Frage nach Höherstufung TV-L

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.11.2016 13:24:31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage nach Höherstufung TV-L

Hallo,

ich bekomme mein Gehalt nach TV-L.

Seit Oktober 2006 bin ich im Unternehmen beschäftigt. Bei der Durchsicht meiner Abrechnung für Oktober 2016 habe ich festgestellt, dass ich diesen Montag weiterhin mein Gehalt in Stufe 4 (TVL 11/4) bekommen habe. Müsste ich nicht eigentlich TVL 11/5 bekommen? Laut Liste bekommt man dies nach 10 Jahren.

Oder irre ich?

Danke für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sofern in den 10 Jahren keine Zeiten gesammelt wurden, die nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden (z.B. Elternzeit), dann sollte man in Stufe 5 sein. Mal die Personalabteilung fragen.

-- Editiert von Retels am 25.10.2016 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Im Oktober 2006 galt der TV-L noch gar nicht, sondern noch der BAT. D.h. es spielt die Überleitung vom BAT in den TV-L eine Rolle. Das macht das ganze sehr kompliziert.
Wann genau die richtigen Zeitpunkte für die Höherstufung sind, kann man erst einschätzen, wenn man viel mehr Details kennt.
Welches Bruttogehalt hatten Sie im Oktober 2006 (vor der Überleitung)? Welche TV-L Gehaltsgruppe und welche Stufe hatten Sie im November 2008 (nach Ende der Überleitung und der Übergangsphase)?

Wenn Sie jetzt in Stufe 4 waren, dann spricht das für folgenden Ablauf:
Im Oktober 2006 (vor Einführung des TV-L) hatten Sie ein Bruttogehalt, was unterhalb von EG11/Stufe 2 lag. Nach dem Überleitungstarifvertrag wurde von November 2006 bis Oktober 2008 das alte (aus BAT-Zeit) stammende Gehalt unverändert weitergezahlt. Im November 2008 wurden Sie auf EG11/Stufe 2 hochgestuft. dann 2 Jahre Stufe 2, ab November 2010 EG11/Stufe 3. Dann drei Jahre in Stufe 3, ab November 2013 EG11/Stufe 4. Dann vier Jahre in Stufe 4, so dass die Stufe 5 erst im November 2017 fällig wird.

Es ist also wichtig, dass Sie herausbekommen, welches Bruttogehalt Sie im Oktober 2006 (letzter Monat vor Einführung des TV-L) hatten, weil darauf die Überleitung (BAT->TV-L) - basiert und darauf basieren wiederum die Höherstufungstermine.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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