Frage zu Garantie bei Autowerkstatt - schlampige Arbeit ?

7. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zu Garantie bei Autowerkstatt - schlampige Arbeit ?

Hallo, mal eine Frage ich war im Oktober 2016 bei einer Werkstatt die an sich gut bewertet war. Also war eine freie Werkstatt. Ich musste zum Tüv und Inspektion wollte ich auch machen lassen, Inspektion haben die glaube ich gar nicht gemacht aber auch keine Rechnung bekommen...

So als ich das Auto abends dann abgeholt habe ging das Abblendlicht immer noch nicht (Habe ich auch vorher gesagt das es gemacht werden muss.) ... Obwohl der Wagen TÜV bekommen hat (ohne Licht?!)... Dann war der Kühlergrill abgegangen da die über den die Motorhaube aufgemacht haben und er schon leicht angebrochen war vorher ja, aber naja die haben das dann mit Silikon 2 mal geklebt und mit Kreppband zur Befestigung. Ok kein Ding habe ich selber mit 2 Komponenten Kleber reapriert. Lampen wurden dann auch nachgebessert...

So das Problem: Bremsen wurden komplett neu gemacht (angeblich)

Jetzt war ich zu einer anderen Werkstatt wegen Reifenwechsel und habe da gleich Frühjahrscheck gemacht.

Das Radlager hat sich gelöst und musste neu gemacht werden, die Bremsleistung hinten ist sehr schlecht, Handbremse zieht gar nicht mehr.

Laut der anderen Werkstatt wo TÜV Oktober 2016 gemacht wurde ist das mit dem Radlager nicht deren Schuld O-ton. Am Radlager haben wir ja gar nichts gemacht" Ok, das allein hat mich jetzt bei der neuen Werkstatt 270 Euro gekostet...

Hätte mich sonst zu der anderen schleppen lassen müssen für 150 Euro... Also hab ich es da machen lassen... Laut denen wenn Bremsen gemacht werden und man das Radlager nicht richtig befestigt kann es schon deren Fehler gewesen sein, kann ich aber nicht nachweisen.

Ok das war jetzt sehr lang, das Hauptproblem ist das folgende:


Wie bekommt man überhaupt TÜV ohne Abblendlicht? Müsste ich da mal beim TÜV anrufen ob das da mit sauberen Dingen zugeht?

Kann ich wenigstens jetzt wegen der Bremsen hinten und Handbremse verlangen das die gemacht werden ohne Kosten für mich?

Wobei ich da wirklich Angst habe mein Wagen dort zu lassen... Ich weiss jetzt schon das der Kühlergrill wieder abgerissen wird und habe Angst das das Radlager wieder irgendwie schlampig befestigt werden wird. Ich kann das ja nicht nachprüfen, denn ich habe leider absolut keine Ahnung von Autos...

-- Editier von myrtus am 07.04.2017 09:15

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13 Antworten
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myrtus hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du warst im Oktober in der Werkstatt. Jetzt haben wir April.

Es ist nicht sehr gläubwürdig, wenn Du erklärst, dass Du Monate ohne funktionierende Bremsen und ohne Fahrlicht gefahren bist, noch dazu in den "dunklen" Monaten.

Du hast einen mehrteiligen Werkauftrag erteilt, der nur unzureichend weil nicht vollständig ausgeführt wurde.
Aber: die Arbeiten, die vergessen wurden, hat man Dir auch nicht in Rechnung gestellt. Du könntest den Auftrag jetzt wiederholen und müsstest dann die Arbeiten bezahlen. Eine Rechtsgrundlage, dass man jetzt kostenfrei arbeitet, kann ich nicht erkennen.

Zitat (von myrtus):
Laut der anderen Werkstatt wo TÜV Oktober 2016 gemacht wurde ist das mit dem Radlager nicht deren Schuld O-ton. Am Radlager haben wir ja gar nichts gemacht"
Die Argumentation ist auf den ersten Blick schlüssig. Wieso bist du anderer Meinung? Radlagerbefestigung und Bremsen (Scheiben oder auch Bremssattel ) haben bei allen mir bekannten Autos nicht direkt was miteinander zu tun. Ich will aber nicht ausschließen, dass das bei Deinem anders ist.

Der ersten von Dir aufgesuchten Werkstatt würde ich mein Auto vermutlich nicht noch einmal zur Reparatur übergeben, es sei denn, sie könnten das Verhalten schlüssig erklären.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du warst im Oktober in der Werkstatt. Jetzt haben wir April.

Es ist nicht sehr gläubwürdig, wenn Du erklärst, dass Du Monate ohne funktionierende Bremsen und ohne Fahrlicht gefahren bist, noch dazu in den "dunklen" Monaten.Berry


Nein, das Licht habe ich gleich beim Abholen reklamiert und es wurde am nächstes Tag nachgebessert. Beim Licht geht es einfach darum, dass ich nicht verstehe wie ein Auto ohne Abblendlicht überhaupt TÜV bekommen kann. Steht doch da so.

Die Handbremse geht nicht, und die Bremsen müssten laut der anderen Werkstatt gemacht werden, es kann nicht sein das nach 6 Monaten die schon wieder hin sind.

Das mit den Bremsen hat mir ja die neue Werkstatt gesagt, woher soll ich wissen wie gut die Bremsen sind, ich habe keine Brems Test Anlage zu hause.

Wenn nach 6 Monaten beim Frühjahrs check es heisst, Bremsbeläge und Leistung mangelhaft obwohl sie vor 6 Monaten komplett gewechselt wurden, ist das wohl doch etwas komisch wenn ich 4 Tage die Woche zur Arbeit 5km + 5km zurück fahre oder?



Insgesamt frage ich mich warum du dir überhaupt die Mühe machst so viel zu schreiben wenn du das Problem nicht mal gelesen hast. Das ist alles andere als hilfreich, wenn du schon so argumentierst dann lies wenigstens durch was ich auch geschrieben habe anstatt selbst zurecht zu legen wie es nicht war.

-- Editiert von Moderator am 10.04.2017 20:18

Signatur:

Siggi hat Pause

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
Obwohl der Wagen TÜV bekommen hat (ohne Licht?!)...

Zitat (von myrtus):
Beim Licht geht esd einfach darum, das ich nicht verstehe wie ein Auto ohne Abblendlicht überhaupt TÜV bekommen kann.

Wackelkontakt?



Zitat (von myrtus):
Bremsbeläge und Leistung mangelhaft obwohl sie vor 6 Monaten komplett gewechselt wurden, ist das wohl doch etwas komisch wenn ich 4 Tage die Woche zur Arbeit 5km + 5km zurück fahre oder?

Stimmt.
Nur wärst Du unter Umständen da in der vollen Beweislast.

Bremsbeläge mangelhaft,könnte auf einen übermäßigen Verschleiß hindeuten, da wäredie andereWerkstattin der Pflicht.

Und Bremsleistung mangelhaft, da müsste man erst mal schauen wohher das kommt. Ob das von den mangelhaften Bremsbelägen kommt oder was anderes defekt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von myrtus):
Obwohl der Wagen TÜV bekommen hat (ohne Licht?!)...

Zitat (von myrtus):
Beim Licht geht esd einfach darum, das ich nicht verstehe wie ein Auto ohne Abblendlicht überhaupt TÜV bekommen kann.

Wackelkontakt?


Nein es wurden die Glühbirnen den nächsten Tag ausgewechselt, das Licht wurde also nicht repariert und der Wagen hat dennoch TÜV bekommen, evtl. hat der Prüfer den Wagen nicht mal angesehen? Welcher Prüfer gibt einem Wagen TÜV ohne Abblendlicht?

Signatur:

Siggi hat Pause

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von myrtus):
Obwohl der Wagen TÜV bekommen hat (ohne Licht?!)...

Zitat (von myrtus):
Beim Licht geht esd einfach darum, das ich nicht verstehe wie ein Auto ohne Abblendlicht überhaupt TÜV bekommen kann.

Wackelkontakt?


Sowas klingt mittlerweile so kurios wie die Werkstatt selbst mit solchen Argumente... Wenn das jemand gelesen hätte, hätten Sie gelesen das das Licht schon vor der Werkstatt nicht ging und ich dies der Werkstatt mitgeteilt habe.


Nach der Reklamation am Abend der Abholung, wo es wohlgemerkt dunkel war und ich sogleich reklamiert habe, Hallo das Licht geht ja gar nicht... wurden die Glühbirnen den nächsten Tag (Es war an dem Abend kein Mitarbeiter mehr in der Werkstatt...) beide komplett von der Werkstatt ausgewechselt, das Licht wurde also nicht repariert und der Wagen hat dennoch TÜV bekommen, evtl. hat der Prüfer den Wagen nicht mal angesehen? Welcher Prüfer gibt einem Wagen TÜV ohne Abblendlicht?

Soweit ich weiss hat man 1 Jahr Garantie auf gemachte Reparaturen dazu wollte ich hier einfach noch mal eine Meinung anhören, leider wird mir hier vieles unterstellt wobei noch nicht mal die Ausgangslage gelesen und verstanden wurde. Also lasse ich diesen Versuch hier besser :)

-- Editiert von myrtus am 07.04.2017 11:27

-- Editiert von myrtus am 07.04.2017 11:28

-- Editiert von myrtus am 07.04.2017 11:28

Signatur:

Siggi hat Pause

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Soweit ich weiss hat man 1 Jahr Garantie auf gemachte Reparaturen dazu wollte ich hier einfach noch mal eine Meinung anhören,
Das ist falsch, du hast ein Jahr lang Gewährleisstung! Beid Begriffe sollte man nicht miteinander verwechseln, da beides deutliche Unterschiede hat.

Auf was du aber schonmal hingewisen wurdest, wenn du die Gewährleisstungin Anspruch nehmen willst, dann bist du nach 6Monaten in der Beweispflicht, sprich du musst bewisen, dass der Mangel vorgelegen hat.

Aber mal eine ganz andere Frage, bei was für einer Werkstatt hast du den jett dein Auto gehabt? Du kannst auch ruhig mal die Werkstattkette nennen, wo du warst. Hat man dir dort NACH der Reparatur die angeblich mangelhaften Teile gezeigt?

Kannst du ein paar Angaben zu deinem Auto machen, wie Alter und Laufleisstung?

Zitat:
Die Argumentation ist auf den ersten Blick schlüssig. Wieso bist du anderer Meinung? Radlagerbefestigung und Bremsen (Scheiben oder auch Bremssattel ) haben bei allen mir bekannten Autos nicht direkt was miteinander zu tun. Ich will aber nicht ausschließen, dass das bei Deinem anders ist.
Das kommt auf das Alter des Autos drauf an. Die hinteren Bremsscheiben laufen da teils direkt auf dem Radlager. EIn sehr bekanntes Beisppiel ist z.B. der Golf 3!

Die Angaben die der TE macht, bezüglich der "neuen" Werkstatt lassen mich allerdings in eine gewisse Richtung denken. Daher wäre wirklich mal gut zu wissen, welche Werkstatt das war.

Zitat:
Handbremse zieht gar nicht mehr.
Kann man nachstellen, bze bei älteren Fahrzeugen und etwas Bremsabnutzung muss man das sogar nachstellen.

Zitat:
Das Radlager hat sich gelöst und musste neu gemacht werden
Bei Fahrzeugen, deren hintere Bremsscheiben auf dem Lager laufen, kann man das Lager auch zu einem gewissen Grad einstellen.

Zitat:
Hätte mich sonst zu der anderen schleppen lassen müssen für 150 Euro
Wer hat das gesagt? Die neue Werkstatt? Haben die evtl irgendwas in der Art gesagt, so dürfen sie dich nicht mehr wegfahren lassen, sie müssten sonst das irgendwo melden? Wenn die Hinteren Bremsen ausfallen würden, hat das AUto im übrigen immer noch 70%-80% Bremsleisstung! Die hinteren Bremsen bringen nicht viel Bremsleisstung ,mit ein. Da hätte man ohne weiteres auch in eine andere Werkstatt fahren können.

Wie gesagt, mach mal ein paar Angaben mehr, ich kann mir da auch gut was anderes denken...





0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
Soweit ich weiss hat man 1 Jahr Garantie auf gemachte Reparaturen dazu wollte ich hier einfach noch mal eine Meinung anhören, leider wird mir hier vieles unterstellt wobei noch nicht mal die Ausgangslage gelesen und verstanden wurde. Also lasse ich diesen Versuch hier besser

Die Antworten waren alle sehr sachlich, nur vielleicht nicht das was man hören wollte.
Zitat (von myrtus):
Sowas klingt mittlerweile so kurios wie die Werkstatt selbst mit solchen Argumente..

Nö, so was kennt jeder Autofahrer aus der Praxis. Wenn der Glühfaden bei einer Birne gerissen ist, und das Fahrzeug zur Tüv Prüfung auf einer Hebebühne war, ist durch die Erschütterung beim Absetzen, durchaus denkbar, das der Glühfaden wieder Kontakt hatte, und in dem Moment die Lampe ging.
Garantie hat man auf die ausgeführte Leistung, aber nicht auf den Verrschleiß eines Radlager.
Zitat (von myrtus):
Laut der anderen Werkstatt wo TÜV Oktober 2016 gemacht wurde ist das mit dem Radlager nicht deren Schuld O-ton. Am Radlager haben wir ja gar nichts gemacht" Ok, das allein hat mich jetzt bei der neuen Werkstatt 270 Euro gekostet...

Ein Radlager wird beim Tausch von der Bremse nicht angerührt, ja das ist sogar richtig. Ein Radlager bekommt auch nicht auf einen Schlag richtig Spiel, also ist der Vorgang schleichend, zum Zeitpunkt der Prüfung noch OK, jedoch hat jedes Teil am Auto eine bestimmte Lebensdauer.
Jetzt kommt das Schlimme was man wohl nicht verstehen will, ein Radlager mit Spiel verschleisst auch die Bremse, da durch das Spiel laufend die Beläge an der Scheibe reiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ein Radlager wird beim Tausch von der Bremse nicht angerührt, ja das ist sogar richtig
Sorry, aber das ist nicht generell richtig! Bei etwas älteren Fahrzeugen war das Gang und Gebe bei den Hinteren Bremsscheiben! Wie in meinem Post zuvor erwähnt ist der Golf3 ein bekanntes Beispiel (vorrausgesetzt er hat Bremsscheiben statt Bremstrommeln hinten)...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
Wenn das jemand gelesen hätte, hätten Sie gelesen das das Licht schon vor der Werkstatt nicht ging und ich dies der Werkstatt mitgeteilt habe.

Und dennoch wäre ein Wackelkontakt möglich. Der wurde nach Ansicht der Werkstatt beseitigt, hat beim TÜV funktioniert und trat dann wieder auf (weilnicht korrekt beseitigt).

Wenn man sich stattdessen lieber in Verschwörungtheorien ergeht weil solche Möglichkeiten die eigene Vorstellungskraft sprengen ...



Zitat (von myrtus):
Welcher Prüfer gibt einem Wagen TÜV ohne Abblendlicht?

Keiner der bei Verstand ist.



Zitat (von myrtus):
Soweit ich weiss hat man 1 Jahr Garantie auf gemachte Reparaturen

Nö, man hat automatisch genau 0,0 Garantie. Garantie ist etwas freiwilliges, das muss extra vereinbart werden.
Man hat bis zu 2 Jahren gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleisstung). Das bedeutet aber nicht, das automatisch alle Mängel die an dem getauschen Bauteil vorliegen, dann auch gleichzeitig der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterliegen.



Zitat (von myrtus):
dazu wollte ich hier einfach noch mal eine Meinung anhören, leider wird mir hier vieles unterstellt wobei noch nicht mal die Ausgangslage gelesen und verstanden wurde.

Nö, Dir passen unsere Meinungn nur nicht.
Ich weis nicht, ob Du von tuten und blasen Ahnung hast, von Autos und deren Technik hast Du jedenfalls keine.



Zitat (von myrtus):
ist das mit dem Radlager nicht deren Schuld O-ton.

Verschleis fällt nicht in deren Verschulden.



Zitat (von myrtus):
Kann ich wenigstens jetzt wegen der Bremsen hinten und Handbremse verlangen das die gemacht werden ohne Kosten für mich?

Klar. Verlangen kann man nämlich vieles. Das Problem taucht meist dann auf, wenn man das Verlangen durchsetzen will.

Das Problem besteht wie gesagt darin, das man beweisen muss, das darauf überhaupt ein Anspruch besteht. Ein "ihr wart da mal dran" reicht da halt nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von myrtus
#11

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich ist es ohne Abblendlicht nicht möglich TÜV zu erhalten.

Sie sollten die Ihnen bekannten Mängel vollständig auflisten und der Werkstatt eine zweiwöchige Frist zur Nachbesserung und somit zur Erfüllung des ursprünglich zwischen Ihnen und der Werkstatt geschlossenen Vertrages, setzen.

Sollte diese Frist erfolglos ablaufen, bliebe Ihnen die Möglichkeit zur Klage.

Eine Schadensersatzanspruch wegen des Kühlergrills halte ich für eher nicht gegeben.

Ob eine Garantie gegeben ist, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen zwischen der Werkstatt und Ihnen. Gesetzliche Regelungen kommen hier nach Ihrer Schilderung nicht in Betracht.

Sollten Sie weitere Fragen in dieser Sache haben, können Sie sich gerne unter 0511-12356736 mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke aber in diesem konkreten Fall geht es mir vor allem um die Bremsen. Muss die Werkstatt diese reparieren bzw. Erneuern wenn sie sie angeblich wie laut der Rechnung alle Bremsen inkl. Bremsscheiben und Beläge vor 5 bzw. 6 Monaten komplett erneuert haben ?


Damals die ausgetauschten teile habe ich mir nicht zeigen lassen, nein ich wusste nicht das man das machen muss und die haben es mir nicht vorgeschlagen...

Keine Ahnung welche vertraglichen Regelungen sie meinen ich habe eine ganz normale Rechnung erhalten wo alle ausgetauschten teile aufgelistet sind plus dazugehörigen Arbeitsstunden.

[quote=]Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich ist es ohne Abblendlicht nicht möglich TÜV zu erhalten.

Sie sollten die Ihnen bekannten Mängel vollständig auflisten und der Werkstatt eine zweiwöchige Frist zur Nachbesserung und somit zur Erfüllung des ursprünglich zwischen Ihnen und der Werkstatt geschlossenen Vertrages, setzen.

Sollte diese Frist erfolglos ablaufen, bliebe Ihnen die Möglichkeit zur Klage.

Eine Schadensersatzanspruch wegen des Kühlergrills halte ich für eher nicht gegeben.

Ob eine Garantie gegeben ist, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen zwischen der Werkstatt und Ihnen. Gesetzliche Regelungen kommen hier nach Ihrer Schilderung nicht in Betracht.

Sollten Sie weitere Fragen in dieser Sache haben, können Sie sich gerne unter 0511-12356736 mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

-- Editiert von myrtus am 10.04.2017 20:13

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
Muss die Werkstatt diese reparieren bzw. Erneuern wenn sie sie angeblich wie laut der Rechnung alle Bremsen inkl. Bremsscheiben und Beläge vor 5 bzw. 6 Monaten komplett erneuert haben ?

Nun, bisher gibt es ja nur die Behauptung der Konkurrenz, das die erneuert werden müssten.
Dann müsste man schauen, weshalb diese Bremsen schon "durch" sind.

Wenn diese beiden Punkte geklärt sind, dann kann man darüber diskutieren, wer dafür haftet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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