Hallo,
Mir liegt ein Arbeitsvertrag vor und der Punkt Vergütung enthält nach Nennung des monatlichen Gehalts die Formulierung
"Sämtliche Ansprüche von XX sind durch die Engeltzahlung abgegolten."
Es gibt keine weiteren Punkte die Überstunden
oder Mehrarbeit o.ä. Behandeln. Es gibt eine Ergänzung zum Vertrag dort wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit benannt.
Erstens ist mir nicht klar was "sämtliche Ansprüche" sind und ob 2. so eine Formulierung überhaupt bestand hat?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen und bedanke mich schonmal.
Formulierung Vergütung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es könnte in der Tat sein, dass die Formel wegen mangelnder Klarheit nicht gültig ist.
Nach deinem Vertrag musst du keine Ü--Stunden oder sonstige Mehrarbeit leisten.
Wenn du es genau wissen willst, worauf du dich da einlässt - Frag einen Anwalt!
Diese vertragliche Formulierung dürfte keiner Überprüfung standhalten, die ist viel zu schwammig. Ist doch prima, wenn keine Vereinbarung zu Überstunden im Vertrag steht, weil da doch sehr oft steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
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Danke für die schnellen Antworten! Dann werd ich Montag wohl nochmal zum hörer greifen und Fragen was die sich bei so einer Formulierung wohl gedacht haben.
... oder die Füße still halten
;-) Danke für den Rat
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