Fotografie in denn eigenen Wohnung

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kmaier504
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Fotografie in denn eigenen Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren, folgenden Sachverhalt, darf man alles und jeden in der eigenen Wohnung Fotografieren ohne Rechtliche Konsequenzen? Folgenden liegt zu Grunde: Meine ex Freundin war mit denn Hund ihrer Eltern bei mir zu Besuch da ich gerne Fotografiere habe ich natürlich ein paar Fotos vom Hund in meiner Wohnung gemacht, nun will Sie bzw. Ihre Eltern das ich die Bilder lösche aber davor Ihr die gebe, dies Will ich nicht können die mich dazu zwingen? Also die Aufnahmen sind in meiner Wohnung Privat erstellt wurden und auch nicht Veröffentlicht wurden sondern sind nur in meiner Privaten Sammlung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

können die mich dazu zwingen? Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
aites101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Bundesgerichtshof stellte in der Friesenhaus-Entscheidung festt, dass auch das nicht genehmigte Fotografieren von Privateigentum keine rechtswidrige Einwirkung auf das fremde Eigentum darstellt. (BGH, Urteil vom 09.03.1989, I ZR 54/87 ). Diese Rechtsprechung ist entsprechend auch auf Tiere, die in fremdem Eigentum stehen, anwendbar.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Fotos zulässig erlangt wurden, also etwa ohne Verletzung des Hausrechts. Der Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder Grundstücks kann das aus dem Eigentumsrecht abgeleitete Hausrecht dazu nutzen, das Betreten des Grundstücks zu untersagen oder von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. So kann in einer Zoo-Ordnung festgelegt werden, dass die Zootiere nur zu privaten Zwecken fotografiert werden dürfen und jegliche gewerbliche Verwertung der Zustimmung des Zoobetreibers bedarf. Gleiches gilt für Fotos auf Hundeplätzen oder bei Reitturnieren oder beliebig vergleichbaren Fällen. In der eigenen Wohnung dürfen fremde Tiere als fotografiert werden.

Allerdings ist zu beachten, dass Persönlichkeitsrechte von Menschen nicht verletzt werden, indem diese auf den Fotos erkennbar abgebildet sind. Auch fremde Namen sind geschützt. Ich würde als kein Foto auf Facebook posten und schreiben: Das ist der Hund von Frau xy.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

fast alles was aites101 schreibt betrifft eine Veröffentlichung - davon war aber gar keine Rede (ganz im Gegenteil, es wurde sogar ausgeschlossen).

Vielmehr wurde nur gefragt, ob fotografiert werden durfte (ja, bei Tieren ist das völlig unkritisch, bei Menschen käme es auf die Situation an) und ob die Fotos herausgegeben und gelöscht werden müssen (beides nein).

Ob es die eigene Wohnung war, oder eine fremde (in der man sich rechtmäßig aufhielt natürlich), oder irgendwo in der Öffentlichkeit spielt übrigens keine Rolle (mit wenigen Ausnahmen, und zwar Orte an denen fotografieren ausdrücklich untersagt ist).

Stefan

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
das ich die Bilder lösche aber davor Ihr die gebe


Selbst wenn es ausnahmsweise im Einzelfall einen Anspruch auf Löschung geben sollte (der im digitalen Zeitalter auch sinnfrei ist, da er nicht überprüfbar ist, sofern man sich nicht dabei erwischen läßt, die Bilder doch noch zu besitzen), ein Anspruch auf Herausgabe ist nirgends kodifiziert (den könnte es allenfalls bei konkreten Abzügen geben, die sich im Eigentum des Betreffenden befinden).

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