Frage bzgl. Kontopfändung

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Frage bzgl. Kontopfändung

Hallo zusammen,

bei meiner Freundin wurde heute das Konto gepfändet. Das Unternehmen, welches dies durchgeführt hat, hat Sie "angeblich" versucht vorher ausfindig zu machen. Jedoch ist sie schon die ganze Zeit bei mir wohnhaft und auch offiziell bei mir gemeldet. Der Gerichtsvollzieher konnte Sie angeblich nicht finden....

Nun hatte Sie also also davon bis zum heutigen Tag kein Vollstreckungsbescheid, nichts erhalten. Nun die Pfändung i. H. v. 560 EUR.

Diese wurde aber nun umgehend bezahlt. Die Frage wäre jedoch jetzt die Schufa. Diese wird wohl davon von der Hausbank erfahren? Wie lange wird dies in der Schufa sichtbar sein? Letzlich ist dies keine titulierte Forderung, da keine zugestellt werden konnte.

Wäre da die verkürzte Frist durchsetzbar?

Danke und viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Gerichtsvollzieher konnte Sie angeblich nicht finden....

Eventuell kein entsprechendes Briefkastenschild? Oder Klingelschild, wo ihr Name dabei steht?

Zitat:
Diese wird wohl davon von der Hausbank erfahren?

Nein, die Schufa erfährt genau dann davon, wenn der Gläubiger dies dort meldet.

Zitat:
Wie lange wird dies in der Schufa sichtbar sein?

Wenn bezahlt, muss das in der Schufa als erledigt gekennzeichnet werden. Von da an 3 Jahre zum Jahresende, also bis Ende 2020.

Zitat:
Letzlich ist dies keine titulierte Forderung, da keine zugestellt werden konnte.

Doch. Der Titel existiert. Wo und wie ändert daran erst mal nichts. Ohne Titel kann kein Konto gepfändet werden.

Zitat:
Wäre da die verkürzte Frist durchsetzbar?

Nein, da der Titel existiert.
Selbst wenn man nachträglich feststellt, dass die Zustellung fehlerhaft war und sich irgendwie nachträglich wehrt und den Titel aufgehoben bekommt, waren u.U. genug andere Bedingungen erfüllt, dass es bereits in der Schufa eingetragen war (mehrere Mahnungen?) und wenn man damals schon nicht bezahlt hatte, greifen auch die Bedingungen für eine vorzeitige Löschung nicht mehr. Die Zahlung war einfach zu spät.

Wenn jetzt nicht die Welt untergeht, weil deine Freundin einen Kredit am Laufen hat und auf saubere Schufa angewiesen ist, würde ich mal überlegen, wie man dagegen vorgehen könnte. Aber ansonsten würde ich es lieber akzeptieren.

Eine andere Frage wäre eher aus Kostensicht: Wenn das alles nicht korrekt gelaufen ist, dann sind auch einige Kosten aus den 560€ nicht von deiner Freundin zu bezahlen.
Hier kann ich aber nur warnen: Gerichte haben die Angewohnheit, solche Argumente wegzuwischen. Man war vor vollendete Tatsachen gestellt worden und hat nun komplett bezahlt und wenn beispielsweise kein vernünftiges Briefkastenschild da war, seid ihr selbst Schuld (Vereitelung der Zustellung). Zumindest gibt es das Restrisiko, dass man dann doch auf den Kosten sitzen bleibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Aktuell steht nichts in der Schufa obwohl gepfändert wurde. Die Hausbank meldet es also nicht?

Uns gehts primär darum die Schufa sauber zu halten.... Dies wäre für Sie das aller wichtigste.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Hausbank meldet es also nicht?

Nein.

Wenn jetzt nichts drin steht, wird da normalerweise auch nichts mehr drin auftauchen (Falls Online-Zugang, macht mal Screenshots).

Ein "Nachtreten" ist normalerweise nicht erlaubt. Es sollte also nichts mehr nachträglich eingemeldet werden in die Schufa.

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