Formulierung Vergütung

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sippilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Formulierung Vergütung

Hallo,
Mir liegt ein Arbeitsvertrag vor und der Punkt Vergütung enthält nach Nennung des monatlichen Gehalts die Formulierung

"Sämtliche Ansprüche von XX sind durch die Engeltzahlung abgegolten."

Es gibt keine weiteren Punkte die Überstunden oder Mehrarbeit o.ä. Behandeln. Es gibt eine Ergänzung zum Vertrag dort wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit benannt.
Erstens ist mir nicht klar was "sämtliche Ansprüche" sind und ob 2. so eine Formulierung überhaupt bestand hat?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen und bedanke mich schonmal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Es könnte in der Tat sein, dass die Formel wegen mangelnder Klarheit nicht gültig ist.
Nach deinem Vertrag musst du keine Ü--Stunden oder sonstige Mehrarbeit leisten.
Wenn du es genau wissen willst, worauf du dich da einlässt - Frag einen Anwalt!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Diese vertragliche Formulierung dürfte keiner Überprüfung standhalten, die ist viel zu schwammig. Ist doch prima, wenn keine Vereinbarung zu Überstunden im Vertrag steht, weil da doch sehr oft steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sippilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten! Dann werd ich Montag wohl nochmal zum hörer greifen und Fragen was die sich bei so einer Formulierung wohl gedacht haben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... oder die Füße still halten

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sippilein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

;-) Danke für den Rat

2x Hilfreiche Antwort

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