Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - ist dieser Vertrag so rechtens?

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Maximilian P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - ist dieser Vertrag so rechtens?

Hallo zusammen,

ich habe mich im letzen Jahr intern auf eine Stelle in einer anderen Abteilung beworben und bin genommen worden. Für diese neue Stelle - bei einem unserer Kunden vor Ort - ist eine Microsoft Zertifizierung nötig, welche ich dann durch eine Fortbildung erreichen soll / muss. Hierzu wurde folgender Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel mit mir geschlossen (Originalwortlaut):

§1 Art und Dauer der Fortbildung
Der Mitarbeiter nimmt in der Zeit vom 10.10.2011 bis 21.10.2011 (über 10 Tage plus Prüfungstag) an einem Fortbildungslehrgang zum MCITP Systemadministrator teil.
§2 Lehrgangskosten
Die Kosten des Lehrgangs in Höhe von Brutto xxx€ übernimmt das Unternehmen. Hierzu zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
§3 Pflicht des Mitarbeiters
Der Mitarbeiter ist zur Prüfungsteilnahme verpflichtet, sofern die für die Fortbildung vorgesehen ist.
§4 Rückerstattung
Kündigt der Mitarbeiter nach Abschluss des Lehrgangs das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund oder wird gekündigt, ist der Mitarbeiter zur Rückerstattung der für die Zeit der Freistellung erhaltenen Vergütung in Höhe von xxx€, sowie der Lehrgangskosten verpflichtet.
Der Rückzahlungsbetrag mindert sich dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung des Lehrgangs um 1/12 des Gesamtbetrages.

Nun zu meinen Fragen:
1) War bzw. ist dieser Vertrag so rechtens?
2) Den Lehrgang habe ich bereits besucht und zwei von drei nötigen Prüfungen erfolgreich abgelegt. Die letzte steht am 20.01.2012 an. Beginnt die Minderung des Rückzahlungsbetrages nun erst am 20.01.2012 oder bereits nach Abschluss des Lehrgangs am 21.10.2011?
3) Diese Zertifizierung bedeutet auch für die Firma einen erheblichen Mehrwert, da wir dadurch einen bestimmten Partnerstatus bei Microsoft erreichen. Besteht dann dadurch bei einer Kündigung meinerseits zum 01.05.2012 überhaupt eine Möglichkeit die Rückzahlung nicht oder nur vermindert leisten zu müssen?

Danke für Ihre / eure Hilfe!




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Der Lehrgang und das Zeugnis sind für die Firma wertvoll, erhöhen aber, scheint mir, auch deinen "Marktwert", wenn du dich woanders hin orientierst.
Der Vertrag bindet dich für ein Jahr an die Firma, wenn du nicht Teile der Kosten zurückzahlen willst. Ohne den Aufwand für den Lehrgang zu kennen, scheint mir 1 Jahr nicht überzogen und auch rechtlich unproblematisch, soweit ich das Thema kenne.
Das Ende des Lehrgangs scheint mir dann gegeben, wenn alle Prüfungen bestanden sind.

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#2
 Von 
Maximilian P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär,

danke für deine Antwort.

Ja, mein Marktwert erhöht sich auch, deshalb auch dass Angebot einer neuen Firma zum 01.05.2012.
Wenn erst die Prüfungen als Beendigung gelten, dann wirds bei einem Firmenwechsel teuer. Dachte das durch die Formulierung in §1 der 21.10.2011 gilt. Habe nach dem Fortbildungslehrgang im Oktober 2011 eine Teilnahmebescheinigung bekommen und alle Prüfungen zu machen Bedarf natürlich etwas Zeit.
Würde ich durch einen Aufhebungsvertrag anstatt einer Kündigung aus der Sache rauskommen?

Gruß
Max P.

-- Editiert Maximilian P. am 09.01.2012 14:57

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#4
 Von 
Maximilian P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast Recht, der Aufhebung wird er nicht zustimmen. Versuchen werde ich es trotzdem. Im Idealfall übernimmt die neue Firma die Kosten. Wäre dies überhaupt möglich?
Es gibt noch folgenden Paragraph:
§5 Abtretung
Zur Sicherung des Rückforderungsanspruchs der Firma tritt der Mitarbeiter bis zur Höhe der Forderung den pfändbaren Teil seiner Vergütungsansprüche gegen sämtliche Arbeitgeber ab, bei denen er nach Beendigung des Studiums bzw. Aussscheidne bei der Frima tätig sein wird.

Was bedeutet dieser §5???

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#6
 Von 
Maximilian P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie hoch ist denn so ein Pfändungsfreibetrag?

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#8
 Von 
Maximilian P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Puh, dass ist wenig...

Seid ihr denn sicher, dass der Beginn für die Minderung des Rückzahlungsbetrages erst mit bestehen der letzten Prüfung startet?

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