Frage Strafrecht

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Derfisch84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Strafrecht

Hallo. hab ma ne frage an euch.

Es geht um folgendes. Vor ca einer Woche saß ich mit nin paar Kumpels bei mir inner Wohnung und wir haben eine gehoben :-).
Am nächsten Tag Klingelte mein Nachbar und bezichtigt uns des Diebstahls.
Am besagten abend standen bei ihm Turnschuhe vor der Tür die am anderen Tag weg waren. Es hat sie von uns aber keiner Wegenommen. Nu will ermich verklagen wegen diebstahl, da ich laut seiner Meinung für das Handeln meiner Gäste verantwortlich bin. Was meint ihr dazu, kommt da was raus oder nich. Ich persönlich gehe nich von aus, da 5 Mann das Gegenteil bezäugen ( das sie niemend endwenedet hat). Dazu kommt noch das das Haus immer offen ist und über das Tor kann man auch klettern.

Sollten noch fragen sein schreibt mir.

Vielen dank im vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

Fragen zum Strafrecht stellen Sie bitte künftig im gleichnamigen Unterforum ein. Was Ihre Frage angeht: Der Nachbar kann Strafanzeige erstatten und dabei die Vermutung äußern, es könnte einer Ihrer Gäste gewesen sein. Aber anscheinend will er ja die Schuhe von Ihnen ersetzt haben. Das kann er knicken. Natürlich haften Sie nicht dafür, was Ihre Gäste im Hausflur tun (abgesehen davon, daß sie die Schuhe nicht gestohlen haben).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Derfisch84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

jut daanke für die antwort schonma, werd mich bessern :-)

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