Hallo. hab ma ne frage an euch.
Es geht um folgendes. Vor ca einer Woche saß ich mit nin paar Kumpels bei mir inner Wohnung und wir haben eine gehoben :-).
Am nächsten Tag Klingelte mein Nachbar und bezichtigt uns des Diebstahls.
Am besagten abend standen bei ihm Turnschuhe vor der Tür die am anderen Tag weg waren. Es hat sie von uns aber keiner Wegenommen. Nu will ermich verklagen wegen diebstahl, da ich laut seiner Meinung für das Handeln meiner Gäste verantwortlich bin. Was meint ihr dazu, kommt da was raus oder nich. Ich persönlich gehe nich von aus, da 5 Mann das Gegenteil bezäugen ( das sie niemend endwenedet hat). Dazu kommt noch das das Haus immer offen ist und über das Tor kann man auch klettern.
Sollten noch fragen sein schreibt mir.
Vielen dank im vorraus.
-----------------
""
Frage Strafrecht
2. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2010 | 16:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Strafrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Hi,
Fragen zum Strafrecht stellen Sie bitte künftig im gleichnamigen Unterforum ein. Was Ihre Frage angeht: Der Nachbar kann Strafanzeige erstatten und dabei die Vermutung äußern, es könnte einer Ihrer Gäste gewesen sein. Aber anscheinend will er ja die Schuhe von Ihnen ersetzt haben. Das kann er knicken. Natürlich haften Sie nicht dafür, was Ihre Gäste im Hausflur tun (abgesehen davon, daß sie die Schuhe nicht gestohlen haben).
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 2. Januar 2010 | 20:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
jut daanke für die antwort schonma, werd mich bessern :-)
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.372
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
19 Antworten