Fotos im Betrieb gemacht - Urheberrecht

22. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Fotos im Betrieb gemacht - Urheberrecht

Hallo zusammen,

bei der Einweihung des Büros für die Gleichstellungsbeauftragte habe ich Fotos gemacht, auf Wunsch der Kolleginnen. Die Redakteurin der Firma hatte keine Zeit.

Ich selbst bin da als Informatikerin angestellt, und habe die Fotos zum Teil in der Arbeitszeit, zum Teil in der Mittagspause, gemacht, mit meiner privaten Spiegelreflex.

Nun findet die Gleichstellungsbeauftragte es sind ihre Fotos und verbietet mir, diese irgendwo abzuspeichern oder auch nur irgendjemand ohne ihre Genehmigung zu zeigen.

Wer hat die Urheberrechte ? Die GL bestimmt nicht, auch wenn sie mich darum gebeten hat. Der AG ? Oder habe ich diese.

Könnte ich die Urheberrechte übertragen oder nur die Nutzungsrechte ?

Muss, bei diesem offiziellen Anlass, immer bei Veröffentlichung jeder abgebildete gefragt werden, ob er damit einverstanden ist (Hauspost der Firma, usw).

Hätt ich gewusst, dass es so einen Knatsch gibt, hätt ich die Fotos nicht gemacht.

Danke für die Infos.

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"Chylla"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Das Urheberrecht liegt immer beim Fotogtrafen. Man kann nur Nutzungsrechte vergeben.

Andererseits gibt es das "Recht am eigenen Bild", das wiederum der fotografierten Person inne ist.

Fazit: Die Bilder gehören DIR, du darfst sie jedoch nicht veröffentlichen (quasi gar niemandem zeigen), wenn die dargestellte Person dies nicht will.

Bitte hier im Forum mal nach "Recht am eigenen Bild" und "Urheberrecht" suchen, es gab schon einige solcher Fälle.


Lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

du darfst sie jedoch nicht veröffentlichen (quasi gar niemandem zeigen)

Wieso sehen Sie keinen Unterschied zwischen 'veröffentlichen' und 'jemandem zeigen'?

Meine Urlaubsfotos darf ich in Familie und Freundeskreis problemlos herumzeigen, auch wenn sie Dritte als Hauptmotiv haben. Ich darf sie aber im letzteren Fall nicht unbedingt bei Flickr veröffentlichen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Duden:
qua/si <Adv.> [lat. = wie wenn, gerade als ob;]

Aber meinetwegen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Danke, mir ging es auch darum, ob es relevant ist, dass die Fotos zum Teil in der Arbeitszeit hergestellt wurden.



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"Chylla"

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