Formfehler Eigenbedarfskündigung fehlende Anschrift

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nadinecgn
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Formfehler Eigenbedarfskündigung fehlende Anschrift

Hallo ihr Lieben,

ich wünsche Euch Allen ein frohes neues Jahr. Ich habe eine Frage bzgl eines Posts vom gestrigen Tag. Wir haben eine Eigenbedarfskündigung Ende Oktober bekommen. Wir waren dabei ständig auf den Sachverhalt fixiert und haben dabei etwaige Formfehler völlig außer Acht gelassen *Asche auf mein Haupt* . Wir haben jetzt jedenfalls festgestellt, dass die Kündigung keinen Absender enthält und uns bzw. meinen Mann nicht namentlich als Mieter bezeichnet. Weder mit der Anschrift in der Kündigung noch namentlich im Anschreiben. Er schreibt lediglich als Begrüßungsformel " Sehr geehrte Familie K...". Im weiteren Verlauf der Kündigung bezeichnet er lediglich die Adresse bzw. die Lage der Wohnung, aber auch hier keine Angabe wer der Mieter ist und auch keine Angabe wann der Mietvertrag überhaupt unterschrieben worden ist. Ist die Kündigung inbetracht der Formfehler überhaupt wirksam? Ich konnte bzgl. der Formansprüche an die Kündigung nichts konkretes finden. Was denkt ihr? Euch Allen einen guten Start ins Neue Jahr.

Grüße

Dini

-- Editiert von Nadinecgn am 01.01.2018 10:58

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1 Antwort
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Es würde doch auch reichen, die Frage im schon gerade 1 Tag alten Tread zu stellen:
https://www.123recht.net/Fehlerhafter-Widerruf-bei-sozialer-Haerte-__f530802.html
Dort war ja selbst die letzte Frage im Raum gestanden:

Zitat (von Nadinecgn):
Ich will nicht weiteren Benzin ins Feuer gießen. Wäre auch die Frage, ob man eine Minderung vornehmen kann, wenn der Vertrag Ende Januar ausläuft.

Gerade bei der Frage kommt das Gefühl, man möchte sich mit dem Vermieter nicht unterhalten oder gar eine fristlose Kündigung auf die vermutlich unwirksame heraus zu fordern.
Man bezahlt danach auf jeden Fall Nutzungsausfall in der höhe der Miete, wenn nicht sogar plötzlich die ortsübliche Miete.
Zitat (von Nadinecgn):
Ziehen im Juni in eine gekaufte Eigentumswohnung um

Dann braucht man ja nichts befürchten, man hat ja den Notarvertrag und bestimmt schon den Eintrag im Grundbuch, welchen man vorweisen kann.
Warum zeigt man die Unterlagen nicht dem Vermieter?
Damit wäre alles doch einfach aufgeklärt, kein Vermieter macht sich wegen 5 Monaten mehr den Stress wegen einer Räumungsklage.

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