Formfehler bei der schriftlichen Eroeffnung eines Strafverfahrens

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pekola
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler bei der schriftlichen Eroeffnung eines Strafverfahrens

Hallo,

gegen mich wurde wg. versuchter Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet.
Das wurde mir schriftlich mitgeteilt.
In dem Brief ist zunaechst meine Adresse korrekt erwaehnt, dann jedoch, bei der Anrede, steht ein anderer mir nicht bekannter Name: "Sehr geehrter Herr Zang, gegen Sie etc..."

Sind bei solchen Sachen nicht Formfehler zu beruecksichtigen??

Vielen Dank

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Nein, ich denke eher nicht. Es kommt nicht auf die Anrede an, da ja der Name in der Anschrift korrekt ist.

Es dürfte sich hier eher um einen "Flüchtigkeitsfehler" handeln, der passieren kann.

PS: Solange sie Dich noch mit "sehr geehrter Herr ..." ansprechen, ist die Welt noch fast in Ordnung. Ein Strafbefehl oder Urteil ist da weniger persönlich.:)

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