Frage zu Krankmeldung

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)
Frage zu Krankmeldung

beispiel:
arbeitnehmer ist krank von 01.01.08 - 07.01.08 au liegt vor von doctor x
arbeitnehmer gibt neue krankmeldung ab von 07.01.08 - 11.01.08 von doctor y (also anderem arzt)

sollte da nicht eine folgebescheinigung kommen oder kann man einfach zum nächsten arzt gehen und sich wieder krank schreiben lassen zumal sich ja ein tag also der 07 überschneidet

also es liegt keine folgebescheinigung vor sondern eine neue krankmeldung von einem anderm arzt

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Frage ist ja, ob der AN einfach zu nem anderen Arzt gegangen ist (vielleicht, weil der Arzt x angekündigt hat nicht weiter krank zu schreiben?). Und woher soll dann Arzt y wissen, dass der Kollege schon ne AU ausgestellt hatte, wenns ihm der Patient nicht sagt?

Gehts um die Entgeltfortzahlung oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ja und nein wg. entgeltfortzahlung

danke für deine antwort ich bin hier nur unsicher da es sich um keine folgebescheinigung handelt

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1254 Beiträge, 205x hilfreich)

Das muss nicht unbedingt ne Folgebescheinigung sein. War bei mir letztens auch so.

Ich war krank, ging zum Arzt. Der hatte nicht die notwendigen Geraete, um den vollen Umfang der Kranheit zu diagnostizieren und schickte mich ins Krankenhaus zur Untersuchung. Dort haben sie mich dann auch krankgeschrieben fuer 2 Wochen und gesgat, ich solle nach den 2 Wochen nochmal zur Nachuntersuchung - aber wieder beim regulaeren arzt. Der wuerde dann evtl., wenn noetig, laenger krankschreiebn.

Das hat der regulaere Arzt dann auch gemacht, eine weitere woche. Auch er hat das Kaestchen 'Erstbescheinigung' angekreuzt. Das sei voellig OK so, meinte er.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
wg. entgeltfortzahlung


Dacht ich mir fast. Du bist der Arbeitgeber? Einfach so behandeln als wenns weiter die selbe Krankheit wäre. Wenns nicht so ist, wird der Arbeitnehmer schon meckern (und soll dir dann halt nachweisen, dass es ne ganz andere Krankheit war bei der 2. AU).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

super vielen dank für eure informationen

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