Forderungen nach Hausverkauf

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Forderungen nach Hausverkauf

Hallo Fories,

nachdem meine Mutter Ihr Haus verkauft hat, zeigen sich die Käufer als recht gierig und "erfinderisch"!

Sie hat gestern ein Schreiben der jetzigen Besitzer bekommen (ein halbes Jahr nach dem Verkauf) mit diffusen Forderungen...
Sprich die haben keine konkreten Forderungen gemacht, aber es ist mehrfach die Sprache von Ausgleichszahlungen, Kostenbeteiligung und sogar Rückabwicklung...

Gut, zum besseren Verständnis:
Das ganze Haus ist weit über 100 Jahre alt und aufgrund der bekannten Mängel, hatte sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, dem (soweit bekannt) alle Mängel mitgeteilt worden sind!

Ein großes Problem war das Dach des Anbaues, das an einigen Stellen undicht war, wo aber sogar der Makler eine Firma beauftragt hat, diese Leckagen zu beseitigen!
Aber generell zu dem Anbau später noch etwas...

Dann wurde festgestellt, das (auch) im Wintergarten das Dach undicht ist und Ihrer Meinung nach (Käuferin) wurde deswegen in dem Bereich die Elektrik stillgelegt...
Die "Stilllegung" betrifft aber nur EINEN Schalter und wurde durch einen Fachmann erledigt, hatte aber nichts mit den angeblichen "Sturzbach gleichen Wasser eindringen" zu tun!

Aber auch zu dem Wintergarten später noch etwas...

Ok, eine Sache, die uns wirklich nicht bekannt war, da es in unserer gesamten Wohneit dort nie Probleme gab, ist der angeblich komplett feuchte Keller, mit komplett durchnässten Wänden und (teilweise) Wasserstand auf dem Kellerboden...

So, zu dem Anbau/Wintergarten...
Da während der "Überprüfung" durch den Makler festgestellt wurde, dass der Anbau bzw. der Wintergarten keine Baugenehmigung hatten, wurde der Kaufpreis (im Vorfeld) entsprechend gemindert UND es wurde den Käufern auch entsprechend mitgeteilt...

Wie gesagt und nun kommt eine "Forderung" bzw. ein Anschreiben, dass einige Sachen bemängelt werden, um im nachhinein Geld zu bekommen...

Was können wir bzw. Muddern jetzt machen, um nach dieser Zeit nicht "über den Tisch gezogen zu werden" bw. irgendwelchen ungerechtfertigten Forderungen aufzusitzen?

Wie gesagt, das wa uns an Mängeln bekannt war, wurde behoben bzw. den Makler/Käufern mitgeteilt!

Mit besten Dank, im voraus, für Eure Hilfe & Tipps!

Gruß,
GaiJin
P.S.: Wenn benötigt kann ich gerne das Anschreiben mit den "Forderungen" hier einstellen!?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Gai_Jin):
Sie hat gestern ein Schreiben der jetzigen Besitzer bekommen (ein halbes Jahr nach dem Verkauf) mit diffusen Forderungen...

Der jetzige Besitzer ist nicht relevant.
Relevant wäre es nur, wenn das Schreiben vom Käufer kommen würde.



Zitat (von Gai_Jin):
Wenn benötigt kann ich gerne das Anschreiben mit den "Forderungen" hier einstellen!?

Ja, das wäre nützlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Gai_Jin):
Sie hat gestern ein Schreiben der jetzigen Besitzer bekommen (ein halbes Jahr nach dem Verkauf) mit diffusen Forderungen...


Was können wir bzw. Muddern jetzt machen, um nach dieser Zeit nicht "über den Tisch gezogen zu werden" bw. irgendwelchen ungerechtfertigten Forderungen aufzusitzen?

Mein persönlicher Rat:
1. Auf diffuse Forderungen überhaupt nicht reagieren. Die Gefahr sich selbst ein Bein zu stellen ist zu groß.

2. Abwarten bis richtige Forderungen (über einen Anwalt?) auf dem Tisch liegen und da damit selbst zum Fachanwalt gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Gai_Jin):
Sie hat gestern ein Schreiben der jetzigen Besitzer bekommen (ein halbes Jahr nach dem Verkauf) mit diffusen Forderungen...

Der jetzige Besitzer ist nicht relevant.
Relevant wäre es nur, wenn das Schreiben vom Käufer kommen würde.

Den Käufer meinte ich ja!
SRY!, war etwas unglücklich formuliert!

Gruß,
Gai_Jin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass mit "jetzigem Besitzer" der Käufer gemeint war?


Zitat (von Gai_Jin):
Wie gesagt, das wa uns an Mängeln bekannt war, wurde behoben bzw. den Makler/Käufern mitgeteilt!

Wenn ihr den Makler mit dem Verkauf beauftragt hattet, sollte man diesen mit dem Schreiben konfrontieren. Vielleicht kann er sich ein Reim darauf machen?

Im Übrigen gilt, wie schon angeraten, erst reagieren wenn konkrete Forderungen gestellt würden.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ TobiasF:

Das wäre ja auch meine Reaktion, so nachdem Motto "Abwarten und Tee trinken", aber (leider) ist das mit Muddern NICHT machbar!

Sie sieht sich schon in den finaziellen Ruin getrieben!

Sehe das (jetzige) Schreiben nur als eine Art "vortasten" an, ob oder wie Muddern überhaupt reagiert!

Wenn ICH etwas kaufe und im nachhinein solch gravirende Mängel feststellen würde, würde ich NICHT privat schreiben,
sondern umgehend einen Fachanwalt beauftragen!

Gruß,
Gai_Jin

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Harry von Sell:

UPS...
DAS ist mir jetzt echt peinlich...

Dachte es gäbe hier eine Funktion zum Upload von Dateien...

Oder bin ich (mal wieder) zu blind und finde die Funktion nicht? *grübel*

Gruß,
Gai_Jin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das geht mit einem der Bilderdienste wie z.B.
www.bilder-upload.eu
www.directupload.net
https://picload.org

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet



Zitat (von Gai_Jin):
Das wäre ja auch meine Reaktion, so nachdem Motto "Abwarten und Tee trinken", aber (leider) ist das mit Muddern NICHT machbar!

Eventuell sollte sie dann das hier mal alles lesen?


Ich würde derzeit gar nicht mit dem Käufer komunizieren.
Denn der will wohl tatsächlich mal antesten was geht. Vermutlich weis er sogar wie man den Verkäufer in Panik versetzen kann.
Wenn es dann zu falschen Reaktionen seitens des Verkäufers kommt, dann reitet sich der Verkäufer ganz ohne Not selbst rein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Heya Harry,

im Grunde hast Du recht, also mit dem zeigen der Beiträge bzw. Tipps hier, aber Muddern ist kein "Internet-Mensch"!

Hmmm, ist schwer zu erklären! :augenroll:

Ja, haben sie so weit das sie DAVON Abstand nimmt, sich bei denen direkt zu melden!

Hatte kurz mit den Makler telefoniert und der war völligst überrascht davon und (entgegen) unserer "Erwartung"
scheint der doch auf Mudderns Seite zu stehen!

So, habe das Schreiben mal gepostet...
Evtl. bringt es ja etas Licht in´s Dunkel!?

Wenn Fragen dazu sind, einfach Fragen...
Seite 1:
http://fs1.directupload.net/images/171117/l8z6o3oq.jpg

Seite 2:
http://fs5.directupload.net/images/171117/zmwn4ezg.jpg

Gruß,
GaiJin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das Schreiben ist im Grunde genommen noch recht freundlich gehalten und bestätigt keineswegs, dass der Käufer gierig und erfinderisch ist, wie Du es eingangs schreibst.

Außerdem geht der Käufer recht sachlich auf die von ihm festgestellten Mängel ein und beschreibt sie nachvollziehbar.
Es ist zwar nicht ausgeschlosen, dass er sich alles ausgedacht hat, aber beim größten Teil der angezeigten Mängel besteht ja die einfache Möglichkeit, diese durch pers. Inaugenscheinnahme zu prüfen.

Die Feststellung ob er Recht hat oder lügt, ist für das weitere Vorgehen unerlässlich.

Den bisherigen Vorschlägen zur Vogel-Strauss-Politik wurde ich daher nicht unbedingt zustimmen. Zumindest würde ich mir die behaupteten Schäden vor Ort ansehen und ggf. jemanden vom Fach mitnehmen.

Der Käufer erwähnt eine Mail. Dies und die nachfolgende Antwort des Verkäufer-Maklers sehe ich als kritisch an, da sich der Verkäufer an den Aussagen seines Maklers messen lassen muss.

Sind die Mängel erkennbar, werden aber von Deiner Mutter nicht anerkannt, wird es hier um zu einem Gutachten oder zu einem Beweissicherungsverfahren kommen.

Nur eine Vermutung: Mutter ist unsicher und/oder nicht gut informiert und hat alles dem Makler überlassen. Trifft das in etwas so zu?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Gai_Jin):
Evtl. bringt es ja etas Licht in´s Dunkel!?

Nä nicht ganz, denn es fehlt was genau im Notarvertrag fest gehalten wurde, Der Käufer schreibt das er eine Zusicherung von Eigenschaften wollte, was der Makler wohl abgewiegelt hatte.
Nun stellt sich eben die Frage, wie lautet die Beschreibung im Notarvertrag?
Meist steht doch oft der Text in dem Wortlaut dabei:
Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines
"Sachmangels des Vertragsgegenstandes sind ausgeschlossen.
Insbesondere stehen dem Käufer keine
Ansprüche zu, wenn angegebene Flächenmaße nicht
stimmen, nachträglich bestehende Mängel entdeckt
werden oder der Vertragsgegenstand für die vom
Käufer geplante Verwendung nicht geeignet ist."

Zitat (von Sir Berry):
Der Käufer erwähnt eine Mail. Dies und die nachfolgende Antwort des Verkäufer-Maklers sehe ich als kritisch an, da sich der Verkäufer an den Aussagen seines Maklers messen lassen muss.

Nö, es zählt nur was im Notarvertrag zum Objekt als Beschreibung steht.
Was einzig zu Forderungen führen kann, sind Arglistig verschwiegene und bekannte Mängel.
Zitat (von Sir Berry):
Sind die Mängel erkennbar, werden aber von Deiner Mutter nicht anerkannt, wird es hier um zu einem Gutachten oder zu einem Beweissicherungsverfahren kommen.

Erkennbare / sichtbare Mängel muss ein Käufer bei Besichtigungen selbst erkennen, oder der Käufer muss vor Abschluss sich einen Sachverständigen leisten.
Bei einem 100 Jahre alten Haus sind feuchte Keller meist normal, da eben damals keine Drainagen gelegt wurden. Wenn man nicht kurz vor dem Verkauf hier bewusst schnell mal neuen Putz aufgetragen hatte und die erkennbaren Spuren am Putz zu verschleiern, ist solch ein Mangel leicht bei einer Besichtigung zu erkennen, ein Putz in welcher regelmäßig feucht ist, fühlt sich mehlig an und bröselt. Zumal wie am Schreiben des Käufer erkennbar ist, sich der Zeitpunkt des Verkaufs im Frühjahr befand, also in der feuchten Jahreszeit. Wenn der Käufer bei einer Besichtigung nicht ins letzte Eck schaut oder gar sich überhaupt nicht auskennt selbst schuld.
Genau wie Mängel an der elektrischen Anlage, wenn die Mutter nicht selbst vor kurzem herum gebastelt hat, wie sollte der Mangel dem Verkäufer überhaupt bewusst sein? Somit hätte wieder der Käufer sich vor dem Kauf informieren müssen oder einen Sachverständigen hinzu ziehen sollten.
Auch ein vergammelter Dachbalken ist leicht erkennbar, und damit schaut es auch wieder sofern im Kaufvertrag keine Zusicherung ist, kein versteckter Mangel.

Ein 100 Jahre altes Haus ist kein Objekt für einen Käufer ohne Kenntnisse im Bau / Handwerk, wenn dieser selbst im Vorfeld keinen Gutachter hinzu zieht, weder der Verkäufer noch der Makler müssen selbst im Vorfeld einen beauftragen. Und das Schreiben vom Käufer liest sich eben wie genau der typische Käufer ohne handwerkliche Kenntnisse an, welcher sich wohl mit dem Kauf eben finanziell übernommen hat.
Jetzt mit dem Schreiben versucht der Käufer eben noch was heraus zu schlagen, um wie es sich liest dem Makler gegenüber erst mal noch Forderungen zu stellen.
Der Verkäufer haftet übrigens nicht für den Quatsch was der Makler beim den Verkaufsgesprächen von sich gibt, sonder hier wäre der Makler selbst haftbar, jedoch durch den notariellen Kaufvertrag werden sämtliche Nebenabreden eben auch wertlos für den Käufer.
Mutter kann vielleicht bestenfalls dem Käufer antworten, sie hatte darin gewohnt und da sie sich weder mit dem Verkauf noch mit Häusern auskennt ein Laie, Aus dem Grund wurde das Haus dem Makler als Verkaufsobjekt zum Verkauf angeboten, Der Makler hat auch keine Fragen zum Zustand des Objektes gestellt, und es war ja erkennbar ein sanierungsbedürftiges Objekt.
Als Verkäufer sollte man nicht den Käufer unterstützen und dem Makler den schwarzen Peter zu schanzen, sonst sind am Ende plötzlich beide Parteien im gleichen Boot.

Zitat (von Sir Berry):
Nur eine Vermutung: Mutter ist unsicher und/oder nicht gut informiert und hat alles dem Makler überlassen. Trifft das in etwas so zu?

Mutter ist ein Laie in allen Gewerken welche mit dem Bau zu tun haben, und damit muss der Käufer sich vor dem Kauf entsprechende Informationen selbst beschaffen. Auch ein Makler ist kein Bausachverständiger.
Im Gegensatz zu sonstigen Gütern ist bei Immobilien eben abgesehen von Zusicherungen im Kaufvertrag keine Sachmängelhaftung gegeben, die einzige Ausnahme wäre Arglist, welche man nicht erkennen kann und meist sehr schwer beweisen kann.
Der TE sollte nach Möglichkeit die Passage des Kaufvertrages zum Ausschluss der Sachmängel oder Objektbeschreibung einstellen. Wird keine besondere Eigenschaft im Vertrag zugesichert, kann man dem Käufer nur beglückwünschen zum Kauf und erfolgreichen Sanieren. Es lebt sich eh in einen Kernsaniertem Haus mit aktueller Technik komfortabler.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Gai_Jin):
Hatte kurz mit den Makler telefoniert...
Ist das nun euer, also der von Muttern mit dem Verkauf beauftragte Makler?


Zitat (von Gai_Jin):
...und der war völligst überrascht davon...
Das aber hoffenltich, weil er guten Gewissens diese Mängelanzeige als unbegründet weiß...?


Zitat (von Gai_Jin):
und (entgegen) unserer "Erwartung" scheint der doch auf Mudderns Seite zu stehen!
Muss man jetzt daraus schließen, das Mudderns Gewissen doch nicht so rein ist?

Aber wie auch immer, ohne Kenntnis der Sachlage und des Objekts wird man das nicht beurteilen können. Ich stelle mir gerade die Antworten vor, wenn der Käufer hier angefragt und den Kauf bzw. die "Notlage" aus seiner Sicht geschildert hätte. ;)

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Der Verkäufer haftet übrigens nicht für den Quatsch was der Makler beim den Verkaufsgesprächen von sich gibt, sonder hier wäre der Makler selbst haftbar,


Es gibt ausreichend Urteile, die das Gegenteil besagen. Das sich der Verkäufer im Innenverhältnis zum Makler ggf. schadlos halten kann, steht auf einem anderen Blatt. Im Außenverhältnis gilt das Wort des Maklers wie das des Verkäufers (wenn, wovon auszugehen ist, die Mutter den Makler beauftragrt hat).

Zitat (von 0815Frager):
Meist steht doch oft der Text in dem Wortlaut dabei:
Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines
"Sachmangels des Vertragsgegenstandes sind ausgeschlossen.
Insbesondere stehen dem Käufer keine
Ansprüche zu, wenn angegebene Flächenmaße nicht
stimmen, nachträglich bestehende Mängel entdeckt
werden oder der Vertragsgegenstand für die vom
Käufer geplante Verwendung nicht geeignet ist."


Das gilt nicht für versteckte Mängel.

Zitat (von 0815Frager):
Nö, es zählt nur was im Notarvertrag zum Objekt als Beschreibung steht.

Auch diese Meinung teile ich nicht, culpa in contrahendo (wenn nachweisbar) ist ein scharfes Schwert.

Zitat (von 0815Frager):
und es war ja erkennbar ein sanierungsbedürftiges Objekt.
Ernsthaft, dass kann ich aus dem Eingangstext nicht entnehmen.

Zitat (von 0815Frager):
Mutter ist ein Laie in allen Gewerken welche mit dem Bau zu tun haben, und damit muss der Käufer sich vor dem Kauf entsprechende Informationen selbst beschaffen. Auch ein Makler ist kein Bausachverständiger.
Im Gegensatz zu sonstigen Gütern ist bei Immobilien eben abgesehen von Zusicherungen im Kaufvertrag keine Sachmängelhaftung gegeben, die einzige Ausnahme wäre Arglist, welche man nicht erkennen kann und meist sehr schwer beweisen kann.

Ich halte diese Unterscheidung für sehr gewagt, da Du damit im Grunde feststellst, dass ein Verkäufer jeden Schrott verkaufen kann und sich dann mit "ich habe keine Ahnung" herausreden kann.
Man muss im übrigen nicht unbedingt die arglistige Absicht beweisen. Es reicht durchaus aus, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass der Gegner es wissen musste. Eine hohe Luftfeuchtigkeit im Keller eines 100 Jahre alten Hauses ist z.B. normal, da bin ich bei Dir. Ist in einem meiner vermieteten Häuser auch so. Aber stehendes Wasser ist nicht normal und es würde zumindest mich nicht überzeugen, wenn dann gesagt wird dass es vorher nicht war.

Aber egal, hier geht es weder um Dich noch um mich.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Das gilt nicht für versteckte Mängel.


Richtig muss es heißen:
Das gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Sir Berry:
Ob es freundlich ist oder nicht, da kann man durchaus geteilter Meinung sen! ;)

Die Käufer sind seit Juni damit beschäftigt, das ganze Haus "auseinander" zu reissen (was ja auch deren gutes Recht ist), aber in der ganzen Zeit ist nichts festgestellt worden?
Sind alle "Schäden" auf mal festgestellt worden?

Gut, gestehen denen ja zu das dort (bei einen solch alten Haus) durchaus (im Keller) Feuchtigkeitsschäden sein können, aber wieso wurde es erst jetzt (angeblich) festgestellt?
Muddern hat den "Keller" (ist eh nur ein "Raum") bis zum "Schluss" als Wäsche- und Trockenraum genutzt, aber nie iwelche Feuchtigkeitsschäden bemerkt...

Was i.d.T. etwas komisch ist, ist die erwähnte Mail...
Entweder lügt der Makler Muddern an, aber bei Ihren Anruf, fiel der aus allen Wolken und wusste von nichts!

Genau!
Der letzte Absatz trifft zu 100% zu...
Bzw. hat sie sich bewusst für einen Makler entschieden, um den ganzen Stress nicht zu haben!

Da sie eben keine "Unterstützung" hat...
Meine Schwester hat einen Job der sie voll einbindet und kann nicht "mal eben" ca. 60Km fahren...
Und da ich (leider) gesundheitliche Einschränkungen habe, war es auch mir nicht möglich iwelche
Termine wahr zunehmen!

Wie gesagt, den Makler eben, um alles rechtssicher und stresslos abuwickeln!

Gruß,
GaiJin

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ 0815Frager:
Auf den Maklervertrag habe ich (leider) keinen Zugriff! :sad:

Gruß,
GaiJin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ Roland-S:
Der Makler wurde von Muddern beauftragt!

Was das Wissen des Maklers in Bezug auf die Mängel betrifft bw, in wie fern er das was Ihn von Muddern gesagt worden ist,
da haben wir (Muddern) keine Ahnung!

Doch, da ist alles im "grünen Bereich"!
Die Feuchtigkeitsschäden im Anbau, meine ehemalige Wohnung, sind nicht übersehbar und wir haben BEWUSST drauf verzichtet, diese in irgendeiner Art & Weise zu kaschieren/verdecken...

Was Ihr bekannt war, hat sie so weiter gegeben!

Wobei...
Interesant wäre ja zu wissen, in wie fern der Makler da nicht mit "offenen Karten" spielt/gespielt hat!
Laut seinen Portfolio (richtiges Wort) ist er auch Bausachverständiger und hat die Leckage im Dachs des Anbau´s,
ja sogar noch von einer (renomierten) Dachdecker-Firma beheben lassen!

Gruß,
GaiJin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das gilt nicht für versteckte Mängel.

So wie hh es schreibt, es muss Arglist im Spiel sein.
Zitat (von Sir Berry):
Es gibt ausreichend Urteile, die das Gegenteil besagen.

Wie wäre es mit einem Referenzurteil?
Zitat (von Sir Berry):
Aber stehendes Wasser ist nicht normal und es würde zumindest mich nicht überzeugen, wenn dann gesagt wird dass es vorher nicht war.

Auch das ist Quatsch, wie man ersehen kann, war der Besitzübergang schon einige Zeit her, wenn jetzt ein Abfluss verstopft wäre, ist es Spaß des Käufer, der Gefahrenübergang ist mit dem Besitzübergang.
Zitat (von Sir Berry):
Es reicht durchaus aus, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass der Gegner es wissen musste.

Und wie, wenn eine alte gehbehinderte Frau den beschwerlichen Weg in den Keller schon seit Jahren nicht mehr auf sich genommen hat, weil der Lebensmittelpunkt im EG war, wie sollte die Frau als Verkäuferin davon wissen.
Zitat:
Die meisten Kaufverträge enthalten Formulierungen, die die Haftung für später zutage tretende Mängel ausschließen. „Gekauft wie gesehen" deutet auf einen Gewährleistungsausschluss hin ebenso wie „unter Ausschluss der Gewährleistung für alle sichtbaren und verborgenen Mängel" oder „gekauft, wie es steht und liegt".
Haftung Allerdings darf der Verkäufer einen Mangel nicht arglistig verschweigen. Nach einem Urteil des BGH vom 24.3.2006 kann ein Käufer auch dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es sich nur um einen geringen Mangel handelt.

https://www.haus.de/geld-recht/baumangel-gebrauchte-immobilie-gekauft-wie-gesehen

Eben genau aus dem Grund sollte die Mutter jede Kommunikation auf das Minimalste beschränken, versteckte Mängel welche sie nicht kannte, können ihr nicht angelastet werden. Darum bestenfalls nur kurz antworten, das man zu Zeiten in der Mutti darin gewohnt hat, dies nie bemerkt hätte.
Sorry man muss sich einfach mal vorstellen, ein 100 Jahre altes Haus, was dort die bisherigen Besitzer veranstaltet hatten, das kann beim besten Willen keiner wissen.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

@ SirBerry:
´kay, kann sein das ICH das "vergessen" habe, dass in meinen ursprünglichen Post zu erwähnen...

Von Anfang an, sei es in der Annonce und/oder in den persl. Gesprächen, ist es IMMER kommuniziert worden, das eben der sanierungsbedarf mit ein Grund ist, das ganze zu Verkaufen!

Gruß,
GaiJin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Es bringt dir nichts, dich jetzt schon in solchen Details zu verheddern.

Ich vermisse immer noch Schritt 1:
Ist die Sachmängelhaftung im notariellen Kaufvertrag nun tatsächlich ausgeschlossen worden?
Was steht hinsichtlich des Zustands im Kaufvertrag?

Daraus ergibt sich dann, wie man mit den gestellten Forderungen umzugehen hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gai_Jin
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

SRY!,

Muddern ist erst ab morgen Abend wieder erreichbar!

Aber soweit ich mich erinnern kann, gab/gibt es da eine Art Passus nachdem Motto: "Gekauft wie gesehen!"...

BITTE nagel mich jetzt nicht auf den genauen (juristisch richtigen) Wortlaut fest, aber in unseren "letzten"
Gespräch meinte Muddern, das die etwas, in die Richtung, mit in den Vertrag genommen haben!

THX! & Gruß,
Gai_Jin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Dann warte erst mal ab und stell dann den exakten Wortlaut ein, wenn du ihn weisst.
Möglicherweise ist die ganze Aufregung jetzt gar nicht nötig.

In der Zwischenzeit liest zum Runterkommen von der Aufregung mal über Aufklärungspflichtige Mängel und arglistige Täuschung - z.B.
http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/aufklaerungspflichten-verkaeufer-immobilie/
http://www.drbetzler.de/files/publikationen/immobilienrecht/Haftung_Maengel.pdf
Edit: auch hier ist gerade ein "Ratgeber-Artikel" veröffentlicht:
https://www.123recht.net/Gekauft-wie-gesehen-Haftungsbeschraenkung-im-Immobilienkaufvertrag-__a158502.html

Wenn der Käufer arglistige Täuschung vorwirft, dann muss er den Umstand (d.h. das Vorliegen des Mangels bei Übergabe UND dass der Verkäufer von diesem Mangel auch wusste) auch beweisen. Letzeres ist prinzipiell nicht so einfach und ersteres extrem schwierig, wenn der Käufer schon Veränderungen vorgenommen hat.

Das Angebot/Exposee (z.B. mit der Angabe "Sanierungsbedarf") ist hoffentlich gesichert!?

-- Editiert von Lolle am 18.11.2017 23:17

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)

Hallo,
Darf man fragen was sich denn daraus ergeben hat?

Signatur:

Grüße Cash

1x Hilfreiche Antwort

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