Hallo,
mein Insolvenzverfahren
ist noch gar nicht eröffnet, und schon bin ich nur genervt ... *seufz*
Ich habe lediglich 2 Gläubiger, wovon einer sich partout nicht rührt ... seit mittlerweile 3,5 Monaten ...
Der erste Gläubiger (85%) hat mir laufend Mahnungen geschickt, und mir nun letzte Woche meine Kredite gekündigt und mich zur vollständigen Zahlung aufgefordert ...
Kann der Vergleich bzw das Insolvenzverfahren auch ohne die Auskunft des zweiten Gläubigers (15%) erfolgen? ... Ich meine, er ist doch selbst Schuld wenn er letztendlich gar nix sieht, da er alle Schreiben meines Anwalts ignoriert ...
Grüße
Forderungsaufstellungen kommen nicht, wie gehts weiter?
31. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 31. Januar 2017 | 13:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderungsaufstellungen kommen nicht, wie gehts weiter?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Januar 2017 | 14:28
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Es dürfte ja erstmal um die Aufstellung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes gehen. Wenn der Gläubiger hier keine aktuelle Forderungsaufstellung übersendet, dann muss man halt das nehmen, was man hat, sprich die eigenen Angaben.
#2
Antwort vom 31. Januar 2017 | 14:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke :-)
dann hat er halt gelitten, auf deutsch gesagt ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Insolvenzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Februar 2017 | 10:58
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Nö hat er nicht KleinRaya. Du gibst an was du an Infos hast und gut ist.
Und jetzt?
Schon
268.178
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten