Hallo und guten Tag,
ein konstruierter Fall schildert sich wie folgt mit Bitte um Mithilfe.
X hat in einem "Bundle" ein Tablet + Tastatur+ Telefon + Software zu einem Paketpreis erworben.
Die Farbe der Tastatur hat x jedoch leider nicht gefallen wodurch x diese gerne umtauschen möchte. Hierzu hat x von einem Teilwiderruf gebrauch gemacht und deutlich hineingeschrieben, dass x nicht beabsichtige das Geld zurück zu bekommen sondern lediglich den Artikel in einer anderen Farbe mit zuzuschicken.
Der Retoure wurde x bestätigt und x erhielt ein Retourenlabel. Nach Rücksendung der Tastatur hat x nach einiger Zeit ein Schreiben erhalten, das der Widerruf abgewickelt worden ist und x der "Teilbetrag" aus dem "Bundle" auf das hinterlegter Kreditkartenkonto überwiesen wird.
Hier hat x sofort reagiert und telefonisch, wie schriftlich nochmals dj
ie Willensertklärung bekräftigt. X wurde zugesichert, dass x hierzu eine Rückmeldung noch am selben Tag bekomme. Nachdem bis Abends nichts kam hat x am folgenden Tag angerufen. Die Antwort.war, die Überweisung sei bereits raus und x müsste leider neu bestellen. Soweit so gut doch die Tastatur kostet neu 130,- und mir wurden 70,- anteilig für den Paketpreis zurücküberwiesen. X ist jedoch nicht im Vorfeld darüber informiert worden, wie hoch die Rücküberweisung sein wird.
Die Bitte war dann, X die alte Tastatur zurückzuschicken, was abgelehnt worden ist. Auch möchte der Verkauf bzw. die Reklamation von Y hier nicht weiter mit der Abwicklung in gegen kommen, da die Rücküberweisung auf das Kreditkartenkonto bereits vollzogen worden ist. Im übrigen wurde. bedauert, dass der "Teilwiderrufschreiben" nicht richtig gelesen worden ist bzw. x dazu nicht geantwortet worden ist.
Die Frage, welche Möglichkeiten hat x hier nicht diesen finanziellen Nachteil in kauf nehmen zu müssen bzw. an die (gewünschte) Tastatur zu kommen?
Vielen Dank
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Forum Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Verseh
11. Januar 2015
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Frage vom 11. Januar 2015 | 17:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forum Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Verseh
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#1
Antwort vom 11. Januar 2015 | 17:31
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Das ist kein konstruierter Fall, das ist Dein aktuelles Problem, das Du bereits in Deinem anderen Thread geschildert hast.
http://www.123recht.net/Versehentlicher-Widerruf-obwohl-Umtausch-gewuenscht-__f480722.html
Glaubst Du die Sachlage ändert sich, nur weil nochmal dasselbe schreibst?
Wie Harry van Sell schon geschrieben hat, kommt es auf den genauen Wortlaut an. Wenn sich das als Widerrufserklärung verstehen lässt, dann hast Du Pech gehabt.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 11.01.2015 17:32
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