Frage: juristische Definition psychisch krank ?

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
4jasmin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage: juristische Definition psychisch krank ?

Hallo

wie lautet die juristische Definition "psychisch krank" ?

Laut BGH ist Krankheit ein Zustand, welcher geheilt oder gelindert werden kann

Mehr an Informationen finde ich leider nicht

Hat jemand mir eine gültige juristische Definition von psychisch krank?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Tja, dann werfen wir doch mal einen Blick in die Unterbringungsgesetze der Bundesländer, z. B. in das PsychKG von NRW. Und da steht in § 1(2): Psychische Krankheiten im Sinne dieses Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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