Hallo,
ich habe bei der Esprit mit EC-Karte ca 60€ gekauft. Danach hat sie versucht, mein Geld von meinem Konto abzubuchen. Das Geld in meiner Konto leider nicht ausreichen. 2 mal hat sie versucht mein Geld abzubuchen, aber passt die Zeit immer nicht (Als in meinem Konto Geld hat, hat noch nicht abgebucht. Als in mein Konto kein Geld hat, wird das abgebucht).
Danach kommt ein Brief von Inkasso ca 110€ zu bezahlen. Das Brief von Inkasso habe ich ignoriert. Ich dachte diese wird als Schuld gerechnet, und wird später bei Vollstreckung bearbeitet werden (genauso wie bei der Versicherung, wenn man zu spät bezahlt hat)
Aber jetzt habe ich ein Vorladung vom Polizei wegen Warenkreditbetrug bekommt. Was soll ich jetzt am besten machen?
Situation jetzt habe ich das Geld für 110€ zu bezahlen.
1. Soll ich diese Vorladung erscheinen?
2. Was kann mögliche dort bei der Polizei passieren? und auch mögliche Strafe
3. Was soll ich am besten machen?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von wiwiedbulu am 29.04.2015 20:24
-- Editier von wiwiedbulu am 29.04.2015 20:25
-- Editiert von Moderator am 29.04.2015 20:37
-- Thema wurde verschoben am 29.04.2015 20:37
Frage wegen Warenkreditbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Ja, sollen Sie. Und dann erzählen Sie halt das: 2 mal hat sie versucht mein Geld abzubuchen, aber passt die Zeit immer nicht (Als in meinem Konto Geld hat, hat noch nicht abgebucht. Als in mein Konto kein Geld hat, wird das abgebucht).
2. Frage ist unverständlich. Und von "mögliche Strafe" sind wir noch weit weg - vermutlich wird es gar keine Strafe geben.
3. Außer zur Vernehmung erscheinen? Natürlich die 60 Euro bezahlen und den Beleg mitbringen.
Hi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist sehr hilfreich.
Ich habe aber noch etwas unklar..
1. Soll ich 60€ oder 110€ bezahlen? und zu wem (Esprit oder Inkasso)?
2. Ist das schlimm, dass ich die Briefen von Inkasso ignoriert? Soll ich darüber auch zu den Polizei erzählen?
vielen Dank
-- Editiert von wiwiedbulu am 30.04.2015 09:28
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Soll ich 60€ oder 110€ bezahlen? Meines Wissens nach sind Inkassoforderungen oft rechtswidrig. Insofern sollten Sie bloß die 60 Euro bezahlen. Die schicken Sie an das Inkassounternehmen mit dem Betreff "Hauptforderung". Wegen der Details der Inkassoforderung fragen Sie bitte die kompetenten Kollegen im Unterforum Inkassorecht. Und listen Sie da gleich mal im Detail auf, woraus sich die 110 Euro zusammensetzen - einen Teil davon kann man meist streichen.
Ist das schlimm, dass ich die Briefen von Inkasso ignoriert? Soll ich darüber auch zu den Polizei erzählen? Für die Polizei ist es bloß relevant, daß Sie die 60 Euro bezahlen. Um Forderungen von Inkassounternehmen kümmern die sich nicht.
Es sollten 60€ + Mahnkosten (2,50 € pro Schreiben) + 3,50€ - 5€ für die Rücklastschrift (nur ein Mal, die weiteren Versuche sind deren Privatvergnügen) + Zinsen (http://basiszinssatz.info/zinsrechner/) sein. Das mit "nur HF + Zinsen + Rücklastschrift + Mahngebühren" als Verwendungszweck. Am besten an den Laden direkt, falls dessen Kontonummer nicht bekannt dann eben an das Inkasso.
Volle Zustimmung!
Hallo JogyB,
vielen Dank für ihre Hilfe.
ich habe gestern gerade die Kontoauszug (Einzelne Transaktion) vom meinem Bank gefragt.
Dafür bekomme ich Info, dass Esprit hat versucht, mein Geld am 15.09.2014 59,90 abzubuchen. Am 15.10.2014 hat noch mal versucht, 64,40 (Basis + Rücklastchrift).
Zusätzlich hat Inkasso hat 4 mal Brief geschickt = 10€
Und jetzt wie berechne ich die Zinsen? Ist das Verbrauchergeschäft oder Handelsgeschäft? Soll ich mit Optionale Verzugspauschale berechnen oder nicht?
@muemmel
Letzte frage (hoffentlich). Soll ich am Besten erstmal das Geld bezahlen oder zum Polizei zuerst?
vielen Dank
Die 4,50 € für die Rücklastschrift sind ok, die würde ich übernehmen. Vier Mahnschreiben würde ich schon wieder unter Privatvergnügen rechnen, da sind bestenfalls zwei angebracht. Wie viele Mahnschreiben macht das Inkasso in seiner Kostenaufstellung geltend?
Bei der Berechnung der Zinsen ist es natürlich ein Verbrauchergeschäft. Theoretisch müsste man jede Forderungsposition ab dem Entstehen verzinsen, letztendlich geht es da aber nur um ein paar Cent. Von daher kannst Du die Gesamtforderung ab dem Einkaufstag eingeben.
Bezahlen solltest Du, vor Du zur Polizei gehst. Ich persönlich würde auch noch erwähnen, dass man es für mindestens extrem unangebracht hält, dass einem wegen Zahlungsschwierigkeiten gleich Betrug unterstellt wird. Wenn jeder Schuldner gleich angezeigt würde, dann wäre die Polizei/Staatsanwaltschaft noch überlasteter als sie ohnehin schon ist.
Hallo JogyB,
vielen Dank für Deine Antwort.
ich habe versucht den Zinsen unter http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ zu berechnen. Hier bekomme ich
15.09.2014 - 07.05.2015:
Zinsen: 1,6259 €
Ausgangsforderung: + 59,9000 €
Gesamtforderung: = 61,5259 €
Optionale Verzugspauschale: + 40,0000 €
Gesamtforderung inkl. Verzugspauschale: = 101,5259 €
Welche Betrag dann soll ich dann nehmen? 61,5259 oder 101,5259? Was ist eigentlich Verzugspauschale?
-- Editiert von wiwiedbulu am 07.05.2015 10:35
-- Editiert von wiwiedbulu am 07.05.2015 10:36
Die Verzugspauschale ist für Dich egal, da die auf Verbraucher nicht anwendbar ist. Ich würde das dann noch auf 62€ aufrunden, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Und jetzt?
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