine Wohnung die lange leer stand. Diese müssen ja mit eingerechnet werden.


Liebe Grüße
Gagabaer2003

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Wo ist da jetzt dein Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gagasbaerle
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

Die frage ist, ob diese Abrechnung so in Ordnung wäre? Da fast alle Positionen auf die m² unserer Wohnung berechnet worden sind.

Gagabaer2003

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Gibt es denn irgendeine vertraglich Vereinbarung zu Umlageschlüssel?

-- Editiert von JollyJumper am 06.01.2009 22:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gagasbaerle
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, nein eine Vereinbarung gibt es nicht. Im Mietvertrag steht nur neben der Kaltmiete fallen NK und Wassergeld in Höhe von 110€ an. Von einem Umlageschlüssel ist nicht beschrieben und auch nichts vereinbart worden.

Gruß Gagabaer2003

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Unverständliche Betriebskostenabrechnung unwirksam

Soweit zwischen den Parteien eines Wohnraummietvertrags keine besonderen Abreden getroffen wurden, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters. Ist in der Abrechnung der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt. Dies bedeutet, dass der Vermieter noch innerhalb der Frist von einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode (§ 556 Abs. 3 BGB ) eine neue Abrechnung erstellen muss. Ansonsten kann er keine Nachzahlungen mehr verlangen. Urteil des BGH vom 09.04.2008
VIII ZR 84/07
BGHR 2008, 893
RdW 2008, 518

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Es fehlen die Erläuterungen zu den verwendeten Umlageschlüsseln, zum anderen sind diese noch nicht mal im Mietvertrag festgelegt.

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen