Frage zu Lohn.

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dome305
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Lohn.

Hallo,

Ich habe seit dem 04.10.2017 eine neue Arbeit angefangen. Und im Arbritsvertrag sehr kein Auszahlungstermin drin und laut dem Paragraf 614 BGB isr es dann bis spätestens am 1 auf dem Konto also in dem Fall der 01.11.2017 doch da der Feiertag war ist es ja dann am 03.11.2017 drauf oder heute ist der 07.11.2017 und es ist immer noch nix drauf. Jetzt habe ich in der Firma angerufen die sagen das es Freitag der 10.11.2017 oder sogar erst Montag der 13.11.2017 drauf sein kann. Ist das rechtlich was die da machen??
Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ist das rechtlich was die da machen?? Natürlich nicht. Aber eine Lohnklage wird auch nicht binnen einer Woche verhandelt - insofern können Sie da auch nichts machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zumindest brächte es dir den jetzt ausstehenden Lohn nicht schneller ein. Aber auf Dauer dulden kann man das auch nicht, wenn andere Zahlungen des täglichen Lebens vom Lohneingang abhängig sind (Miete, Versicherungen usw.).

Recht haben und Recht bekommen: Du kannst natürlich die rechtzeitige Lohnzahlung (für die Zukunft) einfordern und ggfs. klagen, aber dabei musst du berücksichtigen, dass du noch in der Probezeit bist und evtl. kein besonderer Kündigungsschutz besteht. Der AG könnte sich u. U. eines "Störers" durch eine Kündigung entledigen wollen.

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen denn?
Vllt. ist die erste verspäte Zahlung auch nur dem Umstand geschuldet, dass es dabei buchhalterische Probleme gab - wg. der Neueinstellung. Frag einfach mal nach.

0x Hilfreiche Antwort

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