Frage zu Abgrenzung zu ähnlicher Wortmarke/Urheberrechtsverletzung?

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
hev15
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Abgrenzung zu ähnlicher Wortmarke/Urheberrechtsverletzung?

Hallo, ich möchte unter der Marke Art of Bliss unter www.art-of-bliss.de Fotografien/Fotodesign vertreiben und unter www.art-of-bliss.me (wordpres) einen Blog schreiben. Nun habe ich nach Recherchen im Internet ausser einem Künstler, Sean Moran, der unter http://artofbliss.com/ in den Staaten Gemälde verkauft, nichts ansatzweise ähnliches gefunden. Die Seite www.art-of-bliss.de habe ich schon gesichert. Nun weiss ich nicht, ob ich wg Sean Moran Ärger kriegen könnte, wenn ich unter meinem Label Art of Bliss etwas vertreibe.
- Muss ich es umbenennen? Oder reicht die andere Schreibweise art-of-bliss als Abgrenzung? Kann ein THE art of bliss ausreichend als stärkere Abgrenzung sein? Muss ich ihn anschreiben und fragen (ich kenne mich leider null aus).
- Die Marke will ich nicht anmelden, da es nur ein kleiner Nebenerwerb ist.

Es wäre toll, wenn ich hier Feedback kriegen könnte, zumindest vielleicht einen Kontakt zu einem Anwalt, der mir helfen könnte? Ich habe wirklich nur diese eine Frage (und möchte nicht mit Logo/Visitenkarten/Seite und der Produktion meiner Fotodesigns starten, bevor das geklärt ist).

1000 Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Solange der Betreffende nicht in Deutschland markengleiche Rechte aus geschäftlicher Bezeichnung erlangt hat, §4 Alt. 2 MarkenG , dürfte er sich der Verwendung des Begriffes hier nicht widersetzen können.

Zitat:
Die Marke will ich nicht anmelden


Dann gehst du aber das Risiko ein, daß dir jemand mit der gleichen Begründung (keine Verkehrsgeltung) den Begriff "klaut", dann geht es dir nicht anders als dem Mr. Moran mit dir.

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