Formfehler?

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dicker
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 15x hilfreich)
Formfehler?



Hallo Mitstreiter

Ich habe eine Frage bezüglich einer Bußgeldsache!!!

Habe einem Verwandten mein Auto für eine Besorgung geborgt. Leider wurde er auf einer Schnellstraße mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Die logische Konsequenz, ich bekam den Anhörungsbogen zugesandt.
Jetzt geht es mir eigentlich um die Rechtsbehelfsbelehrung auf diesem Anhörungsbogen.
Ich zitiere: Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, werden Sie hiermit als Zeuge oder Zeugin gehört. Teilen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen mit.

Ich habe mal in einem Rechtsforum gelesen, dass man in einem Verfahren, wo man Beschuldigter /Betroffener ist, nicht gleichzeitig vor Abschluss des Verfahrens als Zeuge gehört werden kann. Rein theoretisch, wenn ich es richtig verstehe, müsste das Verfahren in dem ich Beschuldigter/ Betroffener bin erst abgeschlossen sein, bevor man mich als Zeuge anhört. Da ich zum jetzigen Zeitpunkt noch Betroffener bin, kann die Bußgeldstelle mich in einem Schreiben als Betroffener und als Zeuge anhören?
Oder kann ich verlangen, dass ich als Zeuge in Erscheinung trete, wenn das Verfahren gegen mich als Betroffener eingestellt wird.
Wenn es so wäre, könnte ich mich nach der Einstellung dann auf § 52 StPO berufen.
Handelt es sich bei meiner Feststellung um einen Formfehler oder irre ich ?
Mit freundlichen Grüßen

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen