[Frage] Ob das wirklich eine Nötigung §240 ist?

5. Januar 2018 Thema abonnieren
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guest-12316.01.2018 10:05:23
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Frischling
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[Frage] Ob das wirklich eine Nötigung §240 ist?

Ähm.....ich warne Euch, weil ich hier so lang schreibe. Ich muss aus meiner Seele losschreiben. Entschuldige mich bitte um meinen langen "Roman"!

Es geht um meine Frage, ob es wirklich eine Nötigung §240 ist.

Kurze Information:

Wir sind beide gehörlose Mütter der fast gleichaltrigen und hörenden Söhne.
Die Söhne trainieren sich gemeinsam beim Fußball und sind unter 6 Jahre alt.

Ich bin freiberufliche Mutter.

Sie ist eine Arbeitssuchende der ALG II und war ein Pflegekind. Ihre Hilfe war bis zum Dezember 2017 angewiesen: Familienhilfe.

Unsere Kinder können gebärden.

Ich kann die Mutter nicht leiden. Bis vor Sommer 2017 hatte ich keinen Kontakt mit ihr.

Geschichte:

Nach letztem Sommer wurde sein Sohn beim Fußballtraining eingetreten. Ich bin natürlich nicht dagegen, dass er sich beim Fußballtraining eintreten kann. Die Jungs sollen ja Spaß am Fußballspielen machen. Ich muss nicht mit der Mutter unterhalten lassen und will auch nicht mit ihr anfreunden lassen. Einige Tage später hat die Mutter es versucht, mir die Nachrede über ihren damaliger Lebengefährte zu erzählen, obwohl ich nicht ihre Freundin bin. Ich habe ihr gesagt, dass ich es nicht über das Thema wissen möchte. So!

Als mein Sohn im Monat Oktober sein Geburtstag gehabt hatte und sich woanders mit den Kumpels zur Geburtstagsfeier wünscht. Er hat sich entschieden, wen er eingeladen hat. Wir lassen ihm entschieden. Und wir haben mit ihm im Klartext darüber gesprochen, wie viel Jungs er einladen darf. Es geht um unsere finanzielle Lage.
Also – er hat seinen Sohn nicht eingeladen. Es war okay für seine Entscheidung.

Die Geburtstagsfeier war am Samstagsnachmittag. Vor der Geburtstagsfeier gab es einem Heimspiel, dass die beide Jungs auch dabei waren. Ich war nicht dabei und hatte woanders damit beschäftigt. Mein Mann! Nach dem Heimspiel sagte mein Mann ihm, dass sie jetzt los mussten. Die Mutter war neugierig und hat ihm gefragt, warum es so eilig war. Er hat ihn geantwortet, dass wir eine Pause brauchten und mein Sohn heute am Nachmittag zur Geburtstagsfeier hatte. Sie fragte ihm zum Diskussion, warum mein Sohn seinen Sohn nicht eingeladen hat. Er hat ihn gesagt, dass es um unsere Kapazität der finanziellen Lage ist und den begrenzte Personenanzahl ging. Dann ging er mit seinem Sohn heim. Später bekam ich die Nachrichten des WhatsApp von ihr. Ich habe ihr im Klartext geschrieben, dass wir meinen Sohn nicht verlangen können, denn er muss seinen Sohn zur Geburtstagsfeier einladen. Sie schrieb mir: " Sein Sohn möchte nächstes Jahr mein Sohn einladen und es seine Entscheidung ist. Sie wies mich daraufhin, dass wir als Eltern eigentlich nicht wegnehmen dürfen. Ihn geht nur um Kontakt weiterhin pflegen. Die Eltern müssen neutral sein." Dann schrieb ich ihn nicht mehr weiterhin.
Von mir aus kann mein Sohn zu seiner Geburtstagsfeier besuchen.

Unsere Gedanken sind:

Uns geht nichts wohl, weil mein Mann früher zu der Mutter und ihrer damalige Lebensgefährte besucht hat und auch miterlebt hat. Die Wohnung war unhygienisch. Sie beide waren am Streit zerfetzt, wo die Kinder auch dabei waren.
Nur ein Problem, dass wir unserem Sohn dort allein lassen, können wir nicht. Auch ich will nicht dort sein und bleibe bei meinem Sohn. Auch doof, wenn ich so still herumstehe und nur gucke.

Bis zum Dezember 2017 war die Mutter mit ihren Kindern wieder aufgetaucht. Ansonsten brachte der damalige Lebensgefährten seinen Sohn zum Training hin. Ich sah ihn und habe ihn auch nicht begrüßt bzw. verabschiedet. Dabei fühlte ich mich wohl. Ich sagte nicht dazu und schaute die Jungs beim Fußballtraining zu. Während ich auch mit den anderen Fußballmüttern unterhalten hatte.

Nach dem Heimspiel ging ich mit meinem Sohn direkt zum Einkaufszentrum, dass er ein Eis holen möchte. Bis wir über den Ampel gingen und wieder den zweiten Ampel warteten, bis es grün war. Ich schaute herum und sah die Mutter mit ihren kleinen Kinder am ersten Ampel, als sie mich wütend angebärdete. Jedoch sah ich schlecht, weil es dunkel war. Ich liess ich ihn einfach ignorieren. Bis der zweite Ampel grün war, gingen wir endlich zum Einkaufszentrum. Ich ahnte nicht davon. Wir gingen vor der Kasse, als mein Sohn nach einem Eis gesucht hat. Ich sah die Mutter mit den Kindern. Ich habe ihr sofort gesagt, dass ich nicht mit dir vor den Kindern reden möchte. Trotzdem gebärdete sie öffentlich sauer zu mir. Natürlich können keine/r als hörende Zeugen unsere Gebärdensprache nicht verstehen. Sie sagte, dass wir die Kontaktpflege unserer Söhne pflegen müssen und nicht befreundet werden. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht ihre Freundin und auch nicht mit dir vor den Kinder reden möchte. Trotzdem gebärdete sie mir weiterhin, während die Kinder spielen und manchmal mitguckten. Dann sagte ich nichts weiter, weil ich nicht mit ihr vor den Kindern reden möchte. Sie verlangte mir, dass wir die Kontaktpflege des Jungen müssen und auch einies Tages einen privaten Termin vereinbaren können, z.B. am Spielplatz treffen. Ich sagte nicht dazu weiterhin. Zum Schluss sagte sie mir öffentlich vor unseren Kinder, die wohl die Gebärdensprache versteht, dass ich eine ******mutter bin. Ich sagte auch nichts dazu weiterhin. Endlich ging sie mit den Kindern auch zum Geschäft rein. Als wir fertig mit der Kasse waren und zur Ubahn – Haltestelle gingen. Wir warteten auf dem Ubahn. In Kürze kam sie mit den Kindern wieder zu uns und gebärdete mir weiterhin. Sie will dem Jugendamt klagen, weil ich die Freundschaft unserer Jungs verbiete. Ich sagte ihr „nur zu" mehr nicht. Dann kam ihre zweite Drohung, dass sie die Leute schlecht über reden wird. Ich sagte ihr „Nur zu. Ich möchte dich nur darauf hinweisen, dass die Nötigung strafbar ist." Zum Schluss sagte sie mir nochmal „du bist eine ******mutter". Ich sagte ihn nicht dazu weiter und stieg mit meinem Sohn in die U-Bahn ein. Dann habe ich endlich Ruhe. Bis wir aus der U-Bahn gestiegen waren, kamen ihre Nachrichten unter via WhatsApp weiter. Ich blockierte ihn unter via WhatsApp und schrieb natürlich nicht dazu und weiter. Einfach ignorieren! Es war das Wiederholungsthema über die Kontaktpflege unser Junge.

Nächster Tag kam ihr SMS mir wieder. Sie schrieb mir: „Es wird bald dich bei der Beratungsstelle einladen dort wird mich fragen, wer dir erzählen hat. Wenn nicht herausfinden. Werde ich beide anzeigen. Privatleben und Persönlichkeit verletzen. Einen schönen Tag."

Ich habe die Beratungsstelle nicht gesagt und kenne keinen Familienbetreuer/in von ihr. Ich lass ihrem SMS ignorieren und werde mich auch nicht weiterhin äußern. Jedoch kam mein Gefühl nicht wohl. Weil wir beim Fußballtraining wiedersehen werden! Nächster Tag sagte ich ihr gar nicht. Auch keine Begrüßung und kein Abschied! Während des Fußballtraining bekam ich eine Nachricht von ihrem damaligen Lebensgefährte unter via WhatsApp: „Sie schreibt mir dass du meinen Sohn verbietest mit meinem Sohn zu unterhalten? Stimmt das?" Was soll diese Fragerei sein? Mein Sohn quatschte mit einem anderen Junge. Sein Sohn stand herum. Keiner quatschte mit ihm. Ich kann meinen Sohn nicht verlangen, dass er bitte mit seinem Sohn quatschen muss. Oder? Seitdem schreibe ich gar nicht mit ihm und ihr.

Ich sprach mit meinem Mann darüber und zweifelte mich daran, ob ich mich zur Polizei verlasst zu gehen soll, dass es um die Nötigung geht oder nicht. Ich möchte, dass es nicht verschlimmern sein wird. Für sie ist ziemlich ein hartes Leben: Alleinerziehende Mutter und Arbeitssuchende der ALG 2 und keine leibliche Familie dabei. ABER ich will keine Mitleid mit ihr haben. Ich habe mir viele Gedanken gemacht, wie eine Lösung ist. Sie ist wirklich eine schwierige und nicht angenehme Mutter.

Ich hatte mich dann für ein milderes Mittel zu wählen und entschieden, dass ich mit ihrer Familienbetreuerin darüber sprechen möchte. Ich fragte ihrem damaligen Lebensgefährte nach der Name der Familienbetreuerin. Er gab mir schon einen Namen und wusste aber nicht von der Situation mit der Frau. Es ging ihm natürlich nicht an. Ich sprach ihn schon direkt ins Schilde über das Problem geführt, wie oben beschrieben. Lediglich hat sie nur im Gegenzug zugehört und hat sie mit mir auch nicht über die Haushalt und das Familienleben gesprochen. Beim Zuhören und Gespräch mit ihr war mir gut getan. Mehr nicht! Zum Schluss haben wir uns freundlich verabschiedet.

In 3 Tagen später kam ihr letzte SMS wieder: „Wie ich mitbekommen habe, dass du doch gelogen hast. Du sagtest und kamst zur Beratungsstelle. OK, ich werde dich anzeigen, wenn du nicht Wahrheit sagst. Wie typisch Gehörlose oder Schwerhörige immer ausreden oder lügen erzählen. Du gehörst dazu auch. Weil du gesagt hast, dass ich sei falsch verstanden habe. Wow". Ich schrieb ihr auch gar nichts. Für mich war klar, dass die Familienbetreuerin mit ihr darüber gesprochen hat. Aber ich kenne ihr Gespräch mit ihr nicht. Schließlich ist es nicht mein Problem.

Also! Vorgestern bekam ich ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Mandantin. In Ihrem Schreiben steht:
"…..Die von der Beratungsstelle unterstützte dieser Mutter beendete Anfang Dezember 2017 die SPFH – Zusammenarbeit mit der Familienbetreuerin, weil diese angeblich Interna aus dem Haushalt und dem Familienleben dieser Familie ausgeplaudert habe. Darin sah dieser Mutter zu Recht eine Schweigepflichtverletzung der Familienbetreuerin, die das Vertrauensverhältnis zu der Organisation unserer Mandantschaft zu schwer belastet. …..

Wir haben Sie daher aufzufordern, uns mitzuteilen, wie und von wem Sie davon erfahren, dass die Familienbetreuerin oder ein anderer Mitarbeiter unserer Mandantschaft über die Verhältnisse aus dem Haushalt und dem Familienleben der Frau mit dritten Personen gesprochen und dadurch ihre Schweigepflichten verletzt haben soll.
Da die Verletzung der Schweigepflicht nach §203 Abs. 1 Nummer 4-6 StGB einen Straftatbestand darstellt, kann unsere Mandantschaft den Vorfall nicht so stehen lassen.

Wir erlauben uns auch darauf hinzuweisen, dass die wahrheitswidrige Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen den Straftatbestand des § 186 StGB – Üble Nachrede – und § 187 StGB – Verleumdung – erfüllen kann.
Wir erwarten daher, dass Sie sich an der Ausräumung des Tatverdachtes gegen unsere Mandantschaft bzw. deren Mitarbeiter beteiligen.

Für den Eingang Ihrer Stellungnahme in unserer Kanzlei haben wir uns den 12. Januar 2018 notiert.

Sollten wir bis dahin nichts von Ihnen hören werden wir unserer Mandantin anraten, Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen

Mit freundlichen Grüßen

………Rechtsanwalt……"

Ich war von diesem Schreiben perplex und habe nicht ganz verstanden. Weil ich es nicht wollte, dass die Familienbetreuerin ihre Strafe nicht bekommen hat. Warum tut diese Mutter so?

Natürlich bin ich dann wohl behilflich, eine Stellungnahme in Wahrheit über die Familienbetreuerin zu schreiben. Aber noch nicht abgeschickt an dem Rechtsanwalt!

Nicht nur die Familienbetreuerin, sondern mich auch! Ich hatte schlecht geschlafen und hatte kein gutes Gefühl dabei. Ich konnte immer noch nicht verstehen und stellte viele W – Frage an.

Vorher überlege ich mir genau, was ich machen soll. Ob ich auf die Suche nach der Rechtsberatung machen soll?
Ich frage mich, ob ich DOCH auch möglich zur Polizei veranlassen gehen soll. Aber Ich frage mich, ob die SMS bzw. WhatsApp – Nachrichten auch irgendwelche Nötigung sind. Sie scheinen mir nicht so schlimm zu sein. Mhm!

Die Beweismittel sind nicht so viel: WhatsApp und SMS von ihr und vielleicht möglich ein Video im Einkaufszentrum beim REAL und bei der U – Bahn „Haupthaltestelle". Natürlich gibt es keine Zeugen, weil sie unsere Gebärdensprache nicht verstehen. Nur wir als Mütter und Kinder. Die Kinder sind ja zu klein und unter 6 Jahre alt.

Ich habe jedoch Angst, wenn es verschlimmern sein wird.

Also - ist das wirklich eine Nötigung §240?

Danke für Eure Erklärung!

Lg, B.

-- Editiert von Moderator am 09.01.2018 09:48

-- Thema wurde verschoben am 09.01.2018 09:48

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich würde schreiben, dass ich zur Aufklärung weder beitragen kann noch will.

Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Berry

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Sehe ich genauso. Sie tun richtig, sich da herauszuhalten, bleiben Sie dabei. Blockieren Sie die Mutter auf allen Kanälen, SMS, Whatsapp und Mail und reden Sie nur das Nötigste mit ihr, wenn überhaupt.

Offenbar wirft die andere Mutter der Familienhilfe vor, geheime Sachen aus der Familie weitererzählt zu haben. Da sollte man sich nicht unbedingt einmischen. Erst wenn tatsächlich ein Verfahren vor Gericht eingeleitet werden würde und Sie als Zeugin geladen würden, müssten Sie sich vor Gericht äussern.

Befolgen Sie Sir Berrys Rat!

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Morgen, zusammen!

Vielen Dank für Euren kurzen Tipp!

Ich möchte es verstehen:

Soll ich keine Stellungnahme abgeben? Warum?

Wenn ich eine Stellungnahme abgeben werde, wäre der Vergleich auch gefährlich, wenn ich doch als Zeuge geladen sein werde.



-- Editiert von go481509-69 am 06.01.2018 10:43

-- Editiert von go481509-69 am 06.01.2018 10:46

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der RA schreibt:

Zitat:
Wir haben Sie daher aufzufordern, uns mitzuteilen, wie und von wem Sie davon erfahren, dass die Familienbetreuerin oder ein anderer Mitarbeiter unserer Mandantschaft über die Verhältnisse aus dem Haushalt und dem Familienleben der Frau mit dritten Personen gesprochen und dadurch ihre Schweigepflichten verletzt haben soll.


Aus Deiner sehr langen Darstellung wird nicht einmal ansatzweise klar, was der RA damit meinen könnte. Hast Du tatsächlich keine Kenntnisse darüber, dann solltest Du das auch so schreiben.

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde schreiben, dass ich zur Aufklärung weder beitragen kann noch will.


Das "will" würde ich weglassen, wenn man zur Aufklärung des Sachverhaltes tatsächlich nichts beitragen kann.

Eher würde ich deutlich antworten, dass Dir nicht bekannt ist, dass die Familienbetreuerin oder ein anderer Mitarbeiter der Familienbetreuungsstelle über die Verhältnisse aus dem Haushalt und dem Familienleben der Frau mit dritten Personen gesprochen haben soll.

Die Aussage muss natürlich zutreffend sein.

Zitat:
Wenn ich eine Stellungnahme abgeben werde, wäre der Vergleich auch gefährlich, wenn ich doch als Zeuge geladen sein werde.


Welcher Vergleich?

Eine Stellungnahme sollte sehr kurz gefasst sein und aus höchstens zwei Sätzen bestehen. Bitte keine Stellungnahme abgeben, die auch nur annähernd so umfangreich ist, wie die Fragestellung hier im Forum. Die Stellungnahme sollte lediglich die von uns vorgeschlagenen Sätze umfassen und nicht mit weitere Informationen ausgeschmückt werden.

Zitat:
Also - ist das wirklich eine Nötigung §240?


Was sollte warum Nötigung sein? Darum geht es doch gar nicht.
Hast Du überhaupt verstanden, was der Rechtsanwalt von Dir will?

Die andere Mutter hat die Familienbetreuerin wegen Verletzung der Schweigepflicht angezeigt und es handelt sich um den Rechtsanwalt der Familienberatungsstätte, der Dir schreibt. Den interessiert der Streit zwischen Dir und der anderen Mutter gar nicht.


-- Editiert von hh am 06.01.2018 12:43

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eher würde ich deutlich antworten, dass Dir nicht bekannt ist, dass die Familienbetreuerin oder ein anderer Mitarbeiter der Familienbetreuungsstelle über die Verhältnisse aus dem Haushalt und dem Familienleben der Frau mit dritten Personen gesprochen haben soll.

Die Aussage muss natürlich zutreffend sein.

Volle Zustimmung.



Zitat (von Sir Berry):
Ich würde schreiben, dass ich zur Aufklärung weder beitragen kann noch will.

In einer strafrechtlichen Sache ist es egal ob der Zeuge "will". Von dahher sollte man nur mitteilen,

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen!

Ich weiß nicht, ob ihr meine Darstellung verstanden habt.

Ich versuche es noch msl kurz zu erklären:

Ich bin selbstverständlich gerne behilflich, aufzuklären, dass die Familienbetreuerin mir niemals über Interna gesprochen hat.

Ich möchte Ihnen darauf hinweisen, dass ich einen privaten Konflikt mit der Mutter gehabt hatte.

Dieser hätte mich beinahe dazu veranlasst zur Polizei zu gehen wegen des Paragraph 240 Nötigung, sobald es sich verschlimmern sein wird.

Da ich Ihr damaligen Lebensgefährter Vater nach der Familienbetreuerin gefragt habe, dass die Familienbetreuerin für die Mutter zuständig ist, hatte ich mich für  ein milderes Mittel zu wählen entschieden, mit der Familienbetreuerin über das Problem zu sprechen.

Die Familienbetreuerin im Gegenzug hat lediglich zugehört, aber mit keinem Wort selbst über Frau Mutter gesprochen.

Hm?



-- Editiert von go481509-69 am 06.01.2018 23:51

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ihr Streit mit der anderen Mutter hat nichts mit der Geschichte der Familienhelferin zu tun.

Wie hh schon erklärt hat, vermutet die andere Mutter, dass die Familienhelferin interne Dinge aus deren Familie weiter erzählt hat. Der Anwalt der Familienberatung will, dass Sie aussagen, dass sie von der Familienhelferin keine privaten Dinge erfahren haben.

Das hat aber alles nichts mit dem Streit zwischen ihnen den beiden Müttern, zu tun. Sie sollten allerdings auch derzeit nicht die Angelegenheit mit der vermuteten Nötigung vermischen, Sie machen da zu viele Nebenkriegsschauplätze auf. Das verwirrt alles nur.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von go481509-69):
Dieser hätte mich beinahe dazu veranlasst zur Polizei zu gehen wegen des Paragraph 240 Nötigung, sobald es sich verschlimmern sein wird.

Ist hier nicht relevant



Zitat (von go481509-69):
Die Familienbetreuerin im Gegenzug hat lediglich zugehört, aber mit keinem Wort selbst über Frau Mutter gesprochen.

Dann sollte man das so mitteilen.
Besser noch den Textvorschlag von hh verwenden, denn das scheint ja zutreffend zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Guten Morgen, zusammen!

Ich möchte mich bei Euch dafür sehr bedanken, dass ihr mir ein paar Tipps gegeben habt.
Übermorgen wird mein Brief rausgeschickt sein.

Bevor ich mich frage, woher der Rechtsanwalt und die Familieberatungsstätte meine Wohnadresse ist.
Ich weiß, dass es momentan nicht wichtig ist.
Mich würde so halt daran interessieren.

Ich kenne mich nicht mit der Gericht aus und war nicht ganz richtig dort gewesen.
Nun würde ich Euch fragen:

Immer erst Anhörung, dann beim Gericht?

Richtig?

Bei der Anhörung wird man keine Zeugen geladen sein.
Sondern nur bei der Gericht!

Jetzt fühle ich mich gut, dass ich es alles so halb wild finde.

Lg, B.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Deine Wohnadresse wissen die über eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt.

Sollte der Rechtsanwalt wie angekündigt Strafanzeige gegen die andere Mutter erstatten, dann erfolgt zunächst eine schriftliche Zeugenbefragung durch die Staatsanwaltschaft.

Es ist auch nicht klar, ob das überhaupt vor Gericht geht. Solche Sachen werden häufig durch einen Strafbefehl abgehandelt. Denkbar wäre auch eine Einstellung nach § 153a StPO .

-- Editiert von hh am 09.01.2018 10:30

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Haben die Rechtsanwälte den Zugriff bekommen, über die Wohnadresse abzufragen?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go481509-69):
Haben die Rechtsanwälte den Zugriff bekommen, über die Wohnadresse abzufragen?


Hat jeder, der ein Interesse nachweisen kann. Vielleicht weiß er das auch von der anderen Mutter. Ist aber auch egal.

Zitat (von go481509-69):
Ich weiß nicht, ob ihr meine Darstellung verstanden habt.


Kaum. Der Kontakt oder Nicht-Kontakt der Jungs hat hiermit nichts zu tun.

Zitat (von go481509-69):
Übermorgen wird mein Brief rausgeschickt sein.


Bitte kurz und verständlich. #7 und weitere gute Tipps beachten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Den Brief abheften und überhaupt nicht reagieren. Es gibt keinerlei Verpflichtung, gegenüber dem Anwalt eines Dritten irgendwelche Auskünfte zu geben.

Zur Aussage verpflichtet sind in Strafverfahren Zeugen vor Gericht und bei der Staatsanwaltschaft und u.U. bei der Polizei. In Zivilverfahren müssen Zeugen nur vor Gericht aussagen.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren muss man gar keine Aussage machen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12316.01.2018 10:05:23
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute per Brief und per Email "Vorab per Mail" geschickt.

Nun möchte ich dann hier mein Thema abschließen.

Danke für Eure Erklärungen und Tipps!

Lg, B.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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