Forderungsaufstellung von der Statdkasse?

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb470965-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsaufstellung von der Statdkasse?

Hallo,
vll kann mir da jemand weiter helfen.

Bei unserer Stadt sind einige offene Forderungen. Um einen Überblick zu bekommen habe ich eine Forderungsaufstellung schriftlich beantragt. Darauf hin kam nur ein kurzer Anruf von der Vollstreckungsbeamtin das ich diese nicht bekommen würde.

Jetzt die Frage : Steht mir nicht eine Forderungsaufstellung zu?? Ich muss ja einsehen können was offen ist und wovon das ist.

Ich hoffe ihr wisst mehr denn im Internet finde ich nichts.
MFG

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2 Antworten
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fb470965-69 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von fb470965-69
#2

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Verpflichtung im weitesten Sinne gibt es letztlich nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens genauer im Schuldenbereinigungsplanverfahren (§ 305 Abs. 2 Inso). stellt er sie nicht zur Verfügung entstehen ggf. Nachteile im Verfahren.

Im normalen Mahn- /Vollstreckungsverfahren hat der Schuldner keinen Anspruch auf eine Forderungsaufstellung. Die zu vollstreckende Summe müsste sich aus dem zugrunde liegenden Vollstreckungstitel ergeben.

Haben Sie schon teilweise Zahlungen geleistet sieht es etwas anders aus. Dann können Sie eine Aufstellung fordern, damit klar ist, worauf Sie nun noch leisten müssen und was getilgt ist. Dies ist wichtig im Hinblick auf etwaige Zinsforderungen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356737 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

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