Foto bei Ebay- Abmahnungskosten

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Leucos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto bei Ebay- Abmahnungskosten

Guten Tag,(Auzubildener,Volljährig/eigenen Haushalt, wenig Geld)

habe bei Ebay ein Parfüm verkauft, Aktion dauerte 7 Tage.Angebotsende: 11.05.14
Verkaufspreis 50 euro. mit viel ärger da das Päckhen auf dem Postwege verloren gegangen ist und ich dem Käufer die geleistete Summe erstatten musste...

Zwei Monate später habe ich einen Brief von einer Kanzlei in meinem Briefkasten mit einer Gesamtforderung von insgesamt 484,75 Euro.
Gegenstandwert: 3000 Euro
Geschäftsgebühr: 261,30 (1,3)
Pauschale für Post und Telekommunikation 20 Euro
Zwischensumme Netto: 281,30
19 % Mehrwertsteuer: 53,45 Euro
Schadenersatz: 150 Euro

Nach dem Erhalt habe ich erstmals mein Ebay Konto geöffnet und habe 5 Nachrichten vom 01.07 und 02.07 eines Parfüm Händlers erhalten von Lizensgebühren Entschädigung von 190 Euro.
Da der Artikel bei Ebay wegen Urheberrechlichen missbrauch entfernt wurden ist, nach den verwenden Bildern nachgefragt, da ich auf dem Pc nur selbsgeschossene Bilder habe.

Ich habe keine Ahnung was ich machen soll da ich sehr knapp bei Kasse bin, habe erstmals bei Ebay nachgefragt nach den Bildern.
Ich bin sehr eingeschüchtert von der hohen Summe... und des Schreiben des Rechtsanwaltes und des Parfüm Händlers das dieser Screenshot Fotos als beweiß hat.
aber an das abgebildete Foto in dem Brief vom Rechtsanwalt kann ich mich nicht erinnern.

Ich habe nur ein ähnliches/gleiches?(Verpixelt kleiner) Screenshot Foto (aus google FOTO geladen) mit Preisangabe vom Parfüm/(ohne Angabe vom Händler).
Mir war dies nicht bewusst.
Abgabefrist: Unterzeichnung und Gesamtsumme: 21.07.2014
Mein Konto ist leider schon überzogen,etwas von jemanden leihen kann ich auch nicht.

Nun meine Fragen: Was kann ich machen?
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Kann ich die Gesamtsumme minimieren?
Wie kann ich dem Anwalt antworten?

Mfg Grüßen


ps: Bitte um schnelle Antworten! Vielen Dank!!!

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-- Editiert von Moderator am 15.07.2014 23:46

-- Thema wurde verschoben am 15.07.2014 23:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Strafrecht (geht also nicht um eine Straftat), deshalb bist du wohl im falschen Unterforum.


Ich würde empfehlen den Beitrag nochmal im Unterforum "Urheberrecht" zu erstellen:

--> http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=65

Und wenn du das machst, nochmal deutlich rausstellen, ob du bei der Auktion, um die es geht, selbstgefertigte Bilder verwendet hast oder welche aus dem Internet. Macht wohl einen Unterschied.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 455x hilfreich)

Nicht nötig - ich verschiebe das einfach mal ins UF Urheberrecht.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nun meine Fragen: Was kann ich machen? Na, die Sache rechtlich prüfen lassen. Sie gehen zum Amtsgericht mit Nachweisen Ihres Einkommens, besorgen sich da einen Beratungshilfeschein und gehen dann zum Anwalt (möglichst mit Spezialisierung auf Urheberrecht). Siehe hier: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm Der sollte Ihnen dann alle Frage beantworten, bis auf diese: Ist eine Ratenzahlung möglich? Das hängt nämlich immer von der Kulanz des Gegners ab. Im Regelfall wird er sich aber darauf einlassen, wenn Sie ihm per Einkommensnachweis klarmachen können, daß bei Ihnen nichts zu holen ist. Aber bevor Sie da in Verhandlungen einsteigen, sollten Sie, wie oben beschrieben, einen Anwalt konsultieren. Denn es kann ja auch sein, daß die Forderung zwar berechtigt ist, aber deren Höhe evtl. nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn du das machst, nochmal deutlich rausstellen, ob du bei der Auktion, um die es geht, selbstgefertigte Bilder verwendet hast oder welche aus dem Internet. <hr size=1 noshade>

Ich denke das ist recht deutlich
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe nur ein ähnliches/gleiches?(Verpixelt kleiner) Screenshot Foto (aus google FOTO geladen) <hr size=1 noshade>






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

quote:
Ich denke das ist recht deutlich


Das stand nur noch nicht drin als ich geschrieben habe. ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vanilla84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe sowas auch mal gehabt, habe einen Brief gesendet und 20€ überwiesen damit war die Sache erledigt. Allerdings habe ich dem der mich gemeldet hat unverzüglich eine Mail geschrieben und mich entschuldigt, lange bevor ich Post vom Anwalt bekam.

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1x Hilfreiche Antwort

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